Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05   

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https://dejure.org/2005,10590
OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05 (https://dejure.org/2005,10590)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2005 - 16 U 47/05 (https://dejure.org/2005,10590)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 16 U 47/05 (https://dejure.org/2005,10590)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gerichtsstandsvereinbarung bei internationalem Kauf - einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Montage am Ort des Käufers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05
    Für diese gelten daher die allgemeinen Einbeziehungsvoraussetzungen; nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Einbeziehung von AGB im UN-Kaufrecht (BGH NJW 2002, 370, 372) müssen sie dem Vertragspartner des Verwenders übersandt oder anderweitig zugänglich werden.
  • OLG München, 03.12.1999 - 23 U 4446/99

    Internationale Zuständigkeit; Besonderer Gerichststand; Erfüllungsort;

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05
    Denn ist im Vertrag vorgesehen, dass der Verkäufer das zu erstellende Produkt am Sitz des Käufers zu errichten hat, so ergibt sich jedenfalls daraus die stillschweigende Vereinbarung, dass auch der Lieferort am Sitz des Käufers liegt (OLG München RIW 2000, 712, 713; OLG Celle IPRax 1985, 284, 288; Staudinger/Magnus, CISG (2005), Art. 31 EuGVVO Rdn. 33; Honsell, UN-KaufR (1997), Art. 31 EuGVVO Rdn. 44; Magnus, ZEuP 2002, 523, 534).
  • OLG Köln, 14.03.2005 - 16 U 89/04

    Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Vertrag zwischen Zulieferfirmen über

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05
    Abgestellt wird auf den Ort der Erbringung der vertragscharakteristischen Leistung (Senat, Urt. v. 14.3.2005 - 16 U 89/04 - RIW 2005, 778, 779; Geimer/Schütze, EuZVR, Art. 5 EuGVVO Rdn. 85).
  • OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Internationales Recht; Verfahrensrecht;

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05
    Ob die Übernahme der Transportkosten durch die Klägerin allein als Vereinbarung einer Bringschuld zu verstehen ist (vgl. dazu Senat, Urt. v. 16.7.2001 - 16 U 22/01 - OLG Report 2002, 37), kann dahinstehen.
  • LG Trier, 08.01.2004 - 7 HKO 134/03
    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05
    Denn dann liegt ein "Missbrauchsfall" vor: Da eine "Vereinbarung", die nur auf die gesetzlichen Vorschriften verweist, den gesetzlichen Leistungsort gar nicht berührt, handelt es sich tatsächlich um eine echte Zuständigkeitsvereinbarung im Sinne des Art. 23 EuGVVO, die wiederum den Formanforderungen genügen muss (LG Trier, Urt. v. 8.1.2004 - 7 HK.O 134/03 - IHR 2004, 115, 116; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht Art. 5 EuGVVO Rdn. 47 bis 49).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Diese Grundsätze gelten auch im internationalen kaufmännischen Verkehr; die nach deutschem Recht im Verkehr zwischen Unternehmen ausreichende Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme genügt hier grundsätzlich nicht; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen regelmäßig übersandt werden, da in Anbetracht der unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen und Gepflogenheiten erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen nationalen Klauselwerken bestehen, so dass der Gegner des Klauselverwenders vielfach nicht absehen kann, mit welchem Klauselinhalt er sich im Einzelnen einverstanden erklärt (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.2001, VIII ZR 60/01 , Rn. 15 bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2009, 13 W 48/09 , Rn. 17 bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2005, 16 U 47/05 , Rn. 7 bei juris; Schiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 27.02.1998, 3 U 176/96 BSch , Rn. 53 bei juris; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 31; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 8.69).
  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit

    Der maßgebliche Lieferort ist auf der Grundlage der Bestimmungen des Vertrags zu bestimmen (OLG Köln, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 16 U 47/05 -, Rn. 10, juris).

    Lässt sich der Lieferort auf dieser Grundlage ohne Bezugnahme auf das auf den Vertrag anwendbare materielle Recht nicht bestimmen, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes bei Versendungskäufen der Ort der körperlichen Übergabe der Waren maßgeblich, durch die der Käufer am endgültigen Bestimmungsort des Verkaufsvorgangs die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Waren erlangt hat oder hätte erlangen müssen (EuGH, Urteil vom 25.02.2010, Az. C-381/08, (Car Trim GmbH/KeySafety Systems Srl); BGH, Urteil vom 23.06.2010, Az. VIII ZR 135/08; OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 2007 - 3 U 0336/07 -, Rn. 56, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juni 2008 - 19 U 5/08 -, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2005, Az. 16 U 47/05; Stadler, Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, Art. 7 EuGVVO, Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 4 U 72/07

    Voraussetzungen einer schriftlichen Gerichtsstandsvereinbarung; Begriff des

    Ein Hinweis auf die gesetzliche Regelung - oder eine Bestätigung der gesetzlichen Regelung - kann jedoch von vornherein keine abweichende Vereinbarung im Sinne von Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO darstellen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 21.12.2005 - 16 U 47/05 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 30.04.2007 - 16 U 50/06

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort bei gemischtem Vertrag

    Erfüllungsort ist deshalb der Ort, an dem der Käufer den körperlichen Gewahrsam an der Sache und damit die Verfügungsgewalt über sie erlangt, d.h. die Ware als vertragsgemäße (wenn gleich möglicherweise mängelbehaftete) Leistung annimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 21.12.2005 - 16 U 47/05 in IHR 2006, 86; OGH Wien Urteil vom 14.12.2004 - 1 O b 94/04 m, zitiert nach JURIS; Rauscher/Leible a. a. O. Artikel 5 EuGVVO Rdz. 46; Thomas-Putzo/Hüßstege, ZPO, 27. Auflage, 2005, Artikel 5 EuGVVO Rdz. 7; Schlechtriem/Schwenzer/Huber/Widmer, UN-Kaufrecht, 4. Auflage, 2004, Artikel 31 CISG Rdz. 94).
  • OLG Hamburg, 15.07.2010 - 13 U 54/10
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Einbeziehung nicht ausgehändigter AGB in den Vertrag durch bloße Bezugnahme einem internationalen Handelsbrauch entspricht (vgl. OLG Oldenburg OLG-Report 2008, 694, 697; OLG Köln, Beschl. v. 21.12.2005, 16 U 47/05), der den Parteien bekannt sein muss, so dass eine Einigung zu vermuten wäre.
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