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   OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00   

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https://dejure.org/2001,11670
OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00 (https://dejure.org/2001,11670)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2001 - 15 UF 179/00 (https://dejure.org/2001,11670)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2001 - 15 UF 179/00 (https://dejure.org/2001,11670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung; Fehlerhafte Adresse; Anschrift; Zustellung demnächst

  • Judicialis

    ZPO § 270 III; ; BGB § 1378 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 270 Abs. 3; BGB § 1378 Abs. 4
    Klagezustellung - Verzögerung wegen fehlerhafter Adresse - Anhaltspunkte für Unstimmigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ahrensburg - 8 F 235/98
  • OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
    Das ist nur dann der Fall, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen Wohnungswechsel hatte; ohne jedes konkrete Anzeichen eines Wohnungswechselns des Anspruchsgegners besteht für einen Kläger keine Verpflichtung, vor Einreichung einer Klage beim zuständigen Einwohnermeldeamt die ihm bekannte Anschrift des Anspruchsgegners überprüfen zu lassen (BGH NJW 1993, 2614, 2615).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
    Eine Zustellung erfolgt dann nicht mehr "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO, wenn eine Partei die Zustellungsadresse des Empfängers falsch bezeichnet hat und zwischen der fehlgeschlagenen Zustellung und der späteren erfolgreichen Zustellung ein Zeitraum von jedenfalls mehr als 18 oder 19 Tagen liegt (BGH FamRZ 1988, 1154).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
    Der Klägerin fehlt für den geltend gemachten Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 BGB das erforderliche Informationsinteresse, weil der Anspruch aus Zugewinnausgleich, dessen Durchsetzung der Auskunftsanspruch dient, verjährt ist (vgl. BGHZ 108, 399, BGH NJW 85, 384).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
    Bei Beendigung des Güterstandes durch Scheidung - wie vorliegend - entscheidet also, wann der Ehegatte von der Scheidung als der die Beendigung des Güterstandes begründenden Tatsache einschließlich ihrer Rechtskraft erfahren hat (BGH NJW 97, 2049).
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