Weitere Entscheidung unten: KG, 03.04.2020

Rechtsprechung
   KG, 03.04.2020 - 4 AuslA 234/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17508
KG, 03.04.2020 - 4 AuslA 234/19 (https://dejure.org/2020,17508)
KG, Entscheidung vom 03.04.2020 - 4 AuslA 234/19 (https://dejure.org/2020,17508)
KG, Entscheidung vom 03. April 2020 - 4 AuslA 234/19 (https://dejure.org/2020,17508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,17508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus KG, 03.04.2020 - 4 AuslA 234/19
    Ein generelles Auslieferungshindernis käme insoweit nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 - C-216/18 PPU - nur in Betracht, wenn der Europäische Rat unter den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 EUV eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Art. 2 EUV genannten Grundsätze wie derjenigen, die der Rechtsstaatlichkeit inhärent sind, feststellt.
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - Ausl 301 AR 156/19

    Wegen Justizreform: Oberlandesgericht lehnt Auslieferung nach Polen ab

    Auszug aus KG, 03.04.2020 - 4 AuslA 234/19
    Anlass zu einer abweichenden Entscheidung gibt auch nicht der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 17. Februar 2020 - Ausl 301 AR 156/19 - (juris), das in dem von ihm zu entscheidenden Fall vor einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung weitere Sachaufklärung für erforderlich erachtet hat.
  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus KG, 03.04.2020 - 4 AuslA 234/19
    Nach der angesichts des Fehlens von Mindestvorschriften zu den Haftbedingungen im Unionsrecht maßgeblichen (vgl. EuGH in std. Rspr., zuletzt Urteil vom 15. Oktober 2019 - C-128/18 -, Rn. 71) Rechtsprechung des EGMR, insbesondere dem Urteil vom 20. Oktober 2016 in der Sache Mursic/Kroatien, besteht - wie von dem Rechtsbeistand zutreffend dargetan - eine starke Vermutung für einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK, wenn der einem Inhaftierten in einer Gemeinschaftszelle zur Verfügung stehende Raum unter 3 m² liegt.
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Im Rahmen einer europarechtskonformen Auslegung des Rechtshilfeverbots ist vielmehr die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu berücksichtigen, der für die Ablehnung einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls verlangt, dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren in seinem Wesensgehalt verletzt wird, was vorliegend zur Überzeugung des Senats nicht gegeben ist (EuGH, Urteil vom 25.07.2018, C-216/18; vgl. zu diesem Maßstab KG, Beschluss vom 03.04.2020, (4) 151 AuslA 201/19 (234/19), juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2019, 4 AR 38/19, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 07.09.2018, 1 Ausl A 31/18, juris; OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2021 - 2 AR (Ausl) 12/21 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen

    Insoweit besteht derzeit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der derzeitigen aktuellen Entwicklungen in Polen im Rahmen der "Justizreform" als zumindest derzeit unzulässig erweist, vor einer Entscheidung über die Zulässigkeit wäre aber jedenfalls eine längere Zeit in Anspruch nehmende weitere Aufklärung notwendig (§ 15 Abs. 2 IRG; Senat, Beschluss vom 17.02.2020 - Ausl 301 AR 156/19 -, juris; StV 2007, 652; ders. NStZ 2010, 41; KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2020 - (4) 151 AuslA 201/19 (234/19) -, juris; OLG Köln StraFo 2010, 118; OLG Celle, Beschl. vom 25.03.1998, 3 ARS 3/98 -Ausl- abgedruckt bei juris; vgl. hierzu auch Hackner in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl. 2020, IRG, § 15 Rn. 41; Böhm in: Grützner/Pötz/Kress/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl. § 15 Rn. 54 f.).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 2 AR (Ausl) 12/21

    Zulässige Auslieferung nach Polen mit Fortdauer der Auslieferungshaft;

    Im Rahmen einer europarechtskonformen Auslegung des Rechtshilfeverbots ist vielmehr die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu berücksichtigen, der für die Ablehnung einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls verlangt, dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren in seinem Wesensgehalt verletzt wird (EuGH, Urteil vom 25.07.2018, C-216/18; vgl. zu diesem Maßstab KG, Beschluss vom 03. April 2020, (4) 151 AuslA 201/19 (234/19), juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2019, 4 AR 38/19, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 07. September 2018, 1 Ausl A 31/18, juris).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Dies ist dann der Fall, wenn nach einer konkreten und genauen Prüfung des Einzelfalls festgestellt wird, dass es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass der Verfolgte nach seiner Übergabe an den ersuchenden Staat einer Gefahr der Beeinträchtigung seines Grundrechts auf ein unabhängiges Gericht und seines Grundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 47 Abs. 2 GRCh) ausgesetzt sein wird (vgl. EuGH aaO., Rn. 73; ausf. KG, Beschluss vom 3. April 2020, (4) 151 AuslA 201/19 (234/19), zit. n. juris, dort Rn. 13 f.).
  • OLG Braunschweig, 21.03.2022 - 1 AR (Ausl) 3/22

    Auslieferung nach Polen regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf faires

    Der Senat verweist insoweit auf die zutreffende Rechtsprechung des Kammergerichts (KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2019, (4) 151 AuslA 167/19 (185/19), juris, Rn.13 ff.; Beschluss vom 3. April 2020, (4) 151 AuslA 201/19 (234/19), juris, Rn. 16 ff.), wonach insoweit bereits systemische und allgemeine Mängel des Justizsystems nicht bestehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 03.04.2020 - (4) 151 AuslA 201/19 (234/19)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,87459
KG, 03.04.2020 - (4) 151 AuslA 201/19 (234/19) (https://dejure.org/2020,87459)
KG, Entscheidung vom 03.04.2020 - (4) 151 AuslA 201/19 (234/19) (https://dejure.org/2020,87459)
KG, Entscheidung vom 03. April 2020 - (4) 151 AuslA 201/19 (234/19) (https://dejure.org/2020,87459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,87459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 3 EURaBes 909/2008, Art 5 Nr 3 EURaBes 909/2008, Art 2 EUV, Art 7 Abs 1 EUV, Art 7 Abs 2 EUV
    Auslieferung nach Polen: Rechtsstaatsmängel und Haftbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zwecke der Strafverfolgung; Rüge rechtsstaatlicher Mängel des polnischen Justizsystems

  • rechtsportal.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.07.1918 - I 250/18

    Einheitliches Zusammentreffen von Vergehen gegen das Zollkartellgesetz und von

    Auszug aus KG, 03.04.2020 - 151 AuslA 201/19
    Die Auslieferung der Verfolgten an die Republik Polen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl des Bezirksgerichts in Szczecin vom 23. November 2018 - III Kop 250/18 -bezeichneten Taten wird für zulässig erklärt.

    Der Europäische Haftbefehl des Bezirksgerichts in Szczecin vom 23. November 2018 - III Kop 250/18 - entspricht den Anforderungen des § 83a Abs. 1 IRG.

  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus KG, 03.04.2020 - 151 AuslA 201/19
    Ein generelles Auslieferungshindernis käme insoweit nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 - C-216/18 PPU - nur in Betracht, wenn der Europäische Rat unter den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 EUV eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Art. 2 EUV genannten Grundsätze wie derjenigen, die der Rechtsstaatlichkeit inhärent sind, feststellt.
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - Ausl 301 AR 156/19

    Wegen Justizreform: Oberlandesgericht lehnt Auslieferung nach Polen ab

    Auszug aus KG, 03.04.2020 - 151 AuslA 201/19
    Anlass zu einer abweichenden Entscheidung gibt auch nicht der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 17. Februar 2020 - Ausl 301 AR 156/19 - (juris), das in dem von ihm zu entscheidenden Fall vor einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung weitere Sachaufklärung für erforderlich erachtet hat.
  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus KG, 03.04.2020 - 151 AuslA 201/19
    Nach der angesichts des Fehlens von Mindestvorschriften zu den Haftbedingungen im Unionsrecht maßgeblichen (vgl. EuGH in std. Rspr., zuletzt Urteil vom 15. Oktober 2019 - C-128/18 -, Rn. 71) Rechtsprechung des EGMR, insbesondere dem Urteil vom 20. Oktober 2016 in der Sache Mursic/Kroatien, besteht - wie von dem Rechtsbeistand zutreffend dargetan - eine starke Vermutung für einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK, wenn der einem Inhaftierten in einer Gemeinschaftszelle zur Verfügung stehende Raum unter 3 m² liegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht