Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.1999 - 15 W 77/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9698
OLG Hamm, 18.01.1999 - 15 W 77/98 (https://dejure.org/1999,9698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.1999 - 15 W 77/98 (https://dejure.org/1999,9698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 15 W 77/98 (https://dejure.org/1999,9698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Es bedarf hier keiner Entscheidung darüber, ob in dieser Situation das Rechtsschutzbedürfnis ohne weiteres zu verneinen ist (so BayObLG, NJW-RR 1997, 715, 717; KG, ZMR 1997, 610, 611; OLG Hamm, NZM 1999, 227, 228; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 202; § 43 Rdn. 97 a; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 427; Wenzel, aaO, 515; a.A. BayObLG, ZWE 2001, 590; Deckert, Eigentumswohnung, Gruppe 4, S. 525).
  • LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 132/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtregelung auf einem Parkdeck im

    Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, wird im Einzelnen unterschiedlich beurteilt und überwiegend vom Vorhandensein typischer baulicher Merkmale einer Straße abhängig gemacht (vgl. etwa OLG Frankfurt zfs 2010, 19 f.; OLG Hamm Schaden-Praxis 2001, 229; OLG Koblenz OLGR 1999, 224; OLG Köln Schaden-Praxis 1998, 199; OLG Karlsruhe VM 1989, 7; OLG Düsseldorf VRS 56, 294, 295).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Die Ungültigerklärung eines solchen Beschlusses führt zwar nicht mehr dazu, dass er die Organstellung zurückgewinnt, sie hat aber im allgemeinen noch Bedeutung für den Umfang des vertraglichen Vergütungsanspruchs (vgl. KG FGPrax 1997, 218; BayObLG NZM 2002, 300; Senat, NZM 1999, 227).
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Deshalb bleibt es auch hierbei dem Grundsatz, daß sich die Anfechtung einer Verwalterabwahl in der Hauptsache erledigt, wenn die reguläre Amtszeit, für die der abberufene Verwalter bestellt worden ist, abgelaufen ist (Senat NZM 1999, 227).
  • OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 69/07

    Neuwahl eines auf unbefristete Zeit eingesetzten Verwaltungsbeirats

    Ebenso wie die Bestellung können die Wohnungseigentümer auch die Abberufung durch einfachen Mehrheitsbeschluss vornehmen, und zwar entweder des Beirats im Ganzen oder auch eines einzelnen Beiratsmitglieds (KG ZMR 1997, 544/545; OLG Hamm ZMR 1999, 280/281; Armbrüster ZWE 2001, 412/413).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2007 - 20 W 493/06

    Verwalterbestellung durch eine Wohnungseigentümerversammlung:

    Dies gilt allenfalls dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtmittel auf die Kosten beschränkt (OLG Köln NZM 2004, 625; BayObLG NZM 2004, 623 und NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm NZM 1999, 227; Bärmann/Pick/Merle: WEG, aaO., § 44, Rdnr 98).

    Nach einhelliger Auffassung, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. ebenfalls OLGR 2005, 28), erledigt sich das Verfahren über die Anfechtung eines Beschlusses, durch den ein Verwalter bestellt wird, in der Hauptsache, wenn der Zeitraum, für den die Verwalterbestellung erfolgt, abgelaufen ist (so auch OLG Köln, aaO. ; BayObLG NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm NZM 1999, 227; Palandt/Bassenge, aaO., § 26, Rdnr. 5; Niedenführ/Schulze, aaO. , § 26, Rdnr. 20).

  • OLG Jena, 23.09.2003 - 6 W 88/03

    Rechtsschutzbedürfnis; Verwaltervertrag; Kündigung

    Soweit das Amtsgericht und das Landgericht hinsichtlich der Anfechtung des Beschlusses Nr. 05/01 zu TOP 7 (Abberufung der Verwalterin aus wichtigem Grund) trotz zwischenzeitlichem Ablauf der Verwalterbestellung ein Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Verwalterin im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung mit dem einfachen Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 18.01.1999, 15 W 77/98) angenommen haben, ist dies nicht frei von Rechtsfehlern.
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03

    Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des

    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).
  • OLG Köln, 10.01.2006 - 16 Wx 216/05

    Abwahl des Verwalters, Erledigung der Hauptsache

    Es ist daher allgemeine Meinung, dass sich mit Ablauf des Bestellungszeitraums auch bei einer erneuten Bestellung Verfahren betreffend die Abwahl eines Verwalters grundsätzlich in der Hauptsache erledigen (vgl. OLG Hamm NZM 2003, 486 = ZMR 2003, 51 u. NZM 1999, 227 = ZMR 1999, 280; Senat NZM 2004, 625 = OLGReport Köln 2004, 381 für die Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses bei Wiederwahl; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 44 Rdn. 97).
  • LG Berlin, 21.01.2020 - 55 S 30/19

    Rechtmäßigkeit einzelner Beschlüsse einer Eigentümerversammlung

    Ein Verwalter war, selbst wenn sein Bestellungsbeschluss für ungültig erklärt wird, vom Zeitpunkt seiner Bestellung an dennoch berechtigt und verpflichtet, Beschlüsse auszuführen, die Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verwalten oder Zustellungen und Willenserklärungen entgegenzunehmen; sein Handeln wird durch die rechtskräftige Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses nicht unberechtigt (vgl. OLG Hamm, NZM 1999, 227, juris; Bärmann-Becker, § 26 WEG Rn. 66 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht