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   OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03   

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https://dejure.org/2003,5170
OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03 (https://dejure.org/2003,5170)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.01.2003 - 14 W 23/03 (https://dejure.org/2003,5170)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 14 W 23/03 (https://dejure.org/2003,5170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 19; BGB § 675; BGB § 705 ff.; ZPO § 50
    Keine Gebührenfestsetzung gegen die Gesellschafter der das Mandat erteilenden GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 19; BGB § 675 §§ 705 ff.; ZPO § 50
    Gebührenfestsetzung gegen die eigene Partei, BGB -Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1130
  • NJW 2005, 176 (Ls.)
  • VersR 2004, 1575
  • AnwBl 2003, 182
  • NZG 2003, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03
    Das war hier die - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 2001, 408) als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts parteifähige - Antragsgegnerin zu 1), gegen die sich die Klage richtete.
  • OLG Hamm, 21.03.1983 - 6 WF 129/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03
    Der bloße Umstand, dass der Antragsgegner zu 2) als Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Antragsgegnerin zu 1) haftet, macht ihn nicht zum Auftraggeber des Antragstellers (OLG Bamberg JurBüro 1983, 1194; OLG Hamburg JurBüro 1984, 1180 f; OLG Schleswig JurBüro 1984, 1178, 1179; von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 14. Aufl., § 19 Rndr. 12; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 19 BRAGO Rndr. 29; a.A. KG Rpfleger 1970, 294 f.; Gebauer/Schneider, BRAGO, § 19 Rndr. 40).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 15 W 87/11

    Erstreckung der Festsetzung der Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit

    Dies hat zur Folge, dass ein Rechtsanwalt, der von einer BGB -Gesellschaft mit der Prozessführung beauftragt worden ist, seine Gebühren nicht gegen die Gesellschafter persönlich festsetzen lassen kann, wenn diese nicht selbst - neben der Gesellschaft - Auftraggeber des Anwalts sind (BGH a.a.O.; OLG Koblenz vom 13.1.2003; 14 W 23/03; zitiert bei [...] (Leitsatz); Mayer/Kroiß, RVG , 4. Aufl. § 11 Rn.11; OLG Koblenz NJW 2005, 156 ).
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