Rechtsprechung
OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 136/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftungsverteilung bei Kollision eines gegen das Rechtsfahrgebot verstoßenden Motorradfahrers mit einem unsachgemäß einbiegenden Fahrzeug
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Ersatz materieller Schäden durch einen Verkehrsunfall; Haftungsverteilung bei einer Kollision eines gegen das Rechtsfahrgebot verstoßenden Motorradfahrers; Berufung auf Empfehlungen zu Fahrpraktiken durch ein Sicherheitstraining zur Entlastung; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz materieller Schäden durch einen Verkehrsunfall; Haftungsverteilung bei einer Kollision eines gegen das Rechtsfahrgebot verstoßenden Motorradfahrers; Berufung auf Empfehlungen zu Fahrpraktiken durch ein Sicherheitstraining zur Entlastung; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Rechtsabbieger und einem gegen das Rechtsfahrgebot verstoßenden Motorradfahrer; Schmerzensgeld: für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 10 (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrads mit einem Pkw
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.06.2003 - 14 O 5647/01
- OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 136/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.2001 - IV ZR 307/00
Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 136/03
Soweit das Landgericht hinsichtlich dieser Position die Aktivlegitimation des Klägers nicht für nachgewiesen angesehen hat, weil unklar geblieben sei, ob es sich bei dem Versicherungsverhältnis nicht möglicherweise um eine Schadensversicherung gehandelt habe (bei der, in Abgrenzung zur sog. Summenversicherung, Ansprüche auf den Versicherer übergehen, vgl. BGH, MDR 2001, 1352 f.), hat der Kläger spätestens mit Vorlage der Bescheinigung seiner Versicherung vom 18. Juli 2003 (Bl. 275 d. A.) dies ausgeräumt.