Rechtsprechung
LAG Hamm, 29.07.1998 - 14 Sa 1145/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anrede - Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers - Duzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassen des Duzens unter Mitarbeitern gegen den Arbeitgeber; Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts durch die im jeweiligen Beziehungskreis üblichen Gebräuche; Änderung der betrieblichen Umgangsformen nach Betriebsübergang; Konkludente Annahme der ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Duzen im Unternehmen - Unterlassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 242, 611 Abs. 1; GG Art 2 Abs. 1
Arbeitnehmer: Persönlichkeitsrecht - Anspruch auf Anrede per Sie durch Arbeitskollegen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Duzen am Arbeitsplatz - Unterlassungsanspruch
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 16.01.1998 - 2 Ca 1659/97
- LAG Hamm, 29.07.1998 - 14 Sa 1145/98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1053
- NZA-RR 1998, 481
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit
Auszug aus LAG Hamm, 29.07.1998 - 14 Sa 1145/98
Damit hätte allerdings der Kläger nicht ohne weiteres einen etwaigen Anspruch, gesiezt zu werden, verloren, wenn dieser Inhalt seines bisherigen Arbeitsverhältnisses gewesen sein sollte (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.1991 in BB 91, 2017 ).
- AG Brandenburg, 28.12.2021 - 31 C 148/21
Duzen durch andere Parteimitglieder zulässig?
Das Selbstbestimmungsrecht hat nämlich auch relativ enge Grenzen; es ist nämlich eingebettet in diejenigen Gebräuche, die im jeweiligen Beziehungskreis des Betroffenen üblich sind ( LAG Hamm , Urteil vom 29.07.1998, Az.: 14 Sa 1145/98 ).Jemand, der in eine Gewerkschaft oder - wie hier der Antragsteller/Kläger - in eine politische Partei eintritt, muss sich dann insofern aber üblicherweise gefallen lassen, dass er auch von seinen Parteigenossinnen und Parteigenossen geduzt wird ( LAG Hamm , Urteil vom 29.07.1998, Az.: 14 Sa 1145/98 ).
- ArbG Köln, 13.11.2020 - 1 Ca 1564/20 Die Kammer teilt die Auffassung der Beklagten, dass mit der Verwendung der Duz-Form in der Stellenausschreibung dem potentiellen Bewerber lediglich verdeutlicht werden soll, welche Unternehmenskultur gelebt wird und er damit als künftiger Arbeitnehmer von ihr - insbesondere in Vorgesetztenstellung - gegen diese keinen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber die anderen Mitarbeiter im Betrieb auffordert, ihn zu siezen ( siehe dazu bereits LAG Hamm, Urteil vom 29.07.1998 - 14 Sa 1145/98, NZA-RR 1998, 481 ).