Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 9 Abs. 3 GG; § 74 Abs. 2 S. 1 BetrVG ; § 99 BetrVG ; § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ; § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Beteiligungsrecht ; Betriebsrat; Arbeitskampfbedingte Maßnahmen ; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligungsrecht ; Betriebsrat; Arbeitskampfbedingte Maßnahmen ; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
- Judicialis
GG Art. 9 Abs. 3; ; BetrVG § 74 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 29.09.2000 - 7 BV 58/00
- LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98
Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt: Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 13/98, AP Nr. 43 zu § 81 ArbGG 1979) besteht für eine gerichtliche Entscheidung über Verpflichtungen aus einem konkreten Vorgang kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und keine Rechtsfolgen mehr erzeugt.In Anbetracht der arbeitskampfbedingten personellen und Arbeitszeitmaßnahmen des Arbeitgebers in der Vergangenheit hat der Betriebsrat entsprechend § 250 ZPO ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, ob ihm bei zukünftigen arbeitskampfbedingten Einstellungen und Versetzungen von Arbeitnehmern im Sinne des § 5 BetrVG, der arbeitskampfbedingten Änderung der betriebsüblichen Arbeitszeit und der arbeitskampfbedingten vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer ein Unterrichtungsrecht zusteht (zur Zulässigkeit eines solchen Feststellungsantrags BAG, Beschluss vom 20.04.1999, a. a. O.).
- BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00
Die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht im Arbeitverhältnis zum Arbeitgeber stehen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 2. Satzteil BetrVG n.F., um dem Betriebsrat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich um Einstellungen im Sinne der §§ 95, 99 Abs. 1 BetrVG handelt (vgl. BAG, Beschlüsse vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 und vom 15.12.1998 - 1 ABR 9/98, AP Nr. 33, 56 zum § 80 BetrVG 1972). - BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00
Die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht im Arbeitverhältnis zum Arbeitgeber stehen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 2. Satzteil BetrVG n.F., um dem Betriebsrat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich um Einstellungen im Sinne der §§ 95, 99 Abs. 1 BetrVG handelt (vgl. BAG, Beschlüsse vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 und vom 15.12.1998 - 1 ABR 9/98, AP Nr. 33, 56 zum § 80 BetrVG 1972). - BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86
Betriebsrat - Aufkunftsanspruch
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00
Wie häufig in der Vergangenheit (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 26.01.1988 - 1 ABR 34/86, AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972) kam es anlässlich von Tarifverhandlungen der Druckindustrie in der 19. Kalenderwoche des Jahres 2000 im Betrieb des Arbeitgebers zu Streikmaßnahmen, insbesondere in der Nachtschicht vom 08. auf den 09.05.2000. - LAG Köln, 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92
Betriebsrat: Mitbestimmung beim Einsatz von Streikbrechern
Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00
Eine Verzögerung tritt durch die Unterrichtung nicht ein (ebenso für die Unterrichtung nach § 99 BetrVG: LAG Köln, Beschluss vom 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92, LAGE Art. 9 GG, Nr. 47).
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. November 2001 - 15 TaBV 104/00 - wird mit der berichtigenden Maßgabe zurückgewiesen, daß die festgestellte Verpflichtung sich auch auf kurzfristige Versetzungen erstreckt.