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   FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05   

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FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05 (https://dejure.org/2008,7424)
FG München, Entscheidung vom 29.05.2008 - 15 K 3058/05 (https://dejure.org/2008,7424)
FG München, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 15 K 3058/05 (https://dejure.org/2008,7424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kosten für den Besuch eines ausländischen Internats

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung einer Ermäßigung der Einkommenssteuer; Ermäßigung der Einkommenssteuer bei getätigten Aufwendungen für die Berufsausbildung von Kindern; Begriff der Berufsausbildung i.S.d. § 33a Abs. 1 Einkommensteuergersetz (EStG), § 33a Abs. 2 EStG; Aufwendungen für den ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9; ; EStG § 33 Abs. 1; ; EStG § 33a Abs. 1; ; EStG § 33a Abs. 2; ; EStG § 33a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Kosten des krankheitsbedingten Besuchs eines ausländischen Internats als außergewöhnliche Belastung; Keine Berücksichtigung der Kosten für Internatsunterbringung aus anderen als medizinischen Gründen; Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit der Kosten des krankheitsbedingten Besuchs eines ausländischen Internats als außergewöhnliche Belastung - Keine Berücksichtigung der Kosten für Internatsunterbringung aus anderen als medizinischen Gründen - Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1453
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03

    An britisches College gezahltes Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar;

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Die Versagung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für Schulgeld verletzt nämlich dann nicht das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn die Höhe des Schulgeldes eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördert und es deshalb auch beim Besuch einer inländischen Schule steuerlich nicht berücksichtigt werden könnte (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 66/03, BStBl II 2005, 473).

    Der BFH hat die allgemeine Zugänglichkeit einer Privatschule in einem Fall, in dem im Streitjahr 1998 ein monatliches Schulgeld in Höhe von etwa 3.600 DM erhoben wurde, verneint (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl II 2005, 473; vgl. auch BFH-Beschluss vom 18. Juli 2005 XI B 50/04, BFH/NV 2005, 266).

  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Kuraufenthalt; vom 9. August 2001 III R 6/01, BStBl II 2002, 240, betr.

    Den Nachweis in dieser qualifizierten Weise zu führen, ist unverzichtbar, um die Inanspruchnahme ungerechtfertigter Steuervorteile zu Lasten der Allgemeinheit zu verhindern, mit der in besonderem Maße bei Aufwendungen zu rechnen ist, die ihrer Art nach auch deshalb getätigt werden, um Krankheiten lediglich vorzubeugen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94; BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 6/01, BStBl II 2002, 240).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 28/06

    Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Allergie

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Zu anderen ist eine vorherige Begutachtung vor allem deshalb erforderlich, weil sich frühere Gegebenheiten im Nachhinein regelmäßig nicht oder jedenfalls nicht zuverlässig feststellen lassen (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Gutachten ausnahmsweise als ausreichend angesehen werden, wenn sich der Amtsarzt bei der Beurteilung des früheren Gesundheitszustandes nicht auf die Schilderungen und subjektiven Beurteilungen anderer behandelnder Ärzte oder deren eigene Vermutungen stützt, sondern wenn er sein Gutachten aufgrund objektiver, "apparatemedizinischer" Untersuchungen erstellen kann (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG als verletzt angesehen, wenn eine Schule nicht mehr allgemein zugänglich ist, d.h. wenn nicht alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Den Nachweis in dieser qualifizierten Weise zu führen, ist unverzichtbar, um die Inanspruchnahme ungerechtfertigter Steuervorteile zu Lasten der Allgemeinheit zu verhindern, mit der in besonderem Maße bei Aufwendungen zu rechnen ist, die ihrer Art nach auch deshalb getätigt werden, um Krankheiten lediglich vorzubeugen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94; BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 6/01, BStBl II 2002, 240).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03

    Nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG erlangte Mietentgelte sind als Entschädigung zu

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Die Versagung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für Schulgeld verletzt nämlich dann nicht das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn die Höhe des Schulgeldes eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördert und es deshalb auch beim Besuch einer inländischen Schule steuerlich nicht berücksichtigt werden könnte (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 66/03, BStBl II 2005, 473).
  • BFH, 18.07.2005 - XI B 50/04

    Schulgeld für britische Privatschule

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Der BFH hat die allgemeine Zugänglichkeit einer Privatschule in einem Fall, in dem im Streitjahr 1998 ein monatliches Schulgeld in Höhe von etwa 3.600 DM erhoben wurde, verneint (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl II 2005, 473; vgl. auch BFH-Beschluss vom 18. Juli 2005 XI B 50/04, BFH/NV 2005, 266).
  • BFH, 23.10.2006 - III B 142/05

    Internatskosten grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Ausnahmsweise genügen auch Bescheinigungen bestimmter weiterer amtlicher Stellen wie solche des medizinischen Dienstes einer öffentlichen Krankenversicherung, einer Versicherungsanstalt oder einer behördlichen Beihilfestelle (BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2006 III B 142/05, BFH/NV 2007, 422).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 Abs. 1

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Wenn man berücksichtigt, dass die Kläger im Jahr 2001 Aufwendungen in Höhe von 51.616 DM (= 26.390 EUR) und im Jahr 2002 Aufwendungen in Höhe von 23.457 EUR trugen, dann bleibt unter Berücksichtigung der notwendigen (durchschnittlichen) Ausgaben für Lebenshaltungskosten kein finanzieller Raum, um einem Elternpaar - von zwei zu unterhaltenden Kindern - das jährliche Schulgeld für die Cademuir International School zu finanzieren (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. November 2007 15 K 2532/06, EFG 2008, 606; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11.07.2007 2 K 1741/06, EFG 2007, 1943-1944).
  • FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06

    Schulgeldzahlung an eine englische Schule im Jahr 2003 als Sonderausgabe oder als

    Auszug aus FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
    Wenn man berücksichtigt, dass die Kläger im Jahr 2001 Aufwendungen in Höhe von 51.616 DM (= 26.390 EUR) und im Jahr 2002 Aufwendungen in Höhe von 23.457 EUR trugen, dann bleibt unter Berücksichtigung der notwendigen (durchschnittlichen) Ausgaben für Lebenshaltungskosten kein finanzieller Raum, um einem Elternpaar - von zwei zu unterhaltenden Kindern - das jährliche Schulgeld für die Cademuir International School zu finanzieren (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. November 2007 15 K 2532/06, EFG 2008, 606; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11.07.2007 2 K 1741/06, EFG 2007, 1943-1944).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

  • BFH, 21.04.2005 - III R 45/03

    Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei

  • FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01

    Schulgeldzahlungen für Privatschulen im EU-Ausland unabhängig von ihrer Höhe als

  • BFH, 23.05.2002 - III R 52/99

    Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission

  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

  • BFH, 13.02.1987 - III R 208/81

    Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker -

  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

  • BFH, 26.06.1992 - III R 83/91

    Unterbringung von asthmakrankem Kind als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 12.06.1991 - III R 102/89

    Kinder - Heilkuren - Außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 17.04.1997 - III B 216/96

    Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann

  • BFH, 24.11.2006 - III B 57/06

    Kosten für Schönheitsoperation keine agB

  • BFH, 14.12.2007 - III B 178/06

    Anschaffung von Allergiebettzeug ohne amtsärztliches Attest - Einholung eines

  • BFH, 18.04.1990 - III R 160/86

    Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines an

  • BFH, 25.02.2005 - III B 13/04

    Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 52/03

    Außergewöhnliche Belastung: Internatskosten für schwer erziehbares Kind

  • BFH, 10.10.1996 - III R 118/95

    Logopädische Therapie als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 16.08.2006 - III B 20/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Internatskosten als agB

  • BFH, 11.01.1991 - III R 70/88

    Geltendmachung von Krankenbehandlungskosten als aussergewöhnliche Belastungen -

  • BFH, 17.08.1998 - III B 92/97

    Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 10.01.1991 - IV B 105/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage der

  • BFH, 28.02.1964 - VI 314/63 U

    Steuerrechtliche Behandlung der Kosten für die Internatsunterbringung eines

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1453 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG München vom 29. Mai 2008  15 K 3058/05 und die geänderten Einkommensteuerbescheide für 2001 und für 2002 in der Weise zu ändern, dass unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung im Jahr 2001 unter Wegfall des bisher gewährten Ausbildungsfreibetrags ein Betrag in Höhe von 22.664 DM und im Jahr 2002 ein Betrag in Höhe von 16.263 EUR zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zugelassen werden.

  • FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07

    Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen

    Der Gleichheitssatz kann nur dadurch gewahrt werden, dass die Vergünstigung, die die Mitglieder einer begünstigten Gruppe erhalten, auch auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe erstreckt wird (Finanzgericht München, Urteil vom 29. Mai 2008 15 K 3058/05, EFG 2008, 1453, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: X B 212/08).).
  • FG München, 23.09.2008 - 12 K 718/08

    Schulgeldzahlungen für eine nach Landesrecht angezeigte Ergänzungsschule keine

    Der Gleichheitssatz kann nur dadurch gewahrt werden, dass die Vergünstigung, die die Mitglieder einer begünstigten Gruppe erhalten, auch auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe erstreckt wird (vgl. FG Köln vom 14. Februar 2008 10 K 7404/01, DStR 2008, 663 und FG München vom 29. Mai 2008 15 K 3058/05, [...]).
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