Rechtsprechung
VG Schleswig, 25.03.2003 - 14 A 363/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 42 Abs. 1; ; VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 49 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 50 Abs. 1; ; AuslG § 50 Abs. 2; ; AuslG § 50 Abs. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83
Voraussetzungen für die Androhung der Abschiebung - Überwachung der Ausreise
Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2003 - 14 A 363/02
Insbesondere muss der betroffene Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig und ihm die Abschiebung unter Bestimmung einer Ausreisefrist und Benennung eines Zielstaates wirksam angedroht worden sein (vgl. schon zur alten Rechtslage BVerwG, InfAuslR 1986, 311 ff.).Dies soll es dem betroffenen Ausländer ermöglichen, noch diejenigen Angelegenheiten zu regeln, die der Regelung vor dem Verlassen des Bundesgebietes bedürfen (BVerwG, InfAuslR 1986, 311, 313).
- VG Schleswig, 19.12.2002 - 14 B 86/02
Abschiebung; Amtshilfe; Passivlegitimation; Vollzugsfolgenbeseitigung; …
Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2003 - 14 A 363/02
Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten und die beigezogenen Gerichtsakten 14 A 201/94, 14 B 74/02, 14 B 86/02 sowie 14 A 340/02 Bezug genommen.Ob für den Kläger darüber hinaus noch Erfolgsaussichten für die Geltendmachung eines Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruches in Form einer Rückgängigmachung der Abschiebung bestehen (vgl. dazu den Beschluss 14 B 86/02) und er auch deshalb ein schützenswertes Interesse an der Aufhebung der Abschiebungsanordnung hat, kann deshalb ebenfalls dahinstehen.
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
Fortbestehen der Ausreisepflicht
Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2003 - 14 A 363/02
Die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung - oder wie hier einer Abschiebungsanordnung - kann lediglich insofern zu einer Erledigung führen, als dass sie "verbraucht" ist und im Falle der Wiedereinreise nicht mehr Grundlage für eine erneute Abschiebung sein könnte (zur Ausnahme bei § 71 Abs. 5 AsylVfG vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 19.09.01 - 11 S 2099/01 - in AuAS 2002, 104, nach Juris; Funke-Kaiser in GK AuslR, § 50 Rd. 79). - VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95
Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder …
Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2003 - 14 A 363/02
Allein dieser Umstand rechtfertigt es, von einer Erledigung abzusehen und die Aufhebung der Abschiebungsandrohung ( bzw. -anordnung) nicht als sinnlos anzusehen (Hess. VGH, Urteil v. 17.02.1997 - 12 UE 1739/95 - in AuAS 1997, 175 nach Juris m.w.N.).