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   LAG Köln, 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05   

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https://dejure.org/2006,6351
LAG Köln, 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 (https://dejure.org/2006,6351)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 (https://dejure.org/2006,6351)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. März 2006 - 14 (9) Sa 1335/05 (https://dejure.org/2006,6351)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Gehaltsabtretung, Tarifliches Abtretungsverbot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 398 BGB, § 399 BGB
    Wirksamkeit einer Gehaltsabtretung, Tarifliches Abtretungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übersicherung des Kreditgebers durch Gehaltsabtretung des Schuldners; Tarifliches Abtretungsverbot für Abfindungen; Erstreckung der Lohnabtretung und Gehaltsabtretung auf Abfindungsansprüche des Arbeitnehmers

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Gehaltsabtretung, Tarifliches Abtretungsverbot, §§ 398, 399 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 20/91

    Pfändbarkeit einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Pfändung von Lohn und Gehalt auch einen Abfindungsanspruch erfasst, weil der Wortlaut des § 850 Abs. 4 ZPO alle Vergütungen einbezieht, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart und weil dementsprechend der Wortlaut von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sich auf Arbeitseinkommen bzw. auf Zahlung aller sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Bezüge gerichtet ist (siehe BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 4 AZR 20/91 - NZA 1992, S. 381).
  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79

    Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05
    Denn wird ein Abtretungsverbot hinsichtlich zukünftiger Forderungen vereinbart, werden diese von einer früheren Vorausabtretung nicht erfasst (siehe BGH, Urteil vom 18.06.1980, NJW 1980, S. 2245; Palandt-Heinrichs, § 399 BGB, Rz. 8).
  • BGH, 07.07.1992 - XI ZR 274/91

    Unwirksame Abtretungsklausel in Kreditvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05
    Um den Vorwurf der Übersicherung zu entgehen, musste die Abtretung eine zeitliche und betragsmäßige Begrenzung enthalten und mittels einer Freigabeklausel und einer Bindung der Offenlegung der Abtretung an die geltenden Verbraucherschutzvorschriften dafür sorgen, dass der kreditnehmende Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt wird (siehe BGH, Urteil vom 07.07.1992, NJW 1992, S. 2626; Erfurter Kommentar-Preis, 6. Aufl., § 611 BGB Rz. 582).
  • LAG Hamm, 16.01.1987 - 16 (11) Sa 1921/86

    Zulässigkeit einer Abfindungsabtretung; Abfindungsabtretung; Pfändung;

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05
    Ob eine solche Abtretung auch eine Abfindung ergreift, ist vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung festzustellen (siehe LAG Hamm, Urteil vom 16.01.1987 - 16 (11) Sa 1921/86 - zitiert nach Juris).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2006 - 11 Sa 291/06

    Keine Vorausabtretung des Abfindungsanspruchs aus Verlust des Arbeitsplatzes

    Dem steht nicht die Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 20.08.1996 - 9 AZR 964/94 - EzA § 767 ZPO Nr. 2), wonach die Pfändung von Arbeitseinkommen i. S. der §§ 850 ff. ZPO auch eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, entgegen (vgl. auch LAG Köln 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 - NZA-RR 2006, 365, 366).

    Dies gilt auch für einen Abfindungsanspruch gem. §§ 9, 10 KSchG i. V. m. § 3 Nr. 9 EStG a. F. (vgl. LAG Hamm 16.01.1987 - 16 (11) Sa 1921/86 - n. v.; LAG Köln 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 - NZA - RR 2606, 365, 366; KR/Spilger, 7. Aufl. 2005, § 10 KSchG Rz. 15; Löwisch/Spinner, KSchG, 9. Aufl. 2004, § 10 Rz. 38).

    Das Ergebnis der damit vorgenommenen Gesetzesauslegung lässt sich nicht auf die Auslegung individualrechtlicher Vereinbarungen, die, wie bereits dargestellt, eigenen Auslegungsgrundsätzen unterliegen, übertragen (so ausdrücklich LAG Hamm 16.01.1987 - 16 (11) Sa 1921/86 - n. v.; vgl. auch LAG Köln 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 - NZA - R 2006, 365, 366).

    Diese muss dazu führen, die vom Beklagten beanspruchte Abfindung nicht unter die "sonstigen Entgeltansprüche" zu subsumieren (vgl. auch LAG Köln 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 - NZA - RR 2006, 365, 366; ArbG Karlsruhe 10.04.2002 - 9 Ca 679/01 - NZA - RR 2003, 212, 214).

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