Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 30.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.02.2013 - I-15 W 4 + 5/13, I-15 W 4/13, I-15 W 5/13, 15 W 4 + 5/13, 15 W 4/13   

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https://dejure.org/2013,7519
OLG Hamm, 07.02.2013 - I-15 W 4 + 5/13, I-15 W 4/13, I-15 W 5/13, 15 W 4 + 5/13, 15 W 4/13 (https://dejure.org/2013,7519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2013 - I-15 W 4 + 5/13, I-15 W 4/13, I-15 W 5/13, 15 W 4 + 5/13, 15 W 4/13 (https://dejure.org/2013,7519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - I-15 W 4 + 5/13, I-15 W 4/13, I-15 W 5/13, 15 W 4 + 5/13, 15 W 4/13 (https://dejure.org/2013,7519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherungshypothek, Säumniszuschlag, Finanzamt, gesonderte Berechnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sicherungshypothek, Säumniszuschlag, Finanzamt, gesonderte Berechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Antrag des Finanzamts auf Eintragung einer Sicherungshypothek einschließlich angefallener Säumniszuschläge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1115; ZPO § 867; AO § 322
    Eines Antrags des Finanzamts auf Eintragung einer Sicherungshypothek einschließlich angefallener Säumniszuschläge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dorsten - WU 5925
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - I-15 W 4 + 5/13, I-15 W 4/13, I-15 W 5/13, 15 W 4 + 5/13, 15 W 4/13

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 26.01.2012 - 34 Wx 433/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Zwischenverfügung bei einer Grundbuchamtstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2013 - 15 W 4/13
    Das Grundbuchamt rügt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG München (Rpfleger 2012, 383), nicht im Titel ausgewiesene Säumniszuschläge könnten nicht als Teil der "Haupt / Gesamtforderung" eingetragen werden, weil Säumniszuschläge Nebenleistungen seien, und hält deshalb einen korrigierten Antrag für erforderlich.

    Die von dem Grundbuchamt angeführte Entscheidung des OLG München (Rpfleger 2012, 383) befasst sich ausdrücklich lediglich mit der - dort verneinten - Eintragungsfähigkeit von Säumniszuschlägen als Bestandteil der Hauptforderung.

  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11

    Grundbuchverfahren: Eintragung kapitalisierter Zinsen im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2013 - 15 W 4/13
    Das OLG München hat zwar in einer früheren Entscheidung (FGPrax 2012, 11, 12) die Eintragungsfähigkeit eines kapitalisierten Zinsbetrages als Nebenforderung verneint.
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2013 - 15 W 4/13
    Fehlt eine vollstreckungsrechtliche Voraussetzung, so ist der Antrag zurückzuweisen, nur im Übrigen kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht (BGH NJW 2001, 3627; Demharter, a.a.O., Anh. § 44 Rn. 67).
  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    Eine solche Eintragung ist daher zulässig (zutreffend OLG Hamm, FGPrax 2013, 149 zu Säumniszuschlägen).
  • OLG Jena, 26.05.2016 - 3 W 171/16

    Antrag einer Vollstreckungsbehörde auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek:

    Fehlt hingegen eine vollstreckungsrechtliche Voraussetzung, kommt der Erlass einer Zwischenverfügung wegen fehlender Rückwirkung der Mangelbeseitigung nicht in Betracht; der Antrag ist in diesem Fall vielmehr sofort zurückzuweisen (OLG Hamm FGPrax 2013, 149 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20539
OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13 (https://dejure.org/2013,20539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2013 - 15 W 5/13 (https://dejure.org/2013,20539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 15 W 5/13 (https://dejure.org/2013,20539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 148 ZPO, § 493 ZPO
    Verfahrensaussetzung: Aussetzung wegen Anhängigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Verfahrens im Hinblick auf ein selbstständiges Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aussetzung des Hauptverfahrens trotz Beweisverfahrens?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aussetzung des Hauptverfahrens trotz Beweisverfahrens? (IBR 2013, 1255)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Entsprechend waren in den seitens der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, zitiert nach juris; Beschluss vom 23. November 2006, VII ZB 40/06, zitiert nach juris) die Parteien der Hauptsache und des selbständigen Beweisverfahrens jeweils identisch.

    In einem solchen Fall wäre ggf. auch die Aussetzung des Klageverfahrens im Hinblick auf das selbständige Beweisverfahren in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 04.10.1999 - 14 W 2/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Selbst wenn die Streitverkündung gegenüber der Klägerin im selbständigen Beweisverfahren zulässig sein sollte, wäre ihr Einfluss auf das dortige Verfahren aufgrund der gänzlich anderen Interessenlage gering, da sie sich gemäß § 67 ZPO nicht in Widerspruch zur Hauptpartei verhalten dürfte, was aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage der Parteien erforderlich sein könnte (vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Oktober 1999, 14 W 2/99, zitiert nach juris, Rn.23).

    Gleichzeitig wäre das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens nicht nach § 493 ZPO im Klageverfahren zu verwerten, da die Wirkung des § 493 ZPO nur zwischen den Parteien greift und die Klägerin auch als nicht beigetretene Streitverkündete nicht Partei des selbständigen Beweisverfahrens ist (vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Oktober 1999, 14 W 2/99, zitiert nach juris, Rn.26).

  • BGH, 23.11.2006 - VII ZB 40/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens wegen eines anderweit anhängigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Entsprechend waren in den seitens der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, zitiert nach juris; Beschluss vom 23. November 2006, VII ZB 40/06, zitiert nach juris) die Parteien der Hauptsache und des selbständigen Beweisverfahrens jeweils identisch.
  • OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01

    Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen einen Aussetzungsbeschluss sind nach dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Der Beschwerdewert wird auf 1/5 des Wertes der Hauptsache festgesetzt (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 2002, S. 479).
  • OLG Hamm, 29.10.1993 - 26 W 13/93

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit bei Streitverkündung?

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Insofern unterscheidet sich die Situation auch grundlegend von derjenigen, die der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamm zugrunde lag (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1993, 26 W 13/93, Anlage B 6).
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