Rechtsprechung
AG Mühldorf am Inn, 23.12.2010 - K 147/09 |
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Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn, 23.12.2010 - K 147/09
- LG Traunstein, 18.04.2011 - 4 T 32/11
- BGH, 12.07.2012 - V ZB 130/11
Rechtsprechung
RG, 09.03.1910 - Rep. I. 147/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Gegenbeweis gegen einen geleisteten Parteieid. Ist dem Erfordernis des § 581 Abs. 1 ZPO., daß die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens wegen Verletzung der Eidespflicht aus anderen Gründen, als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann, genügt, wenn die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 150
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung …
In diesen Fällen erweist sich somit § 581 ZPO als Vorteil für den Restitutionskläger: das Prozeßgericht muß das Strafurteil hinnehmen und die Wiederaufnahme für zulässig erklären, ohne nachprüfen zu dürfen, ob auch nach seiner Auffassung die in § 580 ZPO vorausgesetzte Straftat vorgelegen hat (RGZ 73, 150, 152). - BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63 Im vorliegenden Pall fehlt es aber gerade hieran, da insoweit die Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Strafsenats maßgebend sind (RGZ 73, 150, 152), nach deren Meinung eine strafbare Handlung nicht nachweisbar ist.
- BGH, 25.09.1986 - III ZR 226/85
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs - Vorliegen …
Daß wegen der Straftat eine rechtskräftige Verurteilung nicht ergangen ist (vgl. § 581 Abs. 1 ZPO), stünde der Geltendmachung dieses Restitutionsgrundes im vorliegenden Fall schon deshalb nicht entgegen, weil die Straftat im Ausland begangen wäre und die Gegenpartei ihren Sitz im Ausland hat (RGZ 73, 150;… Zoller/Schneider, ZPO 14. Aufl. § 581 Rn. 8).