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   FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08   

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FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08 (https://dejure.org/2008,15962)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - 15 V 200/08 (https://dejure.org/2008,15962)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2008 - 15 V 200/08 (https://dejure.org/2008,15962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ist in Fällen des § 32a KStG eine gebundene Entscheidung bei der Einkommensteuer zwingend?

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 32a Abs. 1 S. 1 KStG; § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 69 Abs. 3 S. 1, 2. HS. FGO; § 90 AO; § 173 AO
    Anspruch des Gesellschafters einer Körperschaft auf entsprechende Änderung des Einkommensteuerbescheids aufgrund des Vorliegens einer verhinderten Vermögensmehrung; Anspruch auf Änderung eines Steuerbescheids aufgrund der Nichtberücksichtigung von verdeckten ...

  • Judicialis

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; KStG § 32a Abs. 1 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1, 2. HS.; ; AO § 90; ; AO § 173

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69; KStG § 32a Abs. 1 Satz 1
    Hinzuschätzung - Aussetzung der Vollziehung von Änderungsbescheiden im Anschluss an eine Außenprüfung bei einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung von Änderungsbescheiden im Anschluss an eine Außenprüfung bei einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Gesellschafters einer Körperschaft auf entsprechende Änderung des Einkommensteuerbescheids aufgrund des Vorliegens einer verhinderten Vermögensmehrung; Anspruch auf Änderung eines Steuerbescheids aufgrund der Nichtberücksichtigung von verdeckten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1824
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    Der Antragsgegner weist insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. September 2004 (III R 9/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 160) hin.
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    Denn zum einen ist dies die wortgetreue Rechtsfolge des § 32a Abs. 1 KStG, zum anderen ist Gegenstand eines Insolvenz-Feststellungsverfahrens nicht die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides, sondern die Beseitigung des Widerspruchs durch Feststellung der im Prüfungstermin geltend gemachten Forderung zur Tabelle (BFH-Urteil vom 7. März 2006 VII R 11/05, BStBl II 2006, 573 m.w.N.).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    Hierzu verweist der Antragsgegner auf die Beschlüsse des BFH vom 21. Dezember 1967 (V B 26/67, BStBl II 1968, 84) undvom 19. April 1968 (IV B 3/66, BStBl II 1968, 538).
  • BFH, 10.10.1991 - XI B 18/90

    FG kann Beschwerde gegen Beschluß nach § 69 Abs. 3 FGO nachträglich zulassen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    Die nachträgliche Zulassung der Beschwerde ist zulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BStBl II 1992, 301;vom 22. August 2001 III B 71/01, BFH/NV 2002, 195) und wegen der veränderten Sachlage nunmehr aus den genannten Gründen geboten.
  • BFH, 19.11.2003 - I S 7/03

    AdV-Antrag, Stellung beim BFH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    Bei unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO jedoch nicht (BFH-Beschluss vom 19. September 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516; Gosch in Beermann/Gosch, § 69 FGO Rz 330 f.).
  • BFH, 18.09.1996 - I B 39/96
    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 15 V 200/08
    Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
  • BFH, 22.08.2001 - III B 71/01

    Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der

  • BFH, 21.12.1967 - V B 26/67

    Aussetzung der Vollziehung - Unbillige Härte - Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids

  • BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90

    Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im

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