Rechtsprechung
LAG Hamm, 31.07.2008 - 15 Sa 2027/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bezogen auf einen Zeitpunkt vor Ausspruch der streitbefangenen Kündigung hat die Unwirksamkeit dieser Kündigung zur Folge, wenn die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes nicht gegeben ist. Ein sogenanntes ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 85, 68 Abs. 3, 90 SGB IX; § 134 BGB
Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bezogen auf einen Zeitpunkt vor Ausspruch der streitbefangenen Kündigung hat die Unwirksamkeit dieser Kündigung zur Folge, wenn die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes nicht gegeben ist. Ein sogenanntes ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - Fehlende Zustimmung des Integrationsamtes - Gleichgestellter Arbeitsnehmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines Maschinisten; Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes zwecks Kündigung einer schwerbehinderten Person; Nachweis einer Schwerbehinderung zwecks bestehenden Sonderkündigungsschutzes
- arbeitsrechtsiegen.de
Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
- Judicialis
SGB IX § 68 Abs. 3; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90; ; BGB § 134
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 28.11.2006 - 5 (2) Ca 657/06
- LAG Hamm, 31.07.2008 - 15 Sa 2027/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06
Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2008 - 15 Sa 2027/06
Zwar beseitigt ein auf einen form- und fristgerecht eingereichten Antrag des Arbeitgebers ergehendes Negativattest, jedenfalls, wenn es bestandskräftig ist, ebenso wie die Zustimmung des Integrationsamtes die zunächst bestehende Kündigungssperre (vgl. BAG, Urt. v. 06.09.2007 - 2 AZR 324/06 - unter Rdn. 15 m.w.N.).Dagegen bleibt nach § 90 Abs. 2 a) 2. Alternative SGB IX bei bestehender Schwerbehinderung der Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises bestehen, wenn der Antrag so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt worden ist, dass eine Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - in der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX möglich gewesen wäre (vgl. BAG, Urt. v. 06.09.2007 - 2 AZR 324/06 Rz. 18 m.w.N.).
Dies hat der Gesetzgeber nicht getan (vgl. BAG, Urt. v. 06.09.2007 - 2 AZR 324/06 Rz. 22 m.w.N.).