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   LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08   

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LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08 (https://dejure.org/2008,9552)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08 (https://dejure.org/2008,9552)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 14 SaGa 5/08 (https://dejure.org/2008,9552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterzeichnung von der gesetzlichen Schriftform unterliegenden Willenserklärungen durch einen bevollmächtigten Vertreter; Notwendigkeit der Verwendung eines ausdrücklichen Vertretungszusatzes in der Unterschrift; Zulässigkeit eines ...

  • Judicialis

    BGB § 126; ; HGB § 74a; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag zum unternehmensbezogenen Wettbewerbsverbot bei Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - Wahrung der Schriftform durch Unterzeichnung des bevollmächtigten Vertreters ohne Vertretungszusatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 10.01.2005 - 7 Sa 1480/04

    nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Schriftformerfordernis, Unterschrift durch

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Die Tatsache der Vertretung muss sich in irgendeiner Form aus der Urkunde selbst ergeben (vgl. LAG Hamm, 10. Januar 2005 - 7 Sa 1480/04 = NZA-RR 2005, S. 428 ).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung der 7. Kammer des erkennenden Gerichts, in der ein solcher Rechtssatz nicht enthalten ist (vgl. LAG Hamm, 10. Januar 2005, a.a.O.).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung der 7. Kammer des erkennenden Gerichts (vgl. LAG Hamm, 10. Januar 2005, a.a.O.).

    Erst durch den Zusatz "ppa." hätte sich das Vertretungsverhältnis aus der Urkunde hinreichend deutlich ergeben (vgl. LAG Hamm, 10. Januar 2005, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 1881/02

    Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung, ungekündigtes

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Deren Schutz durch ein Wettbewerbsverbot stellt ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers dar (vgl. BAG, 1. August 1995, a.a.O.; LAG Hamm, 14. April 2003 - 7 Sa 1881/02 = NZA - RR 2003, 513 ).

    Ihm muss ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit verbleiben (vgl. LAG Hamm, 14. April 2003, a.a.O.).

    Die Auffassung, dass eine solche Sperre nur für wenige hervorragende Arbeitnehmer in Betracht kommt, die bei bundesweit tätigen Spezialunternehmen arbeiten (ErfK/Schaub/Oetker, a.a.O., Rn. 6; vgl. dazu auch Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 12. Aufl., § 58 Rn. 62), überzeugt nicht (so auch LAG Hamm, 14. April 2003, a.a.O.).

  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Die gesetzliche Schriftform ist dabei gewahrt, wenn der rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde, wenn auch nur unvollkommen, Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG, 21. April 2005 - 2 AZR 162/04 = BB 2005, S. 1627 ; BGH, 22. Februar 1994 - LwZR 4/93 = NJW 1994, S. 1649 ).

    Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegende Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und typische Verhaltensweisen (vgl. BAG, 21. April 2005, a.a.O.; BGH, 22. Februar 1994, a.a.O.).

    Soweit der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, 11. September 2002 - XII ZR 187/00 = NJW 2002, S. 3389 ) ausführt, dass "das Vertretungsverhältnis in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen" muss, sind damit, wie die Bezugnahme auf die Entscheidung vom 22. Februar 1994 (a.a.O.) zeigt, keine weitergehenden Anforderungen in Form eines besonderen Vertretungszusatzes verbunden.

  • LAG Hamm, 12.09.2006 - 7 Sa 1356/06
    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Der Eingriff in das Wettbewerbsverbot muss spürbar sein, da wegen der Endgültigkeit einer einstweiligen Verfügung an den Verfügungsgrund hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. LAG Hamm, 12. September 2006 - 7 Sa 1356/06 = AE 2007, S. 56 ).

    Zweifel an einer Eilbedürftigkeit durch Zeitablauf (vgl. dazu LAG Hamm, 12. September 2006, a.a.O.) bestehen nicht.

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04

    Schriftform

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Die gesetzliche Schriftform ist dabei gewahrt, wenn der rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde, wenn auch nur unvollkommen, Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG, 21. April 2005 - 2 AZR 162/04 = BB 2005, S. 1627 ; BGH, 22. Februar 1994 - LwZR 4/93 = NJW 1994, S. 1649 ).

    Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegende Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und typische Verhaltensweisen (vgl. BAG, 21. April 2005, a.a.O.; BGH, 22. Februar 1994, a.a.O.).

  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Darüber hinaus ergibt sich aus der im Gesetzestext enthaltenen Gegenüberstellung des berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers in § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB und der unbilligen Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers in § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB, dass § 74a Abs. 1 HGB mehr als ein Willkürverbot umfasst und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nur dann verbindlich ist, wenn ein höherrangiges Interesse des Arbeitgebers besteht (vgl. BAG, 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 = AP HGB § 74a Nr. 5).

    Deren Schutz durch ein Wettbewerbsverbot stellt ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers dar (vgl. BAG, 1. August 1995, a.a.O.; LAG Hamm, 14. April 2003 - 7 Sa 1881/02 = NZA - RR 2003, 513 ).

  • LAG Niedersachsen, 08.12.2005 - 7 Sa 1871/05

    Verstoß gegen das Transparenzgebot bezüglich der Feststellbarkeit des Gegenstands

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Dabei kann jedoch die Gefahr eines einmaligen Verstoßes ausreichen, da eine Rückgängigmachung nicht möglich ist (LAG Niedersachen, 8. Dezember 2005 - 7 Sa 1871/05 = NZA - RR, Seite 426 ; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, § 62 Rn. 94).
  • BAG, 16.12.1968 - 3 AZR 434/67

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Dies legitimiert ein unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot (vgl. BAG, 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 = AP GewO § 133f Nr. 21; 30. Januar 1970 - 3 AZR 348/69 = AP GewO § 133f Nr. 24).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 348/69

    Betriebslabor - Chemiker - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Dies legitimiert ein unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot (vgl. BAG, 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 = AP GewO § 133f Nr. 21; 30. Januar 1970 - 3 AZR 348/69 = AP GewO § 133f Nr. 24).
  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
    Soweit der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, 11. September 2002 - XII ZR 187/00 = NJW 2002, S. 3389 ) ausführt, dass "das Vertretungsverhältnis in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen" muss, sind damit, wie die Bezugnahme auf die Entscheidung vom 22. Februar 1994 (a.a.O.) zeigt, keine weitergehenden Anforderungen in Form eines besonderen Vertretungszusatzes verbunden.
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • BAG, 18.02.1967 - 3 AZR 290/66

    Wettbewerbsverstoß - Wettbewerbsverbot - Vertragsstrafenabrede

  • LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während

    Dabei kann jedoch die Gefahr eines einmaligen Verstoßes ausreichen, da eine Rückgängigmachung nicht möglich ist (LAG Hamm, Urteil vom 19. Februar 2008 - 14 SaGa 5/08 -, Rn. 45, juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 08. Dezember 2005 - 7 Sa 1871/05 - juris; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, § 62 Rn. 94).

    Der Eingriff in das Wettbewerbsverbot muss spürbar sein, da wegen der Endgültigkeit einer einstweiligen Verfügung an den Verfügungsgrund hohe Anforderungen zu stellen sind (LAG Hamm, Urteile vom 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08 - juris; vom 12. September 2006 - 7 Sa 1356/06 - juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 08. Dezember 2005 - 7 Sa 1871/05 - a.a.O.).

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