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   FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06 KE, K, G   

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FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06 KE, K, G (https://dejure.org/2007,9858)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2007 - 15 K 4884/06 KE, K, G (https://dejure.org/2007,9858)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 15 K 4884/06 KE, K, G (https://dejure.org/2007,9858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben eines Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art; Feuerbestattungsanlage als sogenannte Hoheitsbetrieb; Betrieb eines Krematoriums als öffentlichrechtliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge; Auslegung und Durchführung des Besteuerungsgesetzes (BestG) NRW; ...

  • Judicialis

    KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6; ; KStG § 4 Abs. 1; ; KStG § 4 Abs. 5 S. 1; ; BestG NRW § 1 Abs. 2; ; BestG NRW § 1 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb gewerblicher Art; Hoheitsbetrieb; Bestattungsrecht; Beliehener Unternehmer; Erheblichkeit der Wettbewerbssituation - Betrieb eines Krematoriums durch eine Kommune als Wahrnehmung einer spezifisch öffentlichrechtlichen Aufgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betrieb eines Krematoriums durch eine Kommune als Wahrnehmung einer spezifisch öffentlichrechtlichen Aufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.03.2005 - I B 245/04

    Kommunales Krematorium; Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Er beruft sich hierbei im wesentlichen auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.03.2005 I B 245/04, BFH/NV 2005, 1135.

    Die Klägerin wende zwar zu Recht ein, dass der BFHBeschluss in BFH/NV 2005, 1135 zur bayerischen Rechtslage ergangen sei.

    Der BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1135 steht der Entscheidung des erkennenden Senats nicht entgegen.

    Es erscheint jedoch sachdienlich, dem BFH Gelegenheit zur Klarstellung zu geben, dass seine Entscheidung in BFH/NV 2005, 1135 entgegen der von den Körperschaftsteuerreferenten der Länder vertretenen Auffassung nicht bundesweit gilt.

  • BFH, 25.01.2005 - I R 63/03

    Abgrenzung Betrieb gewerblicher Art/Hoheitsbetrieb: Vermessungsamt und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlichrechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind, und zu deren Annahme der Leistungsempfänger aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist (vgl. im einzelnen BFHUrteil vom 25.01.2005 I R 63/03, BStBl II 2005, 501 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen unter II 2).

    Der erkennende Senat hat deshalb die Tätigkeit eines kommunalen Katasteramtes trotz teilweiser Übertragung der Aufgaben der Landesvermessung an öffentlich bestellte Vermessungsingenieure als Hoheitsbetrieb gewertet und es hierbei insbesondere für unerheblich gehalten, ob mit der Übertragung der Aufgabe Zwangs oder Monopolrechte verbunden sind (Senatsurteil vom 05.06.2003 15 K 1986/00 K, EFG 2003, 1333, bestätigt durch BFHUrteil in BStBl II 2005, 501).

    Hiervon geht jedenfalls im Ergebnis auch der Körperschaftsteuersenat des BFH in seiner das Urteil des erkennenden Senats vom 5.6.2003 15 K 1986/00 K bestätigenden Entscheidung zur Tätigkeit eines kommunalen Vermessungs- und Katasteramtes aus, die sich ebenfalls ausschließlich auf die einschlägige landesrechtliche Regelung stützt (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 501).

  • FG Düsseldorf, 05.06.2003 - 15 K 1986/00

    Katasteramt; Vermessungsamt; Gewerbebetrieb; Hoheitsbetrieb;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Der erkennende Senat hat deshalb die Tätigkeit eines kommunalen Katasteramtes trotz teilweiser Übertragung der Aufgaben der Landesvermessung an öffentlich bestellte Vermessungsingenieure als Hoheitsbetrieb gewertet und es hierbei insbesondere für unerheblich gehalten, ob mit der Übertragung der Aufgabe Zwangs oder Monopolrechte verbunden sind (Senatsurteil vom 05.06.2003 15 K 1986/00 K, EFG 2003, 1333, bestätigt durch BFHUrteil in BStBl II 2005, 501).

    Hiervon geht jedenfalls im Ergebnis auch der Körperschaftsteuersenat des BFH in seiner das Urteil des erkennenden Senats vom 5.6.2003 15 K 1986/00 K bestätigenden Entscheidung zur Tätigkeit eines kommunalen Vermessungs- und Katasteramtes aus, die sich ebenfalls ausschließlich auf die einschlägige landesrechtliche Regelung stützt (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 501).

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch eines zukünftigen Konkurrentenklägers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 8.6.2006 Rs. C-430/04, HFR 2006, 830 (vgl. hierzu auch Vorabentscheidungsersuchen BFHBeschluss vom 8.7.2004 VII R 24/03, BStBl II 2004, 1034 sowie BFHUrteil vom 5.10.2006 VII R 24/03, BStBl II 2007, 243 zum Auskunftsanspruch eines privaten Betreibers gegen einen kommunalen Betrieb) entschieden, dass der Betrieb eines kommunalen Krematoriums auch dann steuerbar ist, wenn es sich um einen Hoheitsbetrieb handelt, der in Wettbewerb zu privaten Leistungserbringern steht.
  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 8.6.2006 Rs. C-430/04, HFR 2006, 830 (vgl. hierzu auch Vorabentscheidungsersuchen BFHBeschluss vom 8.7.2004 VII R 24/03, BStBl II 2004, 1034 sowie BFHUrteil vom 5.10.2006 VII R 24/03, BStBl II 2007, 243 zum Auskunftsanspruch eines privaten Betreibers gegen einen kommunalen Betrieb) entschieden, dass der Betrieb eines kommunalen Krematoriums auch dann steuerbar ist, wenn es sich um einen Hoheitsbetrieb handelt, der in Wettbewerb zu privaten Leistungserbringern steht.
  • BFH, 23.10.1996 - I R 1/94

    Hausmüllentsorgungseinrichtung kein Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    a) Ist von einer hoheitlichen Tätigkeit auszugehen, so kommt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Frage eines tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerbs nicht mehr an (z.B. BFH-Urteil vom 23.10.1996 I R 1-2/94, BStBl II 1997, 139 zur kommunalen Hausmüllentsorgung).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 8.6.2006 Rs. C-430/04, HFR 2006, 830 (vgl. hierzu auch Vorabentscheidungsersuchen BFHBeschluss vom 8.7.2004 VII R 24/03, BStBl II 2004, 1034 sowie BFHUrteil vom 5.10.2006 VII R 24/03, BStBl II 2007, 243 zum Auskunftsanspruch eines privaten Betreibers gegen einen kommunalen Betrieb) entschieden, dass der Betrieb eines kommunalen Krematoriums auch dann steuerbar ist, wenn es sich um einen Hoheitsbetrieb handelt, der in Wettbewerb zu privaten Leistungserbringern steht.
  • BFH, 30.06.1988 - V R 79/84

    Körperschaft des öffentlichen Rechts kann auch bei Erfüllung gesetzlich

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Der BFH hat unter Anlegung eines strengen Maßstabs in jedem Einzelfall geprüft, ob und welche konkreten Aufgaben der Körperschaft öffentlichen Rechts zugewiesen worden sind und ob die Körperschaft öffentlichen Rechts eine ihr gesetzlich übertragene allgemeine Funktion nach dem Charakter der einzelnen Tätigkeiten durch hoheitliche oder privatwirtschaftliche Mittel verwirklicht (z.B. BFH-Urteile vom 30.6.1988 V R 79/84, BStBl II 1988, 910 undvom 14.3.1990 I R 156/87, BStBl II 1990, 866 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 08.01.1998 - V R 32/97

    Abwasserbeseitigung durch Kommunen nicht steuerpflichtig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Der BFH selbst hält divergierende Entscheidungen ebenfalls für möglich, wenn er bei der Prüfung, ob ein Wasserzweckverband im Land Brandenburg hoheitlich oder im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art tätig wird, ausschließlich auf das dort geltende Landesrecht abstellt (vgl. BFH-Urteil vom 8.1.1998 V R 32/97, BStBl II 1998, 410).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 156/87

    Blutalkoholuntersuchungen des Rechtsmedizinischen Instituts einer Universität

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
    Der BFH hat unter Anlegung eines strengen Maßstabs in jedem Einzelfall geprüft, ob und welche konkreten Aufgaben der Körperschaft öffentlichen Rechts zugewiesen worden sind und ob die Körperschaft öffentlichen Rechts eine ihr gesetzlich übertragene allgemeine Funktion nach dem Charakter der einzelnen Tätigkeiten durch hoheitliche oder privatwirtschaftliche Mittel verwirklicht (z.B. BFH-Urteile vom 30.6.1988 V R 79/84, BStBl II 1988, 910 undvom 14.3.1990 I R 156/87, BStBl II 1990, 866 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • VerfGH Bayern, 04.07.1996 - 16-VII-94
  • BFH, 29.10.2008 - I R 51/07

    Wettbewerb unter kommunalen und privaten Krematorien führt zur Steuerpflicht

    Der hiergegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) Düsseldorf mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1547 veröffentlichtem Urteil vom 21. Juni 2007 15 K 4884/06 KE,K,G statt.
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