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   FG Münster, 08.01.2014 - 14 K 1703/13 Kg   

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https://dejure.org/2014,748
FG Münster, 08.01.2014 - 14 K 1703/13 Kg (https://dejure.org/2014,748)
FG Münster, Entscheidung vom 08.01.2014 - 14 K 1703/13 Kg (https://dejure.org/2014,748)
FG Münster, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 14 K 1703/13 Kg (https://dejure.org/2014,748)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vormunds auf Kindergeld kurz vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes bei Vorliegen einer gültigen Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Pflegekind, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, familiäre Lebensgemeinschaft, familienähnliches Band, Erziehung, Familienmitglied, Familienangehörige, Sonstige Familienangehörige, Volljährigkeit, Kindergeld, Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienähnliches Band bei 17-jährigen? Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Familienähnliches Band bei 17-jährigen? - Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Zum Pflegekindschaftsverhältnis eines 17 Jahre alten irakischen Kindes zu seiner in Deutschland lebenden Tante

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.02.2012 - III R 15/09

    Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Münster, 08.01.2014 - 14 K 1703/13
    Aus der Parallele zum Eltern-Kind-Verhältnis ergibt sich zudem, dass auch zwischen dem Pflegeelternteil und dem Pflegekind ein Autoritätsverhältnis bestehen muss, aufgrund dessen sich das Pflegekind der Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsmacht des Pflegeelternteils unterwirft (vgl. zu allem Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 09.02.2012 - III R 15/09, BFH/NV 2012, 1043).

    Damit nimmt die Beklagte - auch wenn sie keine Entscheidungen benennt - offensichtlich auf die Rechtsprechung des BFH Bezug, wonach sich mit einem bereits Volljährigen ein familienähnliches Band nur bei Vorliegen besonderer Umstände begründen lässt, da jedenfalls bei gesunden Volljährigen die körperliche Versorgung und die Erziehung des Pflegekindes, die Voraussetzung für die Annahme eines familienähnlichen Bandes sind, in der Regel keine entscheidende Rolle mehr spielen wird (z.B. BFH, Urteil vom 09.02.2012 - III R 15/09, BStBl. II 2012, 739).

    Erforderlich ist eine zukunftsgerichtete Absicht, das Kind auf längere Dauer wie ein eigenes zu versorgen und zu erziehen Im Regelfall ist eine beabsichtigte Dauer von zwei Jahren als ausreichend anzusehen (BFH, Urteil vom 09.02.2012 - III R 15/09, BStBl. II 2012, 739).

  • BFH, 20.01.1995 - III R 14/94

    Kinderlastenausgleich

    Auszug aus FG Münster, 08.01.2014 - 14 K 1703/13
    Es können auch andere Umstände eine Rolle spielen (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.1995 - III R 14/94, BStBl. II 1995, 582).
  • FG Niedersachsen, 11.06.2013 - 13 K 30/13

    Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Pflegeeltern und einem Kind bei

    Auszug aus FG Münster, 08.01.2014 - 14 K 1703/13
    Vielmehr muss dieser Kontakt - woran es hier fehlt - Elemente der Obhut und Pflege umfassen, damit man von einem fortbestehenden Obhuts- und Pflegeverhältnis sprechen kann (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 11.06.2013 - 13 K 30/13, juris).
  • FG Niedersachsen, 28.09.2016 - 3 K 142/16

    Anspruch von als unbegleitet minderjährige Kontingentflüchtlinge in die

    Das Obhuts- und Pflegeverhältnis im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein Mehr gegenüber bloßen Kontakten; die Begriffe Pflege und Obhut verlangen von Eltern ein aktives Tun zugunsten des Kindes, welches über das bloße Kontakthalten hinausgeht (so auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht vom 11. Juni 2013 13 K 30/13, EFG 2013, 1859 und dem folgend FG Münster vom 8. Januar 2015 14 K 1703/13 Kg, juris).

    cc) Auch das vom BFH angesprochene Zeitmoment steht dem nicht entgegen, da besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, bereits bei einem kürzeren Zeitraum als zwei Jahre von einem Abbruch des Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den leiblichen Eltern zu sprechen (so auch im Ergebnis die Entscheidungen des FG Münster vom 8. Januar 2014 14 K 1703/13 Kg, juris; FG Münster vom 25. Oktober 2011 7 K 2736/09, EFG 2012, 851; FG Köln vom 19. September 2002 10 K 4861/01, EFG 2003, 171 und FG Münster vom 26. Oktober 2001 11 K 6850/00 Kg, EFG 2002, 150).

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