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   LG Bochum, 09.03.2017 - 14 O 20/17   

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https://dejure.org/2017,30619
LG Bochum, 09.03.2017 - 14 O 20/17 (https://dejure.org/2017,30619)
LG Bochum, Entscheidung vom 09.03.2017 - 14 O 20/17 (https://dejure.org/2017,30619)
LG Bochum, Entscheidung vom 09. März 2017 - 14 O 20/17 (https://dejure.org/2017,30619)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Gewerbliche eBay-Angebote müssen einen Link zur OS-Plattform enthalten

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Link zur Streitbeilegungsplattform muss anklickbar sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21

    Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung;

    Das Landgericht hat insbesondere Beweis durch Verwertung eines in einem Rechtsstreit der Versicherungsnehmerin gegen den Beklagten wegen anderweitiger Schadensersatzansprüche aus dem Brandereignis vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) - Az. 14 O 20/17 - eingeholten Sachverständigengutachtens erhoben und der auf Zahlung von 70.502,21 EUR gerichteten Klage stattgegeben.

    Nach dem im Rechtsstreit 14 O 20/17 eingeholten und gemäß § 411 a ZPO verwerteten Gutachten des Sachverständigen K... stehe fest, dass das Fahrzeug aufgrund von mangelhaften Verkabelungen, die der Beklagte vorgenommen habe, in Brand geraten sei.

    Darüber hinaus stehe das Ergebnis des Sachverständigen K... im Einklang mit dem Ergebnis der persönlichen Anhörung der Versicherungsnehmerin und der sachverständigen Zeugen F... und L... im Verfahren 14 O 20/17.

    Die Feststellungen zur Brandursache seien fehlerhaft, weil die Voraussetzungen für eine Verwertung des Gutachtens aus dem Rechtsstreit 14 O 20/17 nach § 411 a ZPO nicht vorgelegen hätten.

    Zwar bringt der Beklagte darüber hinaus vor, er sei durch die Versicherungsnehmerin und die Klägerin mehrfach, nämlich durch den von der Versicherungsnehmerin gegen ihn unter dem Aktenzeichen 14 O 20/17 - und durch den vorliegenden von der Klägerin geführten Rechtsstreit, in Anspruch genommen worden und dadurch habe sich die Gefahr realisiert, vor der das Abtretungsverbot schützen solle.

    Das trifft jedoch schon deshalb nicht zu, weil die Klägerin in der Rechtssache 14 O 20/17 insbesondere Schadensersatzansprüche wegen ihrer beim Brand vernichteten Gebrauchsgegenstände geltend gemacht hat und im vorliegenden Streitfall über Gewährleistungsansprüche wegen des zerstörten Fahrzeugs gestritten wird.

    Schließlich spricht auch nicht für den Beklagten, dass er eine fehlende Aktivlegitimation der Klägerin am 22. März 2019 und damit erstmals dann angeführt hat, als das vorliegend verwertete Sachverständigengutachten aus dem Rechtsstreit 14 O 20/17 vorlag, dem sich zumindest gewichtige Anhaltspunkte für eine Einstandspflicht des Beklagten im Hinblick auf den Brand des Wohnmobils ergaben.

    Zwar trifft der Einwand des Beklagten zu, dass der Rechtsstreit in der ersten Instanz auch im Hinblick auf die im Rechtsstreit 14 O 20/17 laufende Beweisaufnahme geraume Zeit gedauert hat, ohne dass Anlass für die Parteien zu weiterem Vortrag bestand.

    Mit Schriftsatz vom 13. September 2018 hat er zudem ausgeführt, dass das Ergebnis des Sachverständigengutachtens im Rechtsstreit 14 O 20/17 möglicherweise auch für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits relevant sei.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten war auch die Verwertung des Gutachtens samt Ergänzungsgutachten aus dem Verfahren 14 O 20/17 vor dem Landgericht Frankfurt nach § 411 a ZPO ordnungsgemäß.

    Jedoch war der Beklagte Partei des Rechtsstreits 14 O 20/17, so dass ihm das Gutachten samt Ergänzungsgutachten ohnehin vorlagen.

    Außerdem hat das Landgericht mit den die Verwertung des Gutachtens samt Ergänzungsgutachten aus dem Verfahren 14 O 20/17 anordnenden Beschlüssen vom 25. März 2019 (Bl. 188 d.A.) und vom 20. Februar 2020 (Bl. 269 d.A.) entgegen § 411 Abs. 4 ZPO keine Frist zum Vorbringen von Einwendungen bestimmt.

    Das Landgericht hat zuletzt mit Beschluss vom 20. Februar 2020 die Verwertung des in der Sache 14 O 20/17 eingeholten Ergänzungsgutachtens angeordnet.

    Mit den in dem Parallelverfahren 14 O 20/17 erhobenen Einwendungen des Beklagten gegen sein Gutachten habe sich der Sachverständige überzeugend auseinandergesetzt und diese plausibel entkräftet.

  • OLG Hamm - 4 U 50/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Link zur OS-Plattform ist Pflicht bei gewerblichen eBay-Angeboten

    Das Landgericht Bochum hat die beantragte einstweilige Verfügung erlassen und diese mit Urteil vom 09.03.2017 bestätigt (Az. 14 O 20/17 LG Bochum).
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