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   OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02   

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https://dejure.org/2002,3049
OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 568 S. 2; ; ZPO § 568 S. 2 Nr. 1; ; ZPO § 526

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (i.d.F. ab 01.01.2002) § 568
    Zuständigkeit des Senats in voller Besetzung für Entscheidung über Beschwerde gegen PKH-Entscheidung des Einzelrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1436
  • MDR 2002, 1147
  • FamRZ 2002, 1268
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02
    Die Gleichbehandlung der nicht bedürftigen Partei mit der bedürftigen Partei und die erforderliche weitgehende Chancengleichheit bei der Rechtswahrnehmung (BVerfG NJW 1988, 2231; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. (2002), vor § 114 Rn. 1,2) erfordert, dass abgesehen von eindeutigen Fällen kein anderes Gremium über die Frage der Erfolgsaussicht entscheidet, als es auch der Fall bei einer Berufung gegen die Hauptsachenentscheidung des Ausgangsgerichts der Fall wäre.
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Die Möglichkeit einer Übertragung ist auch nicht deshalb zu bejahen, weil die Gefahr einer widersprüchlichen Beurteilung durch den Einzelrichter in dem Beschwerdeverfahren einerseits und den Senat in seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung in einem etwaigen späteren Berufungsverfahren andererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (so OLG Köln [14. Senat], MDR 2002, 1147 = OLGR 2002, 260, für eine Beschwerde gegen eine PKH-Entscheidung des Einzelrichters), bzw. weil bei einem zulässigen Ablehnungsgesuch die Entscheidung der Kammer und in einem sich anschließenden Beschwerdeverfahren mithin des Senats jeweils in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung erfolgt wäre.
  • OLG Celle, 12.06.2002 - 2 W 53/02

    Entscheidung durch den originären Einzelrichter in einem Beschwerdeverfahren

    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (NJW 2002, 1436) hat der Einzelrichter des Beschwerdegerichts die Sache nicht schon dann regelmäßig an den Senat zu übertragen, wenn die Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung betrifft, sofern die Beurteilung der Erfolgsaussicht nicht unzweifelhaft ist.
  • OLG Bamberg, 30.07.2002 - 4 W 81/02

    Befreiung von der Kostenvorschusspflicht bei Klage auf Schadensersatz

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass dies zu dem seltsam anmutenden Ergebnis führt, dass - bei Tätigkeit des Einzelrichters in der ersten Instanz - über die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe der Einzelrichter des Senats in originärer Zuständigkeit entscheidet (differenzierend hierzu allerdings: OLG Köln vom 14.3.2002 - 14 WF 20/02 -), während die - deutlichweniger bedeutsame - Entscheidung nach § 65 Abs. 7 GKG vom Senat in der Besetzung von drei Mitgliedern zu überprüfen ist.
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