Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.07.2011 - I-15 W 97/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11450
OLG Hamm, 15.07.2011 - I-15 W 97/11 (https://dejure.org/2011,11450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2011 - I-15 W 97/11 (https://dejure.org/2011,11450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - I-15 W 97/11 (https://dejure.org/2011,11450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 899 a; GBO § 47
    Zur Erstreckung der Vermutung des § 899 a BGB auf eine als Gesellschafterin im Grundbuch eingetragene (Unter-)GbR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Vermutung des § 899a BGB für die Unter-GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 47; BGB § 899a
    Grundbuchrechtliche Behandlung der Verfügung einer Unter-GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 275
  • NZG 2011, 1029
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 2 Z 66/90

    Eintragung einer mehrfach gestuften Erbengemeinschaft im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 15 W 97/11
    Denn auch zu § 47 GBO a.F. entsprach es praktisch einhelliger Auffassung, dass bei einer Gesamthandsgemeinschaft, die ihrerseits ganz oder teilweise aus weiteren "Unter-Gesamthandsgemeinschaften" bestand, auch diese gemäß § 47 GBO einzutragen waren (vgl. etwa BayObLGZ 1990, 188ff für den Fall einer Erbengemeinschaft), um so die Rechtsverhältnisse nach außen zutreffend darzustellen.
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 15 W 97/11
    Diese Sichtweise ist mit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2011 (ZIP 2011, 1003ff) nicht vereinbar.
  • OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94

    Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 15 W 97/11
    Diese Bescheinigung fällt zunächst nicht unter § 32 GBO , der auf ausländische Gesellschaften nach h.A. nicht anwendbar ist (Senat NJW-RR 1995, 469; Hügel/Otto, GBO , Stand 2011, § 32 Rdn.29f sowie Zeiser, ebendort, Int. Bezüge Rdn.104 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 15 W 440/10

    Anforderungen an den Nachweis des Bestehens einer BGB -Gesellschaft bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 15 W 97/11
    Diese Auffassung stützt sich auf die Ausführungen von Bestelmeyer (RPfleger 2010, 169ff), denen sich der Senat in der Vergangenheit jedenfalls hinsichtlich des dogmatischen Ausgangspunktes angeschlossen hat (Senat ZIP 2010, 2245 ).
  • OLG Köln, 04.05.1988 - 2 Wx 6/88

    Nachweis der Vertretung einer belgischen Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 15 W 97/11
    Die vorgelegte Notarbescheinigung ist auch nicht deshalb hinreichend, weil im Handelsregisterverfahren grundsätzlich auch ausländische notarielle Bescheinigungen zu berücksichtigen sind, wenn sie nach den ausländischen Vorschriften in die notarielle Zuständigkeit fallen (OLG Köln RPfleger 1989, 66f).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2014 - 15 W 381/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht eines director oder associate

    Bescheinigungen ausländischer Notare - wie im vorliegenden Fall - fallen dagegen nicht unter § 32 GBO, sondern unter § 415 ZPO, wenn sie die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllen (OLG Hamm RNotZ 2011, 541; OLG Köln Rpfleger 1989, 66).
  • OLG München, 09.11.2020 - 34 Wx 235/20

    Grundbuchverfahren - Nachweis der Vertretungsberechtigung bei einer ausländischen

    Diese Erleichterung ist aber grundsätzlich beschränkt auf Eintragungen in einem deutschen Register (OLG Düsseldorf FGPrax 2015, 12 f.; OLG Nürnberg FGPrax 2014, 156/157; OLG Naumburg BeckRS 2014, 14966; OLG Brandenburg MittBayNot 2011, 222/223; OLG Hamm NJOZ 2011, 2021/2022; NJW-RR 1995, 469/470; Schaub in Bauer/Schaub § 32 Rn. 10; Hügel/Otto § 32 Rn. 29; Meikel/Hertel Einl G Rn. 78; Bausback DNotZ 1996, 254/265; a.A. Volmer in Keller/Munzig § 32 Rn. 51; Schöner/Stöber Rn. 3636h; Heckschen BB 2015, 592).
  • OLG München, 12.03.2012 - 34 Wx 245/11

    Oberlandesgerichtliche Entscheidungen in Grundbuchsachen: Bindungswirkung bei

    Im Hinblick auf die Ausführungen in dem genannten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.4.2011 (dort Rn. 17 ff., Rn. 25) zur Nachweiseignung einer Erklärung der Gesellschafter über die rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft kann an dieser Ansicht jedenfalls nicht festgehalten werden, mag auch nicht zu verkennen sein, dass die hier entscheidende Frage, ob § 899 a BGB i.V.m. § 47 Abs. 2 GBO die Vermutung begründet, die eingetragenen Gesellschafter seien zur Verfügung über ihre Gesellschaftsanteile befugt, höchstrichterlich noch nicht ausdrücklich entschieden ist (vgl. auch OLG Hamm RNotZ 2011, 541 zur Erstreckung der Vermutung auf eingetragene Unter-GbR).

    Daran ist gerade auch im Hinblick auf die jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung festzuhalten (siehe etwa OLG Zweibrücken vom 9.9.2010, 3 w 128/10 bei juris; Hamm RNotZ 2011, 541; Demharter § 47 Rn. 30 und 33 a. E.; Ruhwinkel MittBayNot 2011, 226; Böttcher ZfIR 2011, 461/464; ders. ZfIR 2011, 719).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht