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   VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13, (27 K 261.13)   

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VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13, (27 K 261.13) (https://dejure.org/2014,12637)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.05.2014 - 14 KE 101.13, (27 K 261.13) (https://dejure.org/2014,12637)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 14 KE 101.13, (27 K 261.13) (https://dejure.org/2014,12637)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 K 60.09

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten des Beigeladenen;

    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13
    Hierfür muss die Heranziehung offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan gewesen sein, dem Gegner Kosten zu verursachen (vgl. m. w. N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 1. Februar 2006 - 1 K 72.05 - NVwZ 2006, 713 f.; vom 10. September 2008 - OVG 1 K 41.07 - und vom 26. Juli 2010 - OVG 1 K 60.09 - juris Rn. 13; Beschlüsse der Kammer vom 16. Dezember 2008 - VG 14 KE 319.05 - und vom 17. Februar 2009 - VG 14 KE 250.05 -).

    Unter Berücksichtigung dieses vorprozessualen Verhaltens des Erinnerungsführers wäre es dem Erinnerungsführer wohl sogar selbst zuzustehen gewesen, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker Klage zu erheben und dafür - trotz § 1 Abs. 2 Satz 1 RVG, der eine Vergütung nach RVG für Testamentsvollstrecker grundsätzlich ausschließt - entsprechend § 1835 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG gleichwohl Rechtsanwaltsgebühren geltend zu machen, weil auch ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zugezogen hätte (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2000 - 1 BvR 23/00 u.a. - juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 17. September 1998 - IX ZR 237/97 - juris Rn. 17 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2010 - OVG 1 K 60.09 - juris; Roth/Maulbetsch, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, NJW-Spezial 2010, 295).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13
    Unter Berücksichtigung dieses vorprozessualen Verhaltens des Erinnerungsführers wäre es dem Erinnerungsführer wohl sogar selbst zuzustehen gewesen, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker Klage zu erheben und dafür - trotz § 1 Abs. 2 Satz 1 RVG, der eine Vergütung nach RVG für Testamentsvollstrecker grundsätzlich ausschließt - entsprechend § 1835 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG gleichwohl Rechtsanwaltsgebühren geltend zu machen, weil auch ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zugezogen hätte (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2000 - 1 BvR 23/00 u.a. - juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 17. September 1998 - IX ZR 237/97 - juris Rn. 17 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2010 - OVG 1 K 60.09 - juris; Roth/Maulbetsch, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, NJW-Spezial 2010, 295).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13
    Unter Berücksichtigung dieses vorprozessualen Verhaltens des Erinnerungsführers wäre es dem Erinnerungsführer wohl sogar selbst zuzustehen gewesen, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker Klage zu erheben und dafür - trotz § 1 Abs. 2 Satz 1 RVG, der eine Vergütung nach RVG für Testamentsvollstrecker grundsätzlich ausschließt - entsprechend § 1835 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG gleichwohl Rechtsanwaltsgebühren geltend zu machen, weil auch ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zugezogen hätte (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2000 - 1 BvR 23/00 u.a. - juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 17. September 1998 - IX ZR 237/97 - juris Rn. 17 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2010 - OVG 1 K 60.09 - juris; Roth/Maulbetsch, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, NJW-Spezial 2010, 295).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2006 - 1 K 72.05

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten der Berliner Hochschulen bei NC-Klagen der

    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13
    Hierfür muss die Heranziehung offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan gewesen sein, dem Gegner Kosten zu verursachen (vgl. m. w. N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 1. Februar 2006 - 1 K 72.05 - NVwZ 2006, 713 f.; vom 10. September 2008 - OVG 1 K 41.07 - und vom 26. Juli 2010 - OVG 1 K 60.09 - juris Rn. 13; Beschlüsse der Kammer vom 16. Dezember 2008 - VG 14 KE 319.05 - und vom 17. Februar 2009 - VG 14 KE 250.05 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2003 - 2 OA 117/03

    Anwalt; Anwaltszwang; Behördenprivileg; Erstattung; Erstattungsfähigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13
    Derartige Ausnahmefälle sind von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung etwa dann angenommen worden, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus anderen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert hat oder bei der Beauftragung des Bevollmächtigten bereits die Beendigung des Verfahrens zu erkennen war und es deshalb keiner anwaltlichen Vertretung mehr bedurfte (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, 155 f.; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 613; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2008 - OVG 1 K 94.07 -).
  • OVG Berlin, 07.02.2001 - 3 K 17.00
    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13
    Derartige Ausnahmefälle sind von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung etwa dann angenommen worden, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus anderen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert hat oder bei der Beauftragung des Bevollmächtigten bereits die Beendigung des Verfahrens zu erkennen war und es deshalb keiner anwaltlichen Vertretung mehr bedurfte (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, 155 f.; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 613; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2008 - OVG 1 K 94.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 1 K 41.07

    Ausnahmen von der Erstattungspflicht für die gesetzlichen Gebühren und Auslagen

    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13
    Hierfür muss die Heranziehung offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan gewesen sein, dem Gegner Kosten zu verursachen (vgl. m. w. N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 1. Februar 2006 - 1 K 72.05 - NVwZ 2006, 713 f.; vom 10. September 2008 - OVG 1 K 41.07 - und vom 26. Juli 2010 - OVG 1 K 60.09 - juris Rn. 13; Beschlüsse der Kammer vom 16. Dezember 2008 - VG 14 KE 319.05 - und vom 17. Februar 2009 - VG 14 KE 250.05 -).
  • VG Berlin, 17.02.2009 - 14 KE 250.05

    Erstattungsfähigkeit von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Beklagter

    Auszug aus VG Berlin, 26.05.2014 - 14 KE 101.13
    Hierfür muss die Heranziehung offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan gewesen sein, dem Gegner Kosten zu verursachen (vgl. m. w. N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 1. Februar 2006 - 1 K 72.05 - NVwZ 2006, 713 f.; vom 10. September 2008 - OVG 1 K 41.07 - und vom 26. Juli 2010 - OVG 1 K 60.09 - juris Rn. 13; Beschlüsse der Kammer vom 16. Dezember 2008 - VG 14 KE 319.05 - und vom 17. Februar 2009 - VG 14 KE 250.05 -).
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