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   LAG Köln, 22.06.1992 - 14 Ta BV 17/92   

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https://dejure.org/1992,3041
LAG Köln, 22.06.1992 - 14 Ta BV 17/92 (https://dejure.org/1992,3041)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.06.1992 - 14 Ta BV 17/92 (https://dejure.org/1992,3041)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 14 Ta BV 17/92 (https://dejure.org/1992,3041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Betriebsrat: Mitbestimmung beim Einsatz von Streikbrechern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99
    Arbeitskampf: Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrats vor Einsatz von Streikbrechern im Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Streikbrecher; Streik; Arbeitskampf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1009
  • DB 1993, 383
  • DB 1993, 838
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92
    In einer weiteren Entscheidung vom selben Tage (- 1 AZR 76/76 -, AP Nr. 58 zu Art. 9 GG , Arbeitskampf) wird präzisiert, dass Kampf ... kündungen von Arbeitnehmern trotz grundsätzlich weiter bestehender Funktionsfähigkeit des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes nicht dem Beteiligungsrecht des Betriebsrates gemäß § 102 BetrVG unterlägen.

    Zwar lässt sich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.1978 - 1 AZR 76/76 - (aaO.) entnehmen, dass eine arbeitskampfkonforme Auslegung der Beteiligungsrechte dazu führe, dass der Betriebsrat bei Kampfkündigungen nicht einmal gehört zu werden brauche.

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92
    Im Beschluss vom 19.02.1991 (DB 1991, 1627) schließlich führt das BAG aus, dass eine Einschränkung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates an Vorbereitungshandlungen.
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76

    Betriebsratsmitglieder - Mitglieder des Wahlvorstandes - Wahlbewerber - Teilnahme

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92
    In der Entscheidung vom 14.02.1978 (- 1 AZR 54/76 -, AP Nr. 57 zu Art. 9 GG , Arbeitskampf) heißt es, der Betriebsrat als Organ sei während einer Arbeitsniederlegung keineswegs allgemein funktionsunfähig, wie es gelegentlich angenommen werde.
  • BGH, 20.11.1953 - IV ZB 96/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92
    Dieser verspätete Begründungsschriftsatz ist jedoch als Wiederholung der Anschlussberufung zu sehen, da aus ihm das Begehren, nämlich Abweisung des Antrages in toto zu erreichen, klar ersichtlich ist (vgl. dazu BGH, NJW 1954, 109; BAG, AP Nr. 4 zu § 522 a ZPO ).
  • ArbG Lübeck, 13.06.1989 - 3 BVGa 52/89
    Auszug aus LAG Köln, 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92
    Eine relevante Behinderung der Kampfmittelfreiheit des Arbeitgebers wäre es aber auch, wollte man den Arbeitgeber auf den Weg über § 100 BetrVG verweisen - dies ganz unabhängig von der Frage, ob § 100 bei Kurzzeitmaßnahmen wie dem Einsatz von Streikbrechern überhaupt anwendbar ist (dazu Arbeitsgericht Lübeck vom 13.06.1989 - 3 BVGa 52/89 -, BB 1989, 2041 (Leitsatz).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Eine solche Beschwernis rechtfertigt es deshalb nicht, mit Rücksicht auf die Arbeitskampffreiheit auch Informationspflichten des Arbeitgebers entfallen zu lassen (so im Ergebnis auch LAG Köln 23. Juni 1992 - 14 TaBV 17/92 - LAGE GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 47; LAG Frankfurt am Main 22. Februar 1990 - 12 TaBVGa 1/90 - DB 1991, 707; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 74 Rn. 21; Hess/Schlochauer/Glaubitz 5. Aufl. 1997 § 99 Rn. 12 mwN; DKK-Berg 8. Aufl. § 74 Rn. 20 a; Kittner ebenda § 99 Rn. 24; Löwisch/Kaiser BetrVG 5. Aufl. § 74 Rn. 8; Löwisch/Rumler in Löwisch Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht 1997 S 295 Teil IV Rn. 33; Kreutz GK-BetrVG 7. Aufl. § 74 Rn. 76; Kraft ebenda § 99 Rn. 15; Heinze DB 1982 Beilage Nr. 23 S 15 f.,unter IV 1 c; Herbst AiB 1987, 4).
  • LAG Köln, 13.08.2009 - 7 TaBV 116/08

    Mitbestimmungsrechte im Arbeitskampf

    Die Auffassung, dass schon allein die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens nach §§ 99, 100 BetrVG eine erhebliche Behinderung der Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitgeberin beinhalteten (vgl. LAG Köln DB 1993, 838), teilt die hier zur Entscheidung berufene Kammer jedenfalls für die vorliegend behandelte Sachverhaltskonstellation nicht.
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00

    Beteiligungsrecht ; Betriebsrat; Arbeitskampfbedingte Maßnahmen ;

    Eine Verzögerung tritt durch die Unterrichtung nicht ein (ebenso für die Unterrichtung nach § 99 BetrVG: LAG Köln, Beschluss vom 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92, LAGE Art. 9 GG, Nr. 47).
  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03

    Rechtswegbestimmung bei Rechtsstreit über Vereinigungsfreiheit; Recht einer

    Die Kammer vermag nicht der Ansicht zu folgen, welche das Verteilen von Flugblättern während der Arbeitszeit auch gegenüber Kunden zulässt (so aber ArbG Hamburg vom 30.6. 1992, ArbuR 1992, 351).
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.07.2003 - 5 BV 407/02
    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht Köln (Beschluss vom 22. Juni 1992, 14 TaBV 17/92 , DB 93, S. 838f) hierzu aus, dass schon die Förmlichkeiten des uneingeschränkten Verfahrens nach § 99 BetrVG den Arbeitgeber im Arbeitskampf erheblich in der Freiheit behindern, den Folgen eines Arbeitskampfes zu begegnen, insbesondere Streikbrecher einzusetzen, dass es eine relevante Behinderung der Kampfmittelfreiheit des Arbeitgebers aber auch wäre, wenn man den Arbeitgeber auf den Weg über § 100 BetrVG verweisen wollte, einmal abgesehen davon, dass Arbeitskampfmaßnahmen typischerweise erledigt sind, bevor ein Arbeitsgericht entscheidet, so dass das Verfahren nach § 100 BetrVG zur leeren Hülse würde.
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