Rechtsprechung
   BFH, 13.01.1987 - VII R 147, 148, 150/84, VII R 147/84, VII R 148/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1491
BFH, 13.01.1987 - VII R 147, 148, 150/84, VII R 147/84, VII R 148/84 (https://dejure.org/1987,1491)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1987 - VII R 147, 148, 150/84, VII R 147/84, VII R 148/84 (https://dejure.org/1987,1491)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - VII R 147, 148, 150/84, VII R 147/84, VII R 148/84 (https://dejure.org/1987,1491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    VwZG § 3, § 9; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 2; KraftStG 1979 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Nr. 7; StVZO § 18 Abs. 1; FlurbG § 108

  • Wolters Kluwer

    Verfahren - Zustellung - Postzustellungsurkunde - Revision - Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung Kraftfahrzeugsteuer; Steuern; Wasser- und Bodenverband

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 542
  • NVwZ 1988, 288
  • BB 1987, 675
  • BB 1987, 814
  • BStBl II 1987, 272
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.01.1980 - II R 93/76

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung - Tiefladeanhänger - Bauunternehmer - Planierraupe -

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Die Flurbereinigung ist kein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb (BFH, Urteil vom 9. Februar 1955 II 155/54 U, BFHE 60, 276, BStBl III 1955, 107), auch werden die Fahrzeuge nicht zur Durchführung von Lohnarbeiten für solche Betriebe eingesetzt (vgl. BFH, Urteil vom 23. Januar 1980 II R 93/76, BFHE 129, 510, 512, BStBl II 1980, 253).

    Dementsprechend hat der früher für Kraftfahrzeugsteuersachen zuständige II. Senat des BFH entschieden, daß das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen durch einen für Wasser- und Bodenverbände usw. tätigen Unternehmer als (nicht unmittelbar der Durchführung der Flurbereinigung dienender) Zustand nicht unter die vorbezeichnete Befreiungsvorschrift fällt (Urteil in BFHE 129, 510, 513, BStBl II 1980, 253; zustimmend Schwede, a. a. O., Bem. 31 hinsichtlich der Teilnehmergemeinschaften als Halter).

    Inwiefern es die "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" beeinträchtige, daß zwar viele Kraftfahrzeugsteuerbefreiungsvorschriften, darunter § 3 Nr. 7 KraftStG 1979, auf die Verwendung von Fahrzeugen zu bestimmten begünstigten Zwecken abstellen, eine gleichartige Befreiung des Haltens von Fahrzeugen für Flurbereinigungszwecke aber nicht vorgesehen ist (vgl. auch Urteil in BFHE 129, 510, 513, BStBl II 1980, 253), läßt sich nicht erkennen.

  • BFH, 24.06.1964 - II 125/61 U

    Tatsächliche Handlungen in unmittelbarer Erfüllung eines Rechtsgeschäftes als

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Demgegenüber erfaßt § 108 FlurbG außer Verhandlungen nur "Geschäfte", mit diesen zwar außer Rechtsgeschäften auch tatsächliche Handlungen, die in Erfüllung rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen zur Durchführung der Flurbereinigung vorgenommen werden (BFH, Urteile vom 24. Juni 1964 II 125/61 U, BFHE 79, 579, 583, BStBl III 1964, 446, und vom 30. Mai 1972 VII R 121/69, BFHE 106, 162, 165; Steuer, Flurbereinigungsgesetz, 2. Aufl., 1967, § 108 Anm. 2; Schwede in Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 4. Aufl., 1985, § 108 Bem. 5), ferner Verwaltungsakte, die kraft Gesetzes Eigentumsübergang bewirken (BFH, Urteil vom 21. April 1982 II R 141/78, BFHE 135, 558, 560, BStBl II 1982, 517), nicht dagegen rein tatsächliche Vorgänge.

    Denn selbst wenn die Flurbereinigungsbehörde versichert haben sollte, daß es sich bei dem Halten der Fahrzeuge des Klägers um Geschäfte im Sinne von § 108 Abs. 1 FlurbG handele, könnte diese Versicherung das (fehlende) Tatbestandsmerkmal "Geschäft" nicht ersetzen, wäre sie bindend - ohne Nachprüfung anzuerkennen - gemäß § 108 Abs. 2 FlurbG nur hinsichtlich der Dienlichkeit für die Durchführung der Flurbereinigung (vgl. auch Urteil in BFHE 79, 579, 580 f., BStBl III 1964, 446, ferner - zu einem rechtsähnlichen Fall - BFH, Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144, 148, BStBl II 1981, 538).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.1984 - 4 K 194/83
    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Sie muß auch für den Fall des Haltens durch den Wasser- und Bodenverband selbst gelten, denn die rechtliche Bewertung des durch die Zulassung erreichten Zustandes - kein "Geschäft" - hängt von der Person des Inhabers der Zulassung nicht ab (ebenso Egly/Mößlang, Kraftfahrzeugsteuer-Kommentar, 3. Aufl., 1981, Abschn. 19, f = S. 199; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 1984 4 K 194/83, Deutsche Verkehrsteuer-Rundschau 1985, 172).
  • BFH, 19.03.1981 - IV R 49/77

    Bescheinigung - Steinkohlebergbau - Bundesbeauftragter - Bindung des FA an eine

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Denn selbst wenn die Flurbereinigungsbehörde versichert haben sollte, daß es sich bei dem Halten der Fahrzeuge des Klägers um Geschäfte im Sinne von § 108 Abs. 1 FlurbG handele, könnte diese Versicherung das (fehlende) Tatbestandsmerkmal "Geschäft" nicht ersetzen, wäre sie bindend - ohne Nachprüfung anzuerkennen - gemäß § 108 Abs. 2 FlurbG nur hinsichtlich der Dienlichkeit für die Durchführung der Flurbereinigung (vgl. auch Urteil in BFHE 79, 579, 580 f., BStBl III 1964, 446, ferner - zu einem rechtsähnlichen Fall - BFH, Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144, 148, BStBl II 1981, 538).
  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Dieses Erfordernis ist zwingend (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. November 1976 GmS-OGB 2/75, BFHE 121, 1, 4, BStBl II 1977, 275); wird es nicht beachtet, so gilt das zuzustellende Schriftstück zwar dennoch als zugestellt - mit dem Erhalt durch den Empfangsberechtigten (vgl. § 9 Abs. 1 VwZG) -, doch führt der in einer Abweichung der Daten auf der Sendung von den Daten in der Zustellungsurkunde liegende Zustellungsmangel dazu, daß die in § 9 Abs. 2 VwZG bezeichneten Fristen - darunter die Revisionsfrist - nicht zu laufen beginnen (vgl. hinsichtlich des Beginns der Klagefrist Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. November 1979 6 C 47.78, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 340 § 9 VwZG Nr. 8 = Neue Juristische Wochenschrift 1980, 1482).
  • BFH, 07.03.1984 - II R 40/80

    Kfz - Zulassung eines Kfz - Landwirtschaftlicher Betrieb - Verjährung von

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Dieser Begriff des Haltens knüpft an das Recht zur Benutzung des Fahrzeugs an (BFH, Urteil vom 7. März 1984 II R 40/80, BFHE 140, 480, 482, BStBl II 1984, 459, 461), bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der Zulassung (Senat, Urteile vom 4. März 1986 VII R 166/83, BFHE 146, 282, 285, 287, BStBl II 1986, 531, und vom 12. Juni 1986 VII R 176/83, BFH/NV 1986, 700), durch das die Person des Steuerschuldners bestimmt wird (§ 7 Nr. 1 KraftStG 1979).
  • BFH, 09.10.1985 - II R 204/83

    Steuerverwaltungsakt - Fiskus - Rechtsweg

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Die Vorinstanz durfte in der Sache entscheiden, weil der Umstand, daß der Kläger als Körperschaft des öffentlichen Rechts sich gegen die Kraftfahrzeugbesteuerung durch das FA wendet, nicht die Annahme rechtfertigt, daß es sich um einen unzulässigen In-sich-Prozeß handele (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 9. Oktober 1985 II R 204/83, BFHE 145, 109, BStBl II 1986, 148).
  • BFH, 04.03.1986 - VII R 166/83

    Widerrechtliche Benutzung eines Fahrzeugs - Ergänzungstatbestand - Halten eines

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Dieser Begriff des Haltens knüpft an das Recht zur Benutzung des Fahrzeugs an (BFH, Urteil vom 7. März 1984 II R 40/80, BFHE 140, 480, 482, BStBl II 1984, 459, 461), bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der Zulassung (Senat, Urteile vom 4. März 1986 VII R 166/83, BFHE 146, 282, 285, 287, BStBl II 1986, 531, und vom 12. Juni 1986 VII R 176/83, BFH/NV 1986, 700), durch das die Person des Steuerschuldners bestimmt wird (§ 7 Nr. 1 KraftStG 1979).
  • BFH, 21.04.1982 - II R 141/78

    Ergänzung eines Flurbereinigungsplans - Ausführungsanordnung -

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Demgegenüber erfaßt § 108 FlurbG außer Verhandlungen nur "Geschäfte", mit diesen zwar außer Rechtsgeschäften auch tatsächliche Handlungen, die in Erfüllung rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen zur Durchführung der Flurbereinigung vorgenommen werden (BFH, Urteile vom 24. Juni 1964 II 125/61 U, BFHE 79, 579, 583, BStBl III 1964, 446, und vom 30. Mai 1972 VII R 121/69, BFHE 106, 162, 165; Steuer, Flurbereinigungsgesetz, 2. Aufl., 1967, § 108 Anm. 2; Schwede in Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 4. Aufl., 1985, § 108 Bem. 5), ferner Verwaltungsakte, die kraft Gesetzes Eigentumsübergang bewirken (BFH, Urteil vom 21. April 1982 II R 141/78, BFHE 135, 558, 560, BStBl II 1982, 517), nicht dagegen rein tatsächliche Vorgänge.
  • BVerwG, 07.11.1979 - 6 C 47.78
    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 147/84
    Dieses Erfordernis ist zwingend (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. November 1976 GmS-OGB 2/75, BFHE 121, 1, 4, BStBl II 1977, 275); wird es nicht beachtet, so gilt das zuzustellende Schriftstück zwar dennoch als zugestellt - mit dem Erhalt durch den Empfangsberechtigten (vgl. § 9 Abs. 1 VwZG) -, doch führt der in einer Abweichung der Daten auf der Sendung von den Daten in der Zustellungsurkunde liegende Zustellungsmangel dazu, daß die in § 9 Abs. 2 VwZG bezeichneten Fristen - darunter die Revisionsfrist - nicht zu laufen beginnen (vgl. hinsichtlich des Beginns der Klagefrist Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. November 1979 6 C 47.78, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 340 § 9 VwZG Nr. 8 = Neue Juristische Wochenschrift 1980, 1482).
  • BFH, 22.11.1977 - II R 117/76

    Halten eines Leichenwagens - Gemeinde - Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 176/83

    Zurücktreten des Tatbestands der widerrechtlichen Benutzung eines Fahrzeugs

  • BFH, 09.02.1955 - II 155/54 U

    Flurbereinigung als landwirtschaftlicher Betrieb - Steuerbefreiung für

  • BFH, 30.05.1972 - VII R 121/69
  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    An dieses Recht zur Benutzung knüpft das KraftStG an (BFH-Urteile vom 7. März 1984 II R 40/80, BFHE 140, 480, 482, BStBl II 1984, 459, und vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87, BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249; vgl. auch Senatsurteile vom 4. März 1986 VII R 166/83, BFHE 146, 282, 286, BStBl II 1986, 531, und vom 13. Januar 1987 VII R 147, 148, 150/84, BFHE 148, 542, 545, BStBl II 1987, 272, sowie Beschluß vom 1. September 1987 VII B 86/87, BFH/NV 1987, 813, 815).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII B 82/96

    Anforderungen an die Zustellung eines Urteils - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Das Erfordernis ist zwingend (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. Januar 1987 VII R 147, 148, 150/84, BFHE 148, 542, BStBl II 1987, 272, 273; Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. November 1976 GemS- OGB 2/75, BFHE 121, 1, 4, BStBl II 1977, 275).

    Fehlt die Datumsangabe oder beurkundet der Postbedienstete (versehentlich) ein falsches Zustelldatum in der Zustellungsurkunde, so ist die -- sonst ordnungsgemäße -- Zustellung zwar wirksam, der in der Verletzung der Erfordernisse des § 3 Abs. 3 VwZG liegende Zustellungsmangel führt jedoch dazu, daß die in § 9 Abs. 2 VwZG genannten Fristen nicht in Lauf gesetzt werden (ständige Rechtsprechung, Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BFHE 121, 1, 4, BStBl II 1977, 275; BFH-Urteile vom 13. November 1991 X R 48/91, BFHE 166, 367 [BFH 13.11.1991 - X R 48/91], BStBl II 1992, 351; vom 29. Oktober 1986 I R 2/83, BFHE 148, 404, BStBl II 1987, 223, 224, und in BFHE 148, 542, BStBl II 1987, 272, m. w. N.).

    Daß aus außerhalb des Beurkundungsvorganges liegenden Umständen, wie dem Eingangsstempel des FG auf der rückgeleiteten Postzustellungsurkunde und der Angabe des Zugangsdatums in der Beschwerdeschrift der Rückschluß auf das tatsächliche Zustelldatum möglich ist, heilt den Zustellungsmangel nicht (vgl. § 9 Abs. 2 VwZG; BFHE 148, 542, BStBl II 1987, 272, 273).

  • BFH, 18.04.2012 - II R 32/10

    Kraftfahrzeugsteuer bei sog. "Tageszulassungen" mit Saisonkennzeichen -

    Der Begriff des Haltens knüpft bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen allein an das Innehaben der Zulassung an (BFH-Urteile vom 4. März 1986 VII R 166/83, BFHE 146, 282, 285, 287, BStBl II 1986, 531; vom 13. Januar 1987 VII R 150/84, BFHE 148, 542, BStBl II 1987, 272), durch die auch die Person des Steuerschuldners bestimmt wird (§ 7 Nr. 1 KraftStG; BFH-Urteil in BFHE 148, 542, BStBl II 1987, 272).
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Rechtsprechung
   EuGH, 23.04.1986 - 150/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2703
EuGH, 23.04.1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,2703)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,2703)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,2703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Bernardi / Parlament

    1 . BEAMTE - SOZIALE SICHERHEIT - UNFALL- UND BERUFSKRANKHEITSVERSICHERUNG - FESTSTELLUNG DES VORLIEGENS EINER BERUFSKRANKHEIT UND FESTSTELLUNG DER DIENSTUNFÄHIGKEIT - VONEINANDER VERSCHIEDENE VERFAHREN - ÄRZTLICHE GUTACHTEN ZUR FESTSTELLUNG DER DIENSTUNFÄHIGKEIT - ...

  • EU-Kommission

    Bernardi / Parlament

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherung der Beamten bei Unfällen und Berufskrankheiten; Verfahren zur Feststellung einer Berufskrankheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.1986 - 150/84
    den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125).
  • EuGH, 29.11.1984 - 265/83

    Suss / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.1986 - 150/84
    Auf jeden Fall ist die Verwaltung, wie sich aus dem Urteil vom 29. November 1984 in der Rechtssache 265/83 (Suss/Kommission, Slg. 1984, 4029) ergibt, in diesem Verfahrensstadium nicht an die Schlußfolgerungen der von ihr benannten Ärzte gebunden.
  • EuGH, 15.01.1981 - 731/79

    B. / Parlament

    Auszug aus EuGH, 23.04.1986 - 150/84
    Das Europäische Parlament war daher nicht verpflichtet, diese beiden ärztlichen Gutachten bei der Erstellung seines Entscheidungsentwurfs zu berücksichtigen, denn die Verfahren zur Anwendung der Artikel 73 und 78 des Statuts sind voneinander verschieden und führen zu voneinander unabhängigen Entscheidungen (Urteil vom 15. Januar 1981 in der Rechtssache 731/79, B./Europäisches Parlament, Slg. 1981, 107).
  • EuGH, 21.05.1981 - 156/80

    Morbelli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.1986 - 150/84
    Zum einen ist die Rüge, daß die Unterschrift von Dr. Fidotti fehle, unbegründet, da der Ärzteausschuß rechtsgültig mit der Mehrheit seiner Mitglieder entscheidet (Urteil vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80, Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Der Rechtsmittelgrund einer rechtlich fehlerhaften Wahl des anwendbaren Beihilfenkodex greift daher nicht durch (in diesem Sinne Urteile vom 23. April 1986 in der Rechtssache 150/84, Bernardi/Parlament, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28, und Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für

    Der Gerichtshof verweist insoweit auf das Urteil vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament (150/84, EU:C:1986:167).

    Anstatt zu prüfen, ob in jenem Fall eine solche wesentliche Formvorschrift verletzt wurde (Urteil Gdynia, Rn. 78), stützte sich der Gerichtshof nämlich, in Übereinstimmung mit meiner vorstehenden Würdigung, auf das Urteil Bernardi/Parlament (150/84, EU:C:1986:167, Rn. 28), soweit er prüft, "ob das Gericht ... zu Recht feststellen konnte, dass das Recht der im vorliegenden Fall Beteiligten, vor Erlass des streitigen Beschlusses zu dieser neuen rechtlichen Regelung und insbesondere zu den Leitlinien von 2014 Stellung zu nehmen, eine wesentliche Formvorschrift im Sinne von Art. 263 AEUV darstellt, deren Verletzung zur Nichtigerklärung dieses Beschlusses führt, ohne dass nachgewiesen werden müsste, dass das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können".

  • EuGH, 11.03.2020 - C-56/18

    Kommission/ Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo - Rechtsmittel

    Grundsätzlich zieht ein Verfahrensfehler die vollständige oder teilweise Aufhebung einer Entscheidung jedoch nur dann nach sich, wenn die angefochtene Entscheidung ohne ihn nachweislich einen anderen Inhalt hätte haben können (Urteil vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament, 150/84, EU:C:1986:167, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Ein Verfahrensmangel führe nur dann zur Nichtigerklärung, wenn die angefochtene Entscheidung ohne diesen Mangel anders hätte ausfallen können (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47, und vom 23. April 1986 in der Rechtssache 150/84, Bernardi/Parlament, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-265/17

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu bestätigen, dass der

    39 Urteile vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u.a./Kommission (209/78 bis 215/78 und 218/78, EU:C:1980:248, Rn. 47), und vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament (150/84, EU:C:1986:167, Rn. 28); im selben Sinne Urteile vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 57 und 62), und vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission (C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 96 bis 98).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07

    Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    102 - Urteile vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission (209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47), und vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament (150/84, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28).
  • EuG, 18.03.2009 - T-299/05

    Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision / Rat - Dumping -

    Jedenfalls kann mangels einer Vorschrift, die ausdrücklich oder stillschweigend die Folgen der Überschreitung einer Verfahrensfrist wie der in Rede stehenden regelt, die fragliche Überschreitung nur dann zur Nichtigerklärung des gesamten Rechtsakts oder eines Teils desselben, der in der besagten Frist zu erlassen war, führen, wenn erwiesen ist, dass der Rechtsakt ohne diesen Verfahrensverstoß einen anderen Inhalt hätte haben können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47, und vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament, 150/84, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28).
  • EuG, 09.09.2008 - T-75/06

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Richtlinie 91/414/EWG -

    Ein Verfahrensfehler kann jedoch nur dann zur vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung einer Entscheidung führen, wenn erwiesen ist, dass die Entscheidung ohne diesen Verfahrensfehler inhaltlich hätte anders ausfallen können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament, 150/84, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28, Urteile des Gerichts vom 6. Juli 2000, Volkswagen/Kommission, T-62/98, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 283, und vom 5. April 2006, Degussa/Kommission, T-279/02, Slg. 2006, II-897, Randnr. 416, vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47).
  • EuG, 10.07.2006 - T-323/03

    La Baronia de Turis / OHMI - Baron Philippe de Rothschild (LA BARONNIE) -

    Nach ständiger Rechtsprechung zieht nämlich ein Verfahrensverstoß die vollständige oder teilweise Aufhebung einer Entscheidung nur dann nach sich, wenn nachgewiesen ist, dass die angefochtene Entscheidung ohne diesen Verfahrensverstoß einen anderen Inhalt hätte haben können (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 2111, Randnr. 47, und vom 23. April 1986 in der Rechtssache 150/84, Bernardi/Parlament, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28 ; Urteile des Gerichts vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98, Volkswagen/Kommission, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 283, und vom 5. April 2006 in der Rechtssache T-279/02, Degussa/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 416).
  • EuG, 13.12.2013 - T-240/10

    Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission über die Zulassung des

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung die Nichtbeachtung einer Verfahrensvorschrift insbesondere dann einen Verstoß gegen wesentliche Formvorschriften darstellt, wenn das Verfahren oder der Inhalt des erlassenen Rechtsakts bei Einhaltung dieser Vorschrift wesentlich anders hätte ausfallen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, 30/78, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47, und vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament, 150/84, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28).
  • EuGöD, 18.05.2009 - F-138/06

    Meister / HABM - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung -

  • EuG, 04.11.2009 - T-75/06

    Bayer CropScience AG, Makhteshim-Agan Holding BV, Alfa Georgika Efodia AEVE und

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2003 - C-346/00

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuG, 19.11.2009 - T-334/07

    Denka International / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos -

  • EuG, 12.03.2003 - T-254/99

    Maja / Kommission

  • EuG, 11.07.2006 - T-252/04

    Caviar Anzali / OHMI - Novomarket (Asetra) - Gemeinschaftsmarke -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-158/00

    Luxemburg / Kommission

  • EuG, 03.05.2007 - T-219/04

    Spanien / Kommission - Fischerei - Entwicklung der Fischereiflottenkapazität der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86

    Sergio Del Plato und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGöD, 22.11.2007 - F-110/06

    Carpi Badía / Kommission

  • EuG, 27.02.1992 - T-165/89

    Onno Plug gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Verfahren

  • EuG, 01.12.2021 - T-230/21

    Jalkh / Parlament

  • EuGöD, 22.11.2007 - F-109/06

    Dittert / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1987 - 128/86

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 03.03.1993 - T-44/92

    Claudia Delloye und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 18.02.1993 - T-1/92

    Santo Tallarico gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Unfall - Dauernde

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1988 - 268/86

    Lise Clasen gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Krankheitsurlaub -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1987 - 277/84

    Heinz Günther Jänsch gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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Rechtsprechung
   EuGH, 26.04.1986 - 150/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3464
EuGH, 26.04.1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,3464)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,3464)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,3464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten der Europäischen Gemeinschaften auf Feststellung des Vorliegens einer Berufskrankheit; Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer für den Fall einer beruflich bedingten dauernden Dienstunfähigkeit vorgesehenen Entschädigung; Versicherung eines Beamten der ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 78; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 73

  • rechtsportal.de

    EWG/EAGBeamtStat Art. 78; EWG/EAGBeamtStat Art. 73
    1. BEAMTE - SOZIALE SICHERHEIT - UNFALL- UND BERUFSKRANKHEITSVERSICHERUNG - FESTSTELLUNG DES VORLIEGENS EINER BERUFSKRANKHEIT UND FESTSTELLUNG DER DIENSTUNFÄHIGKEIT - VONEINANDER VERSCHIEDENE VERFAHREN - ÄRZTLICHE GUTACHTEN ZUR FESTSTELLUNG DER DIENSTUNFÄHIGKEIT - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.04.1986 - 150/84
    GRUNDSÄTZLICH ZIEHT EIN VERFAHRENSVERSTOSS DIE VOLLSTÄNDIGE ODER TEILWEISE AUFHEBUNG EINER ENTSCHEIDUNG NUR DANN NACH SICH , WENN NACHGEWIESEN IST , DASS DIE ANGEFOCHTENE ENTSCHEIDUNG OHNE DIESEN VERSTOSS EINEN ANDEREN INHALT HÄTTE HABEN KÖNNEN ( URTEIL VOM 29. OKTOBER 1980 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 209 BIS 215 UND 218/78 , VAN LANDEWYCK/KOMMISSION , SLG. 1980, 3125 ).
  • EuGH, 29.11.1984 - 265/83

    Suss / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.04.1986 - 150/84
    AUF JEDEN FALL IST DIE VERWALTUNG , WIE SICH AUS DEM URTEIL VOM 29. NOVEMBER 1984 IN DER RECHTSSACHE 265/83 ( SUSS/KOMMISSION , SLG. 1984, 4029 ) ERGIBT , IN DIESEM VERFAHRENSSTADIUM NICHT AN DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN DER VON IHR BENANNTEN ÄRZTE GEBUNDEN.
  • EuGH, 15.01.1981 - 731/79

    B. / Parlament

    Auszug aus EuGH, 26.04.1986 - 150/84
    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT WAR DAHER NICHT VERPFLICHTET , DIESE BEIDEN ÄRZTLICHEN GUTACHTEN BEI DER ERSTELLUNG SEINES ENTSCHEIDUNGSENTWURFS ZU BERÜCKSICHTIGEN , DENN DIE VERFAHREN ZUR ANWENDUNG DER ARTIKEL 73 UND 78 DES STATUTS SIND VONEINANDER VERSCHIEDEN UND FÜHREN ZU VONEINANDER UNABHÄNGIGEN ENTSCHEIDUNGEN ( URTEIL VOM 15. JANUAR 1981 IN DER RECHTSSACHE 731/79 , B./EUROPÄISCHES PARLAMENT , SLG. 1981, 107 ).
  • EuGH, 21.05.1981 - 156/80

    Morbelli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.04.1986 - 150/84
    FIDOTTI FEHLE , UNBEGRÜNDET , DA DER ÄRZTEAUSSCHUSS RECHTSGÜLTIG MIT DER MEHRHEIT SEINER MITGLIEDER ENTSCHEIDET ( URTEIL VOM 21. MAI 1981 IN DER RECHTSSACHE 156/80 , MORBELLI/KOMMISSION , SLG. 1981, 1357 ).
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Rechtsprechung
   RG, 07.06.1884 - Rep. I. 150/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1884,105
RG, 07.06.1884 - Rep. I. 150/84 (https://dejure.org/1884,105)
RG, Entscheidung vom 07.06.1884 - Rep. I. 150/84 (https://dejure.org/1884,105)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1884 - Rep. I. 150/84 (https://dejure.org/1884,105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist die Policebestimmung einer Arbeiterversicherung, daß bei Übergang der Fabrik auf einen anderen Betriebsunternehmer die Versicherung erlösche, zu verstehen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Policebestimmung einer Arbeiterversicherung über das Erlöschen der Versicherung bei Übergang der Fabrik auf einen anderen Betriebsunternehmer

  • opinioiuris.de

    Policebestimmung einer Arbeiterversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 12, 38
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Rechtsprechung
   EuGH - 150/84   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,93609
EuGH - 150/84 (https://dejure.org/9999,93609)
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Sonstiges

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18165
Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,18165)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.01.1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,18165)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 150/84 (https://dejure.org/1986,18165)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Giorgio Bernardi gegen Europäisches Parlament.

    Beamter - Unfall- und Berufskrankheitsversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.11.1984 - 265/83

    Suss / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84
    Was die Rüge angeht, der "Entscheidungsentwurf" müsse dem Gutachten der von der Verwaltung für die Untersuchung bestellten Arzte entsprechen, so beruft sich das Parlament auf das Urteil vom 29. November 1984 in der Rechtssache 265/83 (Suss, Sig. 1984, 4029), in dem Sie festgestellt haben, daß "die Verwaltung nicht an die Stellungnahme gebunden [ist], die ein von ihr bestellter Arzt abgegeben hat", und daß "sie die Stellungnahme ab[gibt], die sie objektiv für gerechtfertigt hält" (Randnr. 18 der Entscheidungsgründe).

    Schließlich ergebe sich aus dem bereits zitierten Urteil in der Rechtssache 265/83 (Suss), daß der Ärzteausschuß, eine vollständig unabhängige Stelle, in keiner Weise an frühere ärztliche Stellungnahmen gebunden sei.

  • EuGH, 21.05.1981 - 156/80

    Morbelli / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84
    Das Fehlen der Unterschrift von Dr. Fidotti unter dem Gutachten des Ärzteausschusses sei der Beweis für die fortbestehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen diesem und der Mehrheit des Ausschusses, und das Gutachten, das die Mehrheitsmeinung wiedergebe, müsse nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteil vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80, Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357) "als rechtswirksam im Sinne des Statuts mit allen rechtlichen Folgen angesehen werden".

    Der Gerichtshof dürfe nach dem bereits zitierten Urteil in der Rechtssache 156/80 (Morbelli) keine unter ordnungsgemäßen Bedingungen vorgenommenen abschließenden ärztlichen Beurteilungen kontrollieren.

  • EuGH, 30.05.1973 - 46/72

    De Greef / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84
    In der ersten, jüngeren Entscheidung (Urteil vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72, De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543) haben Sie festgestellt, daß ein aufgrund von Artikel 2 des Statuts erlassener Beschluß - es handelte sich um die Bezeichnung der mit der Durchführung einer Anhörung im Disziplinarverfahren betrauten Stelle - als eine "interne Geschäftsverteilungsmaßnahme der Kommission" anzusehen ist und "nicht... eine Zuweisung von Befugnissen im strengen Wortsinne, deren Nichtbeachtung die Nichtigkeit der Handlungen nach sich zöge, die außerhalb des vorgezeichneten Rahmens vorgenommen wurden" (Randnr. 18 der Entscheidungsgründe, 553).

    Aus diesen beiden Urteilen läßt sich ein Kriterium ableiten, das auf der Ihnen von Generalanwalt Trabucchi vorgeschlagenen Unterscheidung zwischen vorbereitenden und ausführenden Maßnahmen zum einen und den Entscheidungen, die im "Ermessen" des Organs liegen und die Wirkung haben, dieses zu "verpflichten", zum anderen basiert (Schlußanträge des Generalanwalts Trabucchi in der Rechtssache 46/72, Slg. 1973, 557).

  • EuGH, 15.01.1981 - 731/79

    B. / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84
    Auch wenn das Verfahren der Zurruhesetzung nach Artikel 78 des Statuts und das Verfahren zur Entscheidung über die Sicherung bei Berufskrankheiten nach Artikel 73 des Statuts voneinander zu unterscheiden seien, gehe doch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 15. Januar 1981 in der Rechtssache 731/79, B./Parlament, Slg. 1981, 107, und Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1) hervor, daß die beiden Verfahren "parallel" abliefen und daß die Entscheidungen, durch die sie abgeschlossen würden, sich nicht offensichtlich widersprechen dürften.
  • EuGH, 12.01.1983 - 257/81

    K. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84
    Auch wenn das Verfahren der Zurruhesetzung nach Artikel 78 des Statuts und das Verfahren zur Entscheidung über die Sicherung bei Berufskrankheiten nach Artikel 73 des Statuts voneinander zu unterscheiden seien, gehe doch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 15. Januar 1981 in der Rechtssache 731/79, B./Parlament, Slg. 1981, 107, und Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1) hervor, daß die beiden Verfahren "parallel" abliefen und daß die Entscheidungen, durch die sie abgeschlossen würden, sich nicht offensichtlich widersprechen dürften.
  • EuGH, 16.03.1971 - 48/70

    Bernardi / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84
    Es handelt sich um die zweite Entscheidung, die ich angedeutet habe, in einer Rechtssache, in der sich die Parteien des vorliegenden Verfahrens gegenüberstanden (Urteil vom 16. März 1971 in der Rechtssache 48/70, Bernardi/Europäisches Parlament, Slg. 1971, 175).
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