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   LAG Düsseldorf, 14.07.2003 - 16 Ta 107/03   

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https://dejure.org/2003,7156
LAG Düsseldorf, 14.07.2003 - 16 Ta 107/03 (https://dejure.org/2003,7156)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2003 - 16 Ta 107/03 (https://dejure.org/2003,7156)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 16 Ta 107/03 (https://dejure.org/2003,7156)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Reisekosten, die einer Partei zur Wahrnehmung ihrer Rechte im erstinstanzlichen Urteilsverfahren entstehen; Erstattung von Reisekosten, die dem Arbeitgeber dadurch entstehen, dass er vom Hauptsitz der Firma aus anreist; Klage am Gerichtsstand des ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 91 Abs. 1 ZPO, 12 a Abs. 1 ArbGG
    Kostenerstattung; Reisekosten bei Gerichtsstand des Erfüllungsortes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ArbGG § 12a Abs. 1
    Kostenerstattung - Reisekosten bei Gerichtsstand des Erfüllungsortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 15.05.1991 - 7 Ta 141/91

    Kostenerstattung: Reisekosten wegen Ortsverschiedenheit von Erfüllungsort und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.07.2003 - 16 Ta 107/03
    Hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer jedoch eine Ausnahme zu machen, wenn der Arbeitgeber am Erfüllungsort verklagt wird und er sich auf Reisekosten stützt, die dadurch entstehen, dass er (oder sein von ihm bevollmächtigter Rechtsanwalt) von dem vom Erfüllungsort ortsverschiedenen Wohnort oder Hauptsitz der Firma/Behörde aus anreist (vgl. Beschl. vom 30.11.1989, LAGE § 12 a ArbGG 1979 Nr. 13; Beschl. vom 15.05.1991 - 7 Ta 141/91 - JurBüro 1991, 1512 mit Hinweis auf die Ausführungen zu 7 Ta 43/91 und 7 Ta 85/91; zuletzt Beschl. vom 04.03.2003 - 16 Ta 49/03 -).

    Hierfür kommt es in aller Regel auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber am Erfüllungsort über rechtlich geschultes Personal verfügt (Beschl. vom 05.05.1991 - 7 Ta 141/91 - a. a. O. m. w. N.; ebenso bereits LAG Köln vom 09.06.1983 - 10 Ta 65/83 - EzA § 91 ZPO Nr. 4 für den Fall einer Bundesanstalt in Frankfurt/Main und einer Außenstelle in Köln).

  • LAG Köln, 09.06.1983 - 10 Ta 65/83

    Arbeitnehmerklage; Prozeßkosten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.07.2003 - 16 Ta 107/03
    Hierfür kommt es in aller Regel auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber am Erfüllungsort über rechtlich geschultes Personal verfügt (Beschl. vom 05.05.1991 - 7 Ta 141/91 - a. a. O. m. w. N.; ebenso bereits LAG Köln vom 09.06.1983 - 10 Ta 65/83 - EzA § 91 ZPO Nr. 4 für den Fall einer Bundesanstalt in Frankfurt/Main und einer Außenstelle in Köln).
  • BAG, 21.01.2004 - 5 AZB 43/03

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Prozesspartei

    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2003 - 16 Ta 107/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 20.05.2005 - 16 Ta 215/05

    Keine Erstattung der Reisekosten bei Verhandlung am Gerichtsstand des vom

    b) Die Sachlage beurteilt sich jedoch in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreiten dann anders, wenn eine vom Hauptsitz der Firma bzw. des Arbeitgebers ortsverschiedene Niederlassung/Zweigstelle existiert, die - wie im vorliegenden Fall - für den Arbeitnehmer zugleich Gerichtsstand des Erfüllungsortes im Sinne des § 29 ZPO ist (vgl. Beschl. vom 22.12.2004 - 16 Ta 665/04 -, 20.01.2004 - 16 Ta 12/04 -, vom 19.11.2003 - 16 Ta 483/03 -, vom 14.07.2003 - 16 Ta 107/03 - m. w. N.).
  • LAG Hessen, 19.10.2011 - 13 Ta 381/11

    Kostenerstattung - Erstattungsfähigkeit von Reisekosten - Erfüllungsort

    Eine Ausnahme gilt aber, wenn dargelegt wird, dass sich in der fraglichen Außenstelle oder der Niederlassung keine zur Prozessführung geeignete Person befunden hat (ErfK-Koch, a. a. O; strenger LAG Schleswig-Holstein vom 18. März 2009 - 4 Ta 31/09 -, zitiert nach juris und LAG Düssel-dorf vom 14. Juli 2003 -16 Ta 107/03-, zitiert nach juris; für den Bereich des öffentl. Dienstes auch BAG vom 21. Januar 2004, AP Nr. 37 zu § 91 ZPO; ebenso auch HessLAG vom 25. Januar 2011 - 13 Ta 129/10 -).
  • ArbG München, 14.06.2007 - 19a Ga 67/07

    Notwendigkeit der Erstattung von Reisekosten eines Bediensteten der obsiegenden

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf 16. Kammer 16 Ta 107/03.
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