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OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 30/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 50 Nr. 2; BNotO § 21 Abs. 1 Nr. 2
Vergütung bei Einsichtnahme in mehrere Register - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung; Einsichtnahme; Register; Notar; Bescheinigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 150 Nr. 2; BNotO § 21 Abs. 1 Nr. 2
Vergütung bei Einsichtnahme in mehrere Register - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen - 328/00
- LG Essen - 7 T 279/00
- OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 30/01
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 40
- Rpfleger 2002, 101
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.11.1988 - 15 W 22/88
Gebühr für Erteilung einer Vertretungsbescheinigung
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 30/01
Die Schaffung der Kenntnis ist deshalb Teil der auf das geregelte Geschäft zu verwendenden Tätigkeit (Senat DNotZ 1989, 715 = JurBüro 1989, 660 = JMBI NRW 1989, 85).
- OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 233/11
Notarkosten für die Erstellung einer XML-Datei im Zuge einer elektronischen …
Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).