Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5667
OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03 (https://dejure.org/2004,5667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2004 - 14 Wx 79/03 (https://dejure.org/2004,5667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2004 - 14 Wx 79/03 (https://dejure.org/2004,5667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Gebühren bei Zahlung von Abgaben für unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallende Beurkundungen durch badische Amtsnotare; Berechnung eines beim Gebührenansatz zu berücksichtigenden Gebührenanteils des beurkundenden Notars auf der Grundlage einer ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 147

    Art. 10 EWGRL 335/69; Art. 12 EWGRL 335/69; § 10 LJKG BW; § 11 LJKG BW; § 13 KostVfg BW
    Nach Aufwendung zu berechnende Abgaben - Notargebühren

  • Judicialis

    EWGRL 335/69 Art. 10 lit. c; ; EWGRL 335/69 Art. 12 Abs. 1 lit. e; ; LJKG BW § 10; ; LJKG BW § 11; ; KostVfg BW § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallende Beurkundungen durch badische Amtsnotare: Berücksichtigungsfähigkeit von Notaranteilen beim Gebührenansatz; Vorläufigkeitsvermerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2004 - 14 Wx 32/03

    Notarkosten: Auswirkungen der Gesellschaftssteuerrichtlinie auf die Gebührenhöhe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Der beim Gebührenansatz zu berücksichtigende Gebührenanteil des beurkundenden Notars ist auf der Grundlage einer europarechtskonform ermittelten Gebühr zu berechnen (Bestätigung OLG Karlsruhe, 14 Wx 32/03).

    Daß zu diesen Kosten - entgegen der den Entscheidungen der Vorinstanzen zugrundeliegenden Auffassung - auch die Gebührenanteile gehören, welche den Notaren im Landesdienst im badischen Rechtsgebiet neben den ihnen nach den Landesbesoldungsgesetz zustehenden Bezügen aufgrund von § 10 Abs. 1 i.V.m. § 11 LJKG aus der Staatskasse zu gewähren sind, hat der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 17.02.2004 - 14 Wx 32/03 - (unter II 2. a der Gründe) dargelegt.

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 17.02.2004 - 14 Wx 32/03 - ausgeführt hat, erscheint es als naheliegend, sich hinsichtlich der Höhe des Notaranteils an den Durchschnittswerten für die zurückliegenden Jahre zu orientieren.

  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Der Kostenansatz des Notariats E. vom 29.05.2002 - UR 737/2002 - in seiner abgeänderten Form wird in Hinblick auf den Beschluß des EuGH vom 21.02.2002 - C 264/00 - als vorläufig bezeichnet; Endabrechnung hat nach endgültiger Ermittlung des bei der Eintragung zu berücksichtigenden Aufwandes zu erfolgen.

    Unter Hinweis auf den Beschluß des EuGH vom 21.03.2002, C 264/00 - "Gründerzentrum" - hat sie zur Begründung ausgeführt, die Kostenrechnung verstoße gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht, da die angesetzten Gebühren den Aufwand für die erbrachten Dienstleistungen überstiegen.

  • LG Freiburg, 23.07.2003 - 4 T 155/03

    Kostenansatz für die Beurkundung eines gefassten Verschmelzungsbeschlusses einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    hier: weitere Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluß des Landgerichts Freiburg vom 23.07.2003 - 4 T 155/03 -.

    Auf die weitere Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluß des Landgerichts Freiburg vom 23.07.2003 - 4 T 155/03 - aufgehoben.

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Bei deren Ermittlung können - wie der EuGH in seinem Urteil vom 21.12.1997, C-188/94 - "Fantask" -, Tz. 33 (ZIP 1998, S. 206 ff., 210) für die Eintragung von Aktiengesellschaften ausgeführt hat - "sämtliche Kosten (berücksichtigt werden), die mit den Eintragungen zusammenhängen, einschließlich des auf diese Vorgänge entfallenden Teils der allgemeinen Kosten".
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    b) "Abgaben mit Gebührencharakter" im Sinne der Richtlinie sind solche Abgaben, deren Berechnung auf der Grundlage der Kosten für die erbrachte Leistung erfolgt (EuGH, Urteil vom 29.10.1999, P-56/89 [richtig: C-56/98 - d. Red.] - "Modelo" -, Tz. 29 [ZIP 1999, S. 1681 ff.]; Urteil vom 21.06.2001, C-206/99 - "SONAE" -, Tz. 32 [EuZW 2001, S. 500 ff.]; vgl. auch Fabris, ZIP 1999, S. 1683 f.; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 862 ff.).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-206/99

    SONAE

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    b) "Abgaben mit Gebührencharakter" im Sinne der Richtlinie sind solche Abgaben, deren Berechnung auf der Grundlage der Kosten für die erbrachte Leistung erfolgt (EuGH, Urteil vom 29.10.1999, P-56/89 [richtig: C-56/98 - d. Red.] - "Modelo" -, Tz. 29 [ZIP 1999, S. 1681 ff.]; Urteil vom 21.06.2001, C-206/99 - "SONAE" -, Tz. 32 [EuZW 2001, S. 500 ff.]; vgl. auch Fabris, ZIP 1999, S. 1683 f.; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 862 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00

    Kosten eines badischen Urkundsnotars: Unvereinbarkeit der Kostenansätze für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Daß unter diesen Umständen der Gebührenansatz in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 4 KostVfg lediglich vorläufig zu erfolgen hat, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (z.B. BayObLG, WM 1999, S. 1622 ff., 1624; OLG Zweibrücken, WM 1999, S. 1631 ff., 1634; OLG Köln, NJW 1999, S. 1342; vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.09.2002, 14 Wx 133/00 [OLGR Karlsruhe 2002, S. 437 ff.]).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Daß unter diesen Umständen der Gebührenansatz in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 4 KostVfg lediglich vorläufig zu erfolgen hat, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (z.B. BayObLG, WM 1999, S. 1622 ff., 1624; OLG Zweibrücken, WM 1999, S. 1631 ff., 1634; OLG Köln, NJW 1999, S. 1342; vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.09.2002, 14 Wx 133/00 [OLGR Karlsruhe 2002, S. 437 ff.]).
  • EuGH, 08.10.1996 - C-188/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Bei deren Ermittlung können - wie der EuGH in seinem Urteil vom 21.12.1997, C-188/94 - "Fantask" -, Tz. 33 (ZIP 1998, S. 206 ff., 210) für die Eintragung von Aktiengesellschaften ausgeführt hat - "sämtliche Kosten (berücksichtigt werden), die mit den Eintragungen zusammenhängen, einschließlich des auf diese Vorgänge entfallenden Teils der allgemeinen Kosten".
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01

    Notarkosten: Unvereinbarkeit von Kostenansätzen mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    a) Die der Kostenrechnung des Notariats zugrundeliegende Beurkundung des von der Rechtsvorgängerin der Kostenschuldnerin gefassten Verschmelzungsbeschlusses stellt einen unter Art. 10 lit. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.07.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie des Rates vom 10.06.1985 ("Gesellschaftssteuerrichtlinie", im folgenden auch "Richtlinie") fallenden Vorgang dar (zur Anwendbarkeit der Richtlinie auf eingetragene Genossenschaften vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 03.12.2002 - 14 Wx 130/01 - [OLGR Karlsruhe 2003, S. 80 ff.] unter B II 1 a aa (1) der Gründe; dazu, daß für den Verschmelzungsbeschluß der Verbotstatbestand des Art. 10 lit. c der Richtlinie gilt, OLG Karlsruhe, a.a.O., unter B II 2 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht