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   OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 15 W 21/06   

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https://dejure.org/2006,15911
OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 15 W 21/06 (https://dejure.org/2006,15911)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.05.2006 - 15 W 21/06 (https://dejure.org/2006,15911)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 15 W 21/06 (https://dejure.org/2006,15911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsstreitwertfestsetzung durch einen gesonderten Beschluss in einem Zivilprozess; Rechtsmittel gegen eine Zuständigkeitsstreitwertfestsetzung

  • Judicialis

    GKG § 68; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 Abs. 3
    Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 26/92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 15 W 21/06
    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich aus der Entscheidung des OLG Bremen vom 01.07.1992 (NJW-RR 1993, 191) nichts anderes.

    Auch das OLG Bremen erkennt in der zitierten Entscheidung ausdrücklich an, dass die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes nicht mit einer Beschwerde anfechtbar ist (OLG Bremen, NJW-RR 1993, 191, 192).

    Das OLG Bremen hält in der zitierten Entscheidung die Wertfestsetzung nur insoweit für beschwerdefähig, als gleichzeitig mit dem Zuständigkeitsstreitwert auch über den Gebührenstreitwert entschieden wird (vgl. OLG Bremen a.a.O.; der in NJW-RR 1993, 191 veröffentlichte Leitsatz entspricht insoweit nicht den Gründen der Entscheidung).

  • OLG Köln, 17.02.1997 - 26 W 2/97

    Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts nicht anfechtbar,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 15 W 21/06
    Es ist daher allgemein anerkannt, dass eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts durch gesonderten Beschluss keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen gegenüber den Parteien entfalten kann, sondern lediglich den Charakter eines unverbindlichen Hinweises hat, der der Information der Parteien dienen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 27.06.2003 - 15 AR 17/03 - OLG Köln, NJW-RR 1998, 279; OLG München, MDR 1998, 1242, 1243; Egon Schneider, Die Bindungswirkung nach § 24 Satz 1 GKG, MDR 1992, 218; Schwerdtfeger in MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl. 2000, Band I, § 2 ZPO Rn. 19; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. 2006, Anhang zu § 48 GKG, Einführung, Rn. 10).
  • OLG München, 20.05.1998 - 26 W 1563/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 15 W 21/06
    Es ist daher allgemein anerkannt, dass eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts durch gesonderten Beschluss keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen gegenüber den Parteien entfalten kann, sondern lediglich den Charakter eines unverbindlichen Hinweises hat, der der Information der Parteien dienen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 27.06.2003 - 15 AR 17/03 - OLG Köln, NJW-RR 1998, 279; OLG München, MDR 1998, 1242, 1243; Egon Schneider, Die Bindungswirkung nach § 24 Satz 1 GKG, MDR 1992, 218; Schwerdtfeger in MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl. 2000, Band I, § 2 ZPO Rn. 19; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. 2006, Anhang zu § 48 GKG, Einführung, Rn. 10).
  • OLG Braunschweig, 13.06.2022 - 4 W 16/22

    Festsetzung eines Zuständigkeitsstreitwerts; Kein eigenes Beschwerderecht eines

    Mit anderen Worten: Es handelt sich um die Festsetzung des "Zuständigkeitsstreitwerts", nicht aber um die Festsetzung des "Gebührenstreitwerts" (in diesem Sinne auch: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 15 W 21/06 -, Rn. 9 m.w.N., juris; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2012 - 2 W 206/12 -, Rn. 6, juris; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 2 W 80/06 -, Rn. 4, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juni 2008 - I-24 W 40/08 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - 7 W 3/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Zulässigkeitsstreitwerts

    Gegen die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts ist allerdings - worauf die Beschwerdeführer bereits durch das Landgericht mit Schreiben vom 14.12.2022 hingewiesen worden sind - die Beschwerde nicht statthaft (OLG Köln Beschl. v. 17.7.2019 - 13 W 25/19, BeckRS 2019, 15648 Rn. 20; OLG Celle Beschl. v. 6.8.2012 - 2 W 206/12, BeckRS 2012, 17361 [unter 2.]; OLG Düsseldorf Beschl. v. 10.6.2008 - 24 W 40/08 BeckRS 2008, 14697 Rn. 4; OLG Karlsruhe Beschl. v. 16.5.2006 - 15 W 21/06, BeckRS 2007, 6948 [unter II. 1.]; Gerold/Schmidt/Mayer, 25. Aufl. 2021, RVG § 32 Rn. 84).
  • LG Stuttgart, 01.04.2008 - 10 T 125/08

    Streitwertbeschwerde: Zur selbstständigen Anfechtbarkeit der

    Die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts gem. § 62 GKG in einem gesonderten Beschluss (§ 329 ZPO) ist nach ganz überwiegender Auffassung unanfechtbar (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.12.2004 - 5 W 62/04 = NJW-RR 2005, 942; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 1 W 49/06 = JurBüro 2007, 145; OLG Koblenz MDR 2004, 709; OLG Köln NJW-RR 1998, 279; OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 363; Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 7 m.w.N.; Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 22 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 62 GKG Rdnr. 1, § 68 GKG Rdnr. 1, Anh § 48 (Einf) GKG Rdnr. 10 m.w.N.; anders wohl nur OLG Bremen NJW-RR 1993, 191).
  • OLG Celle, 06.08.2012 - 2 W 206/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung des

    Als Beschwerde gegen die Festsetzung des für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts maßgeblichen Streitwerts (§ 62 GKG) ist das Rechtsmittel ebenfalls unzulässig, weil eine Beschwerde nicht statthaft ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. unter II.; OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 363; OLG Köln NJW-RR 1998, 279).
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