Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.08.1956

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,18
BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,18) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Dieselsubventionierung

  • opinioiuris.de

    Dieselsubventionierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 171
  • NJW 1958, 98 (Ls.)
  • DÖV 1959, 717
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Die Ausführungen des vorlegenden Gerichts zur Frage der Entscheidungserheblichkeit können hier also nicht, wie dies in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mehrfach geschehen ist (vgl. BVerfGE 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194]) aus dem Zusammenhang der Vorlagebeschlüsse ergänzt werden.

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Die Ausführungen des vorlegenden Gerichts zur Frage der Entscheidungserheblichkeit können hier also nicht, wie dies in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mehrfach geschehen ist (vgl. BVerfGE 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194]) aus dem Zusammenhang der Vorlagebeschlüsse ergänzt werden.

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Die Ausführungen des vorlegenden Gerichts zur Frage der Entscheidungserheblichkeit können hier also nicht, wie dies in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mehrfach geschehen ist (vgl. BVerfGE 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194]) aus dem Zusammenhang der Vorlagebeschlüsse ergänzt werden.

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54

    D-Markbilanzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 65, 265 ), muss daher mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und weshalb das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    1. Dem Vorlagebeschluss ist ferner mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist, weil das Finanzgericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschriften zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 47, 146 ; 48, 396 ; 90, 145 ; 131, 1 ; 131, 88 ; 133, 1 ; 135, 1 ).

    Dabei kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf den Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts an, sofern dieser nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 57, 295 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 126, 77 ; 129, 186 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 138, 1 ; 141, 1 ) oder es sich um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 48, 29 ; 67, 26 ; 69, 150 ; 78, 165 ; 89, 144 ; 131, 1 ).

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Das Vorlagegericht muss je nach Gültigkeit oder Ungültigkeit der beanstandeten Norm zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 141, 1 ; 145, 171 ; 153, 310 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 30.08.1956 - V 15/56 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1483
BFH, 30.08.1956 - V 15/56 U (https://dejure.org/1956,1483)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1956 - V 15/56 U (https://dejure.org/1956,1483)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1956 - V 15/56 U (https://dejure.org/1956,1483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflichtigkeit bei überwiegend festem Geschäftsverkehr mit bestimmten Unternehmen eines Zwischenmeisters neben einer weiteren Tätigkeit - Schutzbedürftigkeit und wirtschaftliche Abhängigkeit bei einem kleinen Ausmaßes eines Gewerbebetriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 63, 301
  • BStBl III 1956, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.12.1954 - V 26/54 U

    Beachtung der für Heimarbeit maßgeblichen Schutzvorschriften durch den

    Auszug aus BFH, 30.08.1956 - V 15/56 U
    vorliegt, die nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil V A 263/36 vom 21. Dezember 1936, Slg. Bd. 40 S. 257 = RStBl 1937 S. 326) und des Bundesfinanzhofs (Urteil V 26/54 U vom 21. Dezember 1954, Slg. Bd. 60 S. 207, Bundessteuerblatt - BStBl - 1955 III S. 79) Voraussetzung für die Anwendung der Befreiungsvorschrift ist, nicht geprüft hat.
  • RFH, 21.12.1936 - V A 263/36
    Auszug aus BFH, 30.08.1956 - V 15/56 U
    vorliegt, die nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil V A 263/36 vom 21. Dezember 1936, Slg. Bd. 40 S. 257 = RStBl 1937 S. 326) und des Bundesfinanzhofs (Urteil V 26/54 U vom 21. Dezember 1954, Slg. Bd. 60 S. 207, Bundessteuerblatt - BStBl - 1955 III S. 79) Voraussetzung für die Anwendung der Befreiungsvorschrift ist, nicht geprüft hat.
  • BFH, 13.09.1956 - V 54/56 U

    Einstufung eines für den Freien Absatzmarkt tätigen Unternehmers als

    Erst wenn diese grundsätzliche Voraussetzung bejaht wird, sind die weiteren Voraussetzungen nach § 44 UStDB zu prüfen, insbesondere ob der Hausgewerbetreibende überwiegend oder nicht überwiegend mit bestimmten Unternehmern in festem Geschäftsverkehr gestanden hat; bei diesem Vergleich ist dann nur seine Tätigkeit als Hausgewerbetreibender zu berücksichtigen (vgl. das noch zu veröffentlichende Urteil des Bundesfinanzhofs V 15/56 U vom 30. August 1956).

    1) BStBl 1956 III S. 312 Sgl.

  • BFH, 04.10.1962 - IV 100/60 U

    Voraussetzungen für steuerunschädliches nur vorübergehendes Arbeiten unmittelbar

    Nach der Auffassung des Senats kann hiernach auch die zur Umsatzsteuer ergangene Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs, wonach für die Gewährung der umsatzsteuerlichen Befreiung im Einzelfall noch das Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit zu prüfen ist (vgl. das Urteil des Reichsfinanzhofs V A 263/36 vom 21. Dezember 1936, RStBl 1937 S. 326, sowie die Urteile des Bundesfinanzhofs V 26/54 U vom 21. Dezember 1954, BStBl 1955 III S. 79, Slg. Bd. 60 S. 207; V 15/56 U vom 30. August 1956, BStBl 1956 III S. 312, Slg. Bd. 63 S. 301, und V 187/58 U vom 24. März 1960, BStBl 1960 III S. 242, Slg. Bd. 70 S. 653), auf die Gewerbesteuer nicht angewendet werden.
  • BFH, 24.03.1960 - V 187/58 U

    Gewährung der Umsatzsteuerfreiheit für echte Hausgewerbetreibende - Voraussetzung

    Soweit aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs V 15/56 U vom 30. August 1956 (BStBl 1956 III S. 312, Slg. Bd. 63 S. 301) etwas anderes geschlossen werden könnte, ist künftig der neue Standpunkt des Senats zu berücksichtigen.
  • BFH, 04.10.1956 - V 96/56 S

    Einordnung naher Verwandter welche volle Arbeitnehmer im Familienunternehmen sind

    Vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesfinanzhofs V 15/56 U vom 30. August 1956.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht