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   LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20   

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https://dejure.org/2020,35208
LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20 (https://dejure.org/2020,35208)
LG Freiburg, Entscheidung vom 04.11.2020 - 16 Qs 62/20 (https://dejure.org/2020,35208)
LG Freiburg, Entscheidung vom 04. November 2020 - 16 Qs 62/20 (https://dejure.org/2020,35208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Keine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung, Unverzüglichkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 141 Abs 1 S 1 StPO, § 142 Abs 7 S 1 StPO
    Möglichkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Auszug aus LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
    a) Soweit man der herrschenden Auffassung zahlreicher Obergerichte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 23. September 2020 - 1 Ws 120/20 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. März 2020 - 1 Ws 19/20 -, juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 142 Rn. 19 mwN) folgt, kommt eine rückwirkende Beiordnung eines Verteidigers nach Abschluss des Verfahrens generell nicht in Betracht, da die §§ 140 ff. StPO eine ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch anstehenden Verfahren sicherstellen, nicht jedoch dem Kosteninteresse des Beschuldigten im Erkenntnisverfahren dienen sollen (vgl. insoweit auch die Beschlüsse der 3. Großen Strafkammer des LG Freiburg vom 18. Mai 2017 - 3 Qs 46/17 - und vom 22. März 2018 - 3 Qs 32/18).
  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
    a) Soweit man der herrschenden Auffassung zahlreicher Obergerichte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 23. September 2020 - 1 Ws 120/20 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. März 2020 - 1 Ws 19/20 -, juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 142 Rn. 19 mwN) folgt, kommt eine rückwirkende Beiordnung eines Verteidigers nach Abschluss des Verfahrens generell nicht in Betracht, da die §§ 140 ff. StPO eine ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch anstehenden Verfahren sicherstellen, nicht jedoch dem Kosteninteresse des Beschuldigten im Erkenntnisverfahren dienen sollen (vgl. insoweit auch die Beschlüsse der 3. Großen Strafkammer des LG Freiburg vom 18. Mai 2017 - 3 Qs 46/17 - und vom 22. März 2018 - 3 Qs 32/18).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung

    Auszug aus LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
    a) Soweit man der herrschenden Auffassung zahlreicher Obergerichte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 23. September 2020 - 1 Ws 120/20 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. März 2020 - 1 Ws 19/20 -, juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 142 Rn. 19 mwN) folgt, kommt eine rückwirkende Beiordnung eines Verteidigers nach Abschluss des Verfahrens generell nicht in Betracht, da die §§ 140 ff. StPO eine ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch anstehenden Verfahren sicherstellen, nicht jedoch dem Kosteninteresse des Beschuldigten im Erkenntnisverfahren dienen sollen (vgl. insoweit auch die Beschlüsse der 3. Großen Strafkammer des LG Freiburg vom 18. Mai 2017 - 3 Qs 46/17 - und vom 22. März 2018 - 3 Qs 32/18).
  • LG Mannheim, 26.03.2020 - 7 Qs 11/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Rechtsmittel, Beiordnungsgründe

    Auszug aus LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
    b) Aber selbst wenn man mit einem Großteil instanzgerichtlicher Entscheidungen eine rückwirkende Beiordnung ausnahmsweise für zulässig erachtet (zB LG Hamburg Beschl. v. 28.3.2018 - 632 Qs 9/18, BeckRS 2018, 15059; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20, BeckRS 2020, 4792), kommt vorliegend eine Pflichtverteidigerbestellung nicht in Betracht.
  • LG Aurich, 05.05.2020 - 12 Qs 78/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Voraussetzungen

    Auszug aus LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
    Denn die Notwendigkeit einer rückwirkenden Bestellung kann sich mit Blick auf den Grundsatz des fairen Verfahrens lediglich dann ergeben, wenn über einen Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung aus justizinternen Gründen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig entschieden wurde (vgl. LG Mannheim, a.a.O.; LG Hechingen, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 Qs 35/20 -, juris; LG Wiesbaden, Beschluss vom 04. März 2020 - 1 Qs 8/20 -, juris; LG Aurich, Beschluss vom 05. Mai 2020 - 12 Qs 78/20 -, juris).
  • LG Hechingen, 20.05.2020 - 3 Qs 35/20

    Anspruch auf rückwirkende Verteidigerbestellung

    Auszug aus LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
    Denn die Notwendigkeit einer rückwirkenden Bestellung kann sich mit Blick auf den Grundsatz des fairen Verfahrens lediglich dann ergeben, wenn über einen Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung aus justizinternen Gründen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig entschieden wurde (vgl. LG Mannheim, a.a.O.; LG Hechingen, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 Qs 35/20 -, juris; LG Wiesbaden, Beschluss vom 04. März 2020 - 1 Qs 8/20 -, juris; LG Aurich, Beschluss vom 05. Mai 2020 - 12 Qs 78/20 -, juris).
  • LG Wiesbaden, 04.03.2020 - 1 Qs 8/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Rechtsmittel

    Auszug aus LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
    Denn die Notwendigkeit einer rückwirkenden Bestellung kann sich mit Blick auf den Grundsatz des fairen Verfahrens lediglich dann ergeben, wenn über einen Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung aus justizinternen Gründen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig entschieden wurde (vgl. LG Mannheim, a.a.O.; LG Hechingen, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 Qs 35/20 -, juris; LG Wiesbaden, Beschluss vom 04. März 2020 - 1 Qs 8/20 -, juris; LG Aurich, Beschluss vom 05. Mai 2020 - 12 Qs 78/20 -, juris).
  • LG Hamburg, 28.03.2018 - 632 Qs 9/18
    Auszug aus LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
    b) Aber selbst wenn man mit einem Großteil instanzgerichtlicher Entscheidungen eine rückwirkende Beiordnung ausnahmsweise für zulässig erachtet (zB LG Hamburg Beschl. v. 28.3.2018 - 632 Qs 9/18, BeckRS 2018, 15059; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20, BeckRS 2020, 4792), kommt vorliegend eine Pflichtverteidigerbestellung nicht in Betracht.
  • LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 17 Qs 33/21

    Pflichtverteidige, rückwirkende Bestellung

    Die Kammer hält eine rückwirkende Beiordnung für zulässig, da der Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzung für eine Beiordnung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO zum damaligen Zeitpunkt vorlagen und die Entscheidung allein aufgrund justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der Beschwerdeführer keinen Einfluss hatte (so auch LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 4.11.2020 - 16 Qs 62/20; LG Aurich, Beschl. v. 05.05.2020 - 12 Qs 78/20; LG Hechingen, Beschl. v. 20.05.2020 - 3 Qs 35/20; LG Magdeburg, Beschl. v. 20.02.2020 - 29 Qs 2/20).

    Nach dieser gesetzlichen Regelung kann die Bestellung unterbleiben, wenn beabsichtigt ist, das Verfahren alsbald einzustellen und keine anderen Untersuchungshandlungen als die Einholung von Registerauskünften oder die Beiziehung von Urteilen oder Akten vorgenommen werden sollen, Diese Regelung bezieht sich nach ihrem Wortlaut und der systematischen Stellung jedoch nicht auf den vorliegenden Fall einer Antragstellung durch den Beschwerdeführer nach § 141 Abs. 1 StPO, sondern nur auf den, vorliegend nicht einschlägigen Fall der Bestellung eines Pflichtverteidigers von Amts wegen nach § 141 Abs. 2 StPO (LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 4.11.2020 - 16 Qs 62/20).

  • LG Flensburg, 09.12.2020 - II Qs 43/20

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nach Tateinstellung

    Dabei mag grundsätzlich erwogen werden, ob eine Ablehnung der Beiordnung in Betracht gekommen wäre, wenn das Verfahren unverzüglich - mithin innerhalb derselben Frist - eingestellt worden wäre (so LG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 04. November 2020 - 16 Qs 62/20 -, juris).
  • LG Flensburg, 05.10.2021 - II Qs 45/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Unverzüglichkeit,

    Dabei mag grundsätzlich erwogen werden, ob eine Ablehnung der Beiordnung in Betracht gekommen wäre, wenn das Verfahren unverzüglich - mithin innerhalb derselben Frist - eingestellt worden wäre (so LG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 04. November 2020 - 16 Qs 62/20 -, juris).
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