Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3936
OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02 (https://dejure.org/2003,3936)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2003 - 14 WF 195/02 (https://dejure.org/2003,3936)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 14 WF 195/02 (https://dejure.org/2003,3936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen eine beantragte Vaterschaftsfeststellungsklage sowie gegen eine beantragte Verurteilung zur Zahlung von Regelunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1600 d; ; ZPO § 114; ; ZPO §§ 653 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600d; ZPO §§ 114 653 ff.
    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1018
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 02.02.2000 - 4 UF 110/99

    Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellung - Einwand fehlender Leistungsfähigkeit -

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    Zwar war unter Geltung des § 643 ZPO a.F. umstritten, ob neben Einwänden zum Grund des Anspruchs wie Erfüllung, Forderungsübergang (§§ 91 BSHG, 7 UVG) und Zusammenleben mit dem Vater (§ 1612 f BGB a.F.) im Einzelfall auch der Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit des Vaters zu beachten war (vgl. zum Meinungsstreit OLG Bremen FamRZ 2000, 1164).

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Bremen, wie sie in der Entscheidung vom 2.2.2000 ihren Niederschlag gefunden hat (= FamRZ 2000, 1164; ebenso Zöller-Philippi, ZPO 23. Aufl. 2002, § 653 Rn. 4 m.w.N.

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    Im Rahmen der PKH-Prüfung ist auch in eng begrenztem Umfang eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig, vgl. BGH NJW 1994, 1160.
  • OLG Brandenburg, 23.03.2000 - 9 UF 289/98

    Positiver Vaterschaftsnachweis - schwerwiegende Zweifel -

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1581, 1583).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97

    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    Zu den Vaterschaftsfeststellungssachen wird die Ansicht vertreten, dass wegen der regelmäßig veranlassten Einholung von Abstammungsgutachten an die Erfolgsaussicht keine hohen Anforderungen zu stellen seien, vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114 Rn. 58. Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen können, so auch OLG Hamburg FamRZ 2000, 1587, OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228.
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    Zu den Vaterschaftsfeststellungssachen wird die Ansicht vertreten, dass wegen der regelmäßig veranlassten Einholung von Abstammungsgutachten an die Erfolgsaussicht keine hohen Anforderungen zu stellen seien, vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114 Rn. 58. Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen können, so auch OLG Hamburg FamRZ 2000, 1587, OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228.
  • BFH, 18.03.2004 - III R 24/03

    Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

    Insoweit sind die Grundsätze der Rechtsprechung der Zivilgerichte zur hinreichenden Erfolgsaussicht eines Antrags auf Prozesskostenhilfe in Vaterschaftssachen entsprechend heranzuziehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juli 1997 2 W 1/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1998, 484; OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2003 14 WF 195/02, FamRZ 2003, 1018).

    Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das FG diese unbewiesenen Behauptungen --entsprechend der zivilrechtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe in FamRZ 1998, 484; OLG Köln in FamRZ 2003, 1018)-- nicht als ausreichend angesehen hat, die Durchführung des Vaterschaftsprozesses für den Kläger als unausweichlich i.S. des § 33 EStG zu beurteilen.

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden die Anforderungen an das Verteidigungsvorbringen zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gegenüber einer Vaterschaftsfeststellungsklage nicht einheitlich beurteilt.Ein Teil der Obergerichte verlangt, der als Vater in Anspruch genommene Antragsgegner habe ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darzulegen (OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 547; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im

    Eine Auffassung geht dahin, der als Vater in Anspruch genommene Beklagte habe dazu ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darzulegen (vgl. etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 5 147; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587).
  • OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05

    Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der

    Nach zutreffender Auffassung hat auch in dem von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegt (OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw).
  • OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03

    Prozesskostenhilfe im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn. 6, OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 1605; OLG Köln, FPR 2003, 482).
  • OLG Nürnberg, 05.08.2014 - 10 UF 416/14

    Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Feststellung der Vaterschaft: Einwand

    Im Hinblick auf den Normzweck sind daher Einwendungen im Verfahren des § 237 FamFG nicht zuzulassen, sondern der Vater ist insoweit auf das Korrekturverfahren nach § 240 FamFG zu verweisen (vergleiche BGH FamRZ 2003, 1095; OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1395, jeweils noch ergangen zur Vorschrift des § 653 ZPO; Johannsen/Maier, Familienrecht, 5. Aufl., § 237 FamFG, Rn.7).
  • OLG Hamm, 18.05.2007 - 9 WF 40/07

    Zur Frage, wann eine Rechtsverteidigung "mutwillig" im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO

    Dann kann seine Beteiligung am Verfahren - wie auch immer sie ausfällt - nicht mutwillig sein (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1194; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 114 Rn. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht