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   EuGH, 05.06.2003 - C-121/01 P   

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EuGH, 05.06.2003 - C-121/01 P (https://dejure.org/2003,5906)
EuGH, Entscheidung vom 05.06.2003 - C-121/01 P (https://dejure.org/2003,5906)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - C-121/01 P (https://dejure.org/2003,5906)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beamte - Dienstposten der Besoldungsgruppe A 1 - Artikel 29 Absatz 2 des Statuts - Stellenausschreibung - Nach der angefochtenen Entscheidung erstellte Schriftstücke

  • Europäischer Gerichtshof

    'O''Hannrachain / Parlament'

  • EU-Kommission PDF

    Eoghan O'Hannrachain gegen Europäisches Parlament.

    Rechtsmittel - Beamte - Dienstposten der Besoldungsgruppe A 1 - Artikel 29 Absatz 2 des Statuts - Stellenausschreibung - Nach der angefochtenen Entscheidung erstellte Schriftstücke

  • EU-Kommission

    Eoghan O'Hannrachain gegen Europäisches Parlament

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung von Anträgen auf Aufhebung bestimmter Entscheidungen der Anstellungsbehörde im Rahmen einer Stellenausschreibung für europäische Beamter auf Dienstposten der Besoldungsgruppe A 1 ; Kriterien für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 27; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-97/99 und T-99/99, mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Ernennung von Herrn Lopez Veiga auf die Stelle des Generaldirektors für "Finanzen und Finanzkontrolle" sowie Ersatz des sich für den Rechtsmittelführer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 16.01.2001 - T-97/99

    Chamier / Parlament

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 16. Januar 2001 in den Rechtssachen T-97/99 und T-99/99 (Chamier und O'Hannrachain/Parlament, Slg. ÖD 2001, I-A-1 und II-1) wegen Teilaufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament, vertreten durch J. Schoo, H. von Hertzen und D. Moore als Bevollmächtigte im Beistand von D. Waelbroeck, avocat, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug,.

    Der Rechtsmittelführer hat mit Rechtsmittelschrift, die am 15. März 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel wegen Teilaufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 16. Januar 2001 in den Rechtssachen T-97/99 und T-99/99 (Chamier und O'Hannrachain/Parlament, Slg. ÖD 2001, I-A-1 und II-1, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses die von ihm und Herrn Chamier erhobenen Klagen auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 16. Juli 1998, mit der Herr Lopez Veiga auf die Stelle des Generaldirektors der Generaldirektion "Finanzen und Finanzkontrolle" (im Folgenden: fragliche Stelle) ernannt worden war, der Entscheidungen vom selben Tag, ihre Bewerbungen um diese Stelle nicht zu berücksichtigen, und, soweit erforderlich, der Entscheidungen vom 21. Januar 1999, mit denen ihre Beschwerden zurückgewiesen wurden, sowie auf Verurteilung des Parlaments zur Zahlung von Schadensersatz in vollem Umfang als unbegründet abgewiesen hat.

    Mit am 20. und 22. April 1999 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen und unter den Aktenzeichen T-97/99 und T-99/99 eingetragenen Klageschriften erhoben Herr Chamier und Herr O'Hannrachain die in Randnummer 1 des vorliegenden Urteils genannten Klagen.

    Mit Beschluss vom 6. Juni 2000 ordnete der Präsident der Fünften Kammer des Gerichts die Verbindung der Rechtssachen T-97/99 und T-99/99 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung an.

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    Eine Rechtshandlung ist nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (vgl. Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137).
  • EuGH, 28.02.1989 - 341/85

    Van der Stijl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    Insoweit ist zu beachten, dass das Parlament bei der Wahl der Mittel, die zur Deckung seines Personalbedarfs am besten geeignet sind, über ein weites Ermessen verfügt (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 28. Februar 1989 in den Rechtssachen 341/85, 251/86, 258/86, 259/86, 262/86, 266/86, 222/87 und 232/87, Van der Stijl und Cullington/Kommission, Slg. 1989, 511, Randnr. 11).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-174/99

    Parlament / Richard

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Anstellungsbehörde nämlich bei der Suche nach Bewerbern, die in Bezug auf Befähigung, Integrität und Leistung höchsten Ansprüchen genügen, über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148, 166, vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-174/99 P, Parlament/Richard, Slg. 2000, I-6189, Randnr. 37).
  • EuGH, 02.10.2001 - C-449/99

    EIB / Hautem

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    Die Tatsachenwürdigung stellt, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. insbesondere Urteile vom 2. Oktober 2001 in der Rechtssache C-449/99 P, EIB/Hautem, Slg. 2001, I-6733, Randnr. 44, und vom 7. November 2002 in der Rechtssache C-184/01 P, Hirschfeldt, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 40).
  • EuGH, 01.07.1999 - C-155/98

    Alexopoulou / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    Könnte eine Partei vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffsmittel vorbringen, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, so könnte sie den Gerichtshof, dessen Befugnisse im Rechtsmittelverfahren beschränkt sind, letztlich mit einem Rechtsstreit befassen, dessen Gegenstand umfassender wäre als derjenige des Rechtsstreits, den das Gericht zu entscheiden hatte (Urteil vom 1. Juli 1999 in der Rechtssache C-155/98 P, Alexopoulou/Kommission, Slg. 1999, I-4069, Randnr. 41).
  • EuGH, 07.11.2002 - C-184/01

    Hirschfeldt / EUA

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    Die Tatsachenwürdigung stellt, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. insbesondere Urteile vom 2. Oktober 2001 in der Rechtssache C-449/99 P, EIB/Hautem, Slg. 2001, I-6733, Randnr. 44, und vom 7. November 2002 in der Rechtssache C-184/01 P, Hirschfeldt, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 40).
  • EuGH, 08.06.1988 - 135/87

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Anstellungsbehörde nämlich bei der Suche nach Bewerbern, die in Bezug auf Befähigung, Integrität und Leistung höchsten Ansprüchen genügen, über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148, 166, vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-174/99 P, Parlament/Richard, Slg. 2000, I-6189, Randnr. 37).
  • EuGH, 19.05.1983 - 289/81

    Mavridis / Parlament

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    21 und 23, vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 289/81, Mavridis/Parlament, Slg. 1983, 1731, Randnr. 23, und vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-331/87, Exarchos/Parlament, Slg. 1989, 4185).
  • EuGH, 12.12.1989 - 331/87

    Exarchos / Parlament

    Auszug aus EuGH, 05.06.2003 - C-121/01
    21 und 23, vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 289/81, Mavridis/Parlament, Slg. 1983, 1731, Randnr. 23, und vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-331/87, Exarchos/Parlament, Slg. 1989, 4185).
  • EuGH, 29.10.1975 - 81/74

    Marenco / Kommission

  • EuGH, 31.03.1965 - 12/64

    Ley / Kommission EWG

  • EuGH, 21.02.2008 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Schadensersatzklage

    Die Tatsachenwürdigung stellt, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteile EIB/Hautem, Randnr. 44, und vom 5. Juni 2003, 0'Hannrachain/Parlament, C-121/01 P, Slg. 2003, I-5539, Randnr. 35, sowie Beschluss vom 27. April 2006, L/Kommission, C-230/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2015 - C-506/13

    Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission - Rechtsmittel

    52 - Wie der Gerichtshof entschieden hat, hat der Begriff des Ermessensmissbrauchs eine präzise Bedeutung und betrifft den Fall, dass eine Verwaltungsbehörde ihre Befugnisse zu einem anderen Zweck als dem ausgeübt hat, zu dem sie ihr übertragen worden sind; vgl. u. a. Urteil O'Hannrachain/Parlament (C-121/01 P, EU:C:2003:323, Rn. 46).

    Vgl. u. a. Urteile Niederlande/Rat (C-110/97, EU:C:2001:620), O'Hannrachain/Parlament (EU:C:2003:323, Rn. 46), Windpark Groothusen/Kommission (C-48/96 P, EU:C:1998:223, Rn. 52) sowie Ramondín u. a./Kommission (C-186/02 P und C-188/02 P, EU:C:2004:702, Rn. 44).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-100/11

    Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarken BOTOLIST

    Die Tatsachenwürdigung stellt, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2003, 0'Hannrachain/Parlament, C-121/01 P, Slg. 2003, I-5539, Randnr. 35, sowie vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 137).
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