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LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 505/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gleichstellungsabrede
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 133 BGB; § 613a BGB
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung einer tariflichen Gehaltserhöhung; Feststellung der tariflichen Gebundenheit des Arbeitgebers; Auslegung einer Parteivereinbarung als Tarifvereinbarung; Geltendmachung des Anspruchs bei Betriebsübergang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung einer tariflichen Gehaltserhöhung; Feststellung der tariflichen Gebundenheit des Arbeitgebers; Auslegung einer Parteivereinbarung als Tarifvereinbarung; Geltendmachung des Anspruchs bei Betriebsübergang
- Judicialis
BGB § 613 a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 28.01.2004 - 4 Ca 595/03
- LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 505/04
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 539/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00
Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 505/04
Die Kammer folgt nicht der Auffassung, dass es sich bei der Vereinbarung der Parteien um eine Gleichstellungsabrede handelt, die zur Folge hat, dass diese nur die durch die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft begründete Tarifgebundenheit ersetzt und deshalb ein Arbeitnehmer mit einer solchen Gleichstellungsabrede nur so lange an der Tarifentwicklung teilnimmt wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer (so Urteil des BAG vom 26.09.2001, Az. 4 AZR 544/00, in NZA 2002, 634 bis 637; BAG, Urteil vom 25.09.2002, Az. 4 AZR 294/01, in NZA 2003, 807 bis 809; BAG, Urteil vom 19.03.2003, Az. 4 AZR 331/02, in NZA 2003, 1207 bis 1209). - BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02
Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 505/04
Die Kammer folgt nicht der Auffassung, dass es sich bei der Vereinbarung der Parteien um eine Gleichstellungsabrede handelt, die zur Folge hat, dass diese nur die durch die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft begründete Tarifgebundenheit ersetzt und deshalb ein Arbeitnehmer mit einer solchen Gleichstellungsabrede nur so lange an der Tarifentwicklung teilnimmt wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer (so Urteil des BAG vom 26.09.2001, Az. 4 AZR 544/00, in NZA 2002, 634 bis 637; BAG, Urteil vom 25.09.2002, Az. 4 AZR 294/01, in NZA 2003, 807 bis 809; BAG, Urteil vom 19.03.2003, Az. 4 AZR 331/02, in NZA 2003, 1207 bis 1209). - BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
Betriebsübergang - Tarifwechsel
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 505/04
Die Kammer folgt nicht der Auffassung, dass es sich bei der Vereinbarung der Parteien um eine Gleichstellungsabrede handelt, die zur Folge hat, dass diese nur die durch die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft begründete Tarifgebundenheit ersetzt und deshalb ein Arbeitnehmer mit einer solchen Gleichstellungsabrede nur so lange an der Tarifentwicklung teilnimmt wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer (so Urteil des BAG vom 26.09.2001, Az. 4 AZR 544/00, in NZA 2002, 634 bis 637; BAG, Urteil vom 25.09.2002, Az. 4 AZR 294/01, in NZA 2003, 807 bis 809; BAG, Urteil vom 19.03.2003, Az. 4 AZR 331/02, in NZA 2003, 1207 bis 1209).
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 539/04
Urteil ohne Entscheidungsgründe
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. August 2004 - 16 Sa 505/04 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 28. Januar 2004 - 4 Ca 595/03 - stattgegeben hat.