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   OLG Schleswig, 21.03.2019 - 16 W 161/17   

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OLG Schleswig, 21.03.2019 - 16 W 161/17 (https://dejure.org/2019,20836)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.03.2019 - 16 W 161/17 (https://dejure.org/2019,20836)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. März 2019 - 16 W 161/17 (https://dejure.org/2019,20836)
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  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtliches (Zivil)Verfahren, Zeugnisverweigerungsrecht?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2018 - II ZB 22/17

    Ausreichen des schlüssigen Vortrags des Beweisführers vor Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.03.2019 - 16 W 161/17
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2018 (II ZB 22/17, die Rechtsbeschwerdeentscheidung zu der o.g. Entscheidung des Amtsgerichtes Köln, dessen Ergehen im Einvernehmen der Beteiligten zur Vermeidung eines etwaigen weiteren Rechtsbeschwerdeverfahrens abgewartet worden ist, führt nichts anderem führt. Diesem ist zu entnehmen, dass für einen nach § 384 Nr. 1 ZPO geschützten Zeugen aus dem Lager des Insolvenzschuldners eine Ausnahme vom Zeugnisverweigerungsrecht nach Maßgabe des § 385 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht zu machen ist, weder für einen Vertreter des Insolvenzschuldners noch (wie im dortigen Fall die Vorinstanzen gemeint hatten) für einen behauptetermaßen vollmachtlosen Vertreter, dies schon deshalb nicht, weil es sich insoweit nicht um Rechtsvorgänger oder Vertreter des Insolvenzverwalters handelt, der allein im Prozesspartei ist.
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17

    Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen insolvenzrechtliches Verwendungsverbot

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.03.2019 - 16 W 161/17
    Soweit sie (Beschwerde S. 6, Bl. 134) auf eine "umfassenden Fernwirkung" zu sprechen kommt, so wird diese in den von ihr genannten Fundstellen (u.a. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017, 3 StR 52/17, Zins() 2017, 2314, insofern auch nicht bestätigend, sondern zweifelnd) nicht für § 97 Abs. 1 Satz 2 InsO, sondern für § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO erörtert; die "Fernwirkung" betrifft also die Erstreckung des Verbots auch auf die Verwertung der aufgrund von Auskünften des Schuldners noch weiter gewonnenen Erkenntnisse, mithin eine Erweiterung des Verwendungsverbots und keine Erweiterung der Verwertungsmöglichkeiten.
  • AG Köln, 02.01.2017 - 142 C 329/14

    Ausschluss des Zeugnisverweigerungsrechts des Insolvenzschuldners als faktischer

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.03.2019 - 16 W 161/17
    Der Senat macht sich wie schon das Landgericht die Erwägungen des Amtsgerichtes Köln (Zwischenurteil vom 2. Januar 2017, 142 C 329/14, ZinsO 2017, 449, Rn. 16 bei juris) zu eigen, deren Überzeugungskraft die Klägerin nicht allein dadurch infrage stellen kann, dass sie von einem "Amtsgericht (!)" formuliert worden sind.
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