Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1798
OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00 (1) (https://dejure.org/2000,1798)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.2000 - 16 Wx 87/00 (1) (https://dejure.org/2000,1798)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 2000 - 16 Wx 87/00 (1) (https://dejure.org/2000,1798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24
    Folgen der Weigerung, über ein Rauchverbot in der Wohnungseigentümerversammlung abstimmen zu lassen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3580 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 88
  • MDR 2001, 326
  • NZM 2000, 1017
  • ZMR 2000, 866
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Hierbei wurde nicht bedacht, dass der Beteiligte zu 3. im vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsverfahrens nicht nur Vertreter der Antragsgegner, sondern auch selbst als Verwalter der Anlage gem. § 43 Abs. 4 Nr. 2 materiell Beteiligter ist, und zwar auch dann, wenn er - wie hier - erst nach Einleitung des Verfahrens zum Verwalter bestellt worden ist (vgl. BGH NJW 1998, 755 = NZM 1998, 78 = MDR 1998, 29).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Die Beschlussanfechtung bleibt daher nur dann erfolglos, wenn feststeht, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustande gekommen wäre ( BayObLGZ 1985, 436; BayObLGR 1999, 75; BayObLG DWE 1999, 120 = NZM 1999, 865 LS; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Wenn der Versammlungsleiter sich geweigert haben sollte, dem nachzukommen, würden die im weiteren Verlauf der Versammlung getroffenen Beschlüsse an einem formellen Mangel leiden; denn das Abschneiden des Rechts eines Wohnungseigentümers, Anträge zum Ablauf einer Versammlung zu stellen, durch die ein Passivrauchen unterbunden werden kann, das nach heute herrschender wissenschaftlicher Überzeugung in geschlossenen Räumen als gesundheitsgefährdend eingestuft wird (vgl. BayObLGR 1993, 649; BayObLGR 1999, 41 = NZM 1999, 504), konnte ihm begründeten Anlass für ein Verlassen des Versammlungsraums geben und kam daher in seinen Auswirkungen einem rechtswidrigen Ausschluss von der Versammlung gleich.
  • OLG Düsseldorf, 19.08.1996 - 3 Wx 581/94

    Anspruch des WEG -Verwalters auf Entlastung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Einen durchsetzbaren Anspruch hierauf hat der Verwalter indes nicht, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen bestehen (Senat OLGR 1998, 193; OLGR Düsseldorf 1997, 1).
  • OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, notarielles Vertragsmuster,

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Einen durchsetzbaren Anspruch hierauf hat der Verwalter indes nicht, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen bestehen (Senat OLGR 1998, 193; OLGR Düsseldorf 1997, 1).
  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85

    Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Die Beschlussanfechtung bleibt daher nur dann erfolglos, wenn feststeht, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustande gekommen wäre ( BayObLGZ 1985, 436; BayObLGR 1999, 75; BayObLG DWE 1999, 120 = NZM 1999, 865 LS; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 38/99

    Anfechtung einer Eigentümerversammlung wegen mangelhafter Einladung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Die Beschlussanfechtung bleibt daher nur dann erfolglos, wenn feststeht, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustande gekommen wäre ( BayObLGZ 1985, 436; BayObLGR 1999, 75; BayObLG DWE 1999, 120 = NZM 1999, 865 LS; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312).
  • OLG Hamm, 18.12.2013 - 8 U 20/13

    Vereinsrecht: unwirksame Entscheidungen einer satzungswidrig einberufenen

    Dies ändert aber nichts daran, dass ein Einberufungsmangel regelmäßig nur dann unerheblich sein kann, wenn der Verein nachweist, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre (vgl. OLG Köln MDR 2001, 326 für einen WEG-Beschluss; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, Rn. 870).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2005 - 3 Wx 317/04

    Vertretung von Eheleuten in Wohnungseigentümerversammlung bei gemeinschaftlichem

    Vielmehr muss darüber hinaus ausgeschlossen sein, dass der nicht teilnehmende Miteigentümer Einfluss auf den Diskussionsverlauf und das Abstimmungsverhalten der Eigentümergemeinschaft genommen hätte (OLG Köln OLGR 2001, 1, m.w.N.).
  • LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12

    Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

    Die Ablehnung des Rauchverbots kommt damit einem bewussten Ausschluss der Kläger von den Eigentümerversammlungen gleich (so auch OLG Köln, OLGR 2001, 1, 2), was in letzter Konsequenz dazu führen würde, dass die dort gefassten Beschlüsse nichtig wären, wenn die Kläger zukünftige Versammlungen wegen Rauchens verlassen.
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01

    Wohnungsrecht: Mißbrauch des Beschwerderechts durch Richterbeschimpfung

    Eine nicht hinreichende Bezeichnung des Beschlussgegenstandes führt nur dann zu einer Unwirksamkeit eines Beschlusses, wenn der Mangel auch für die Entschließung kausal war, wenn also unter Anlegung eines strengen Maßstabes bei tatrichterlicher Würdigung festgestellt werden kann, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel zustande gekommen wäre (vgl. z. B. Senat NZM 2000, 1017 = ZMR 2000, 866 = NJW-RR 2001, 88 = OLGR Köln 2001, 1 = MDR 2001, 326 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 176/01

    Wohnungsrecht; Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung

    Es lässt sich weder die Feststellung treffen, dass der Beschluss ohnehin hätte gefasst werden müssen, noch dass er - unter Anlegung eines strengen Maßstabes - auch unabhängig von dem Mangel zustande gekommen wäre (vgl. z. B. Senat ZMR 1998, 372 = WuM 1998, 249 sowie NZM 2000, 1017 = ZMR 2000, 866 = NJW-RR 2001, 88 = OLGR Köln 2001, 1 = MDR 2001, 326 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 192/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Der Mangel wirkt sich nicht nur auf den Abstimmungsvorgang als solchen aus, sondern kann bereits Einfluss auf die vorangegangene Willensbildung der Wohnungseigentümer haben ( vgl. Rspr. des Senats, Beschluss v. 16.8.00, 16 Wx 87/00,NJW-RR 01, 88= NZM 00, 1017; Senat OLGR Köln 98, 311; ebenso BayObLG, BayObLGR 99, 75).
  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 131/00

    WEG : Voraussetzungen einer Sonderumlage

    Ob sich der rechtswidrige Ausschluss des Rechtsanwalts S. und damit die unzulässige Beschneidung von Teilnahmerechten der Antragsteller zu 3. und 5. auf die Beschlussfassung ausgewirkt hätte (vgl. zu dieser Problematik zuletzt Senat NZM 2000, 1017 = ZMR 2000, 866 = OLGR Köln 2001, 1,) ist angesichts der in den Folgejahren getroffenen bestätigenden Beschlüsse nicht unproblematisch und im Ergebnis mit Recht vom Landgericht offengelassen worden.
  • AG Berlin-Mitte, 11.06.2003 - 71 II 10/03

    Formerfordernis von Einladungsschreiben zu Wohnungseigentümerversammlung;

    Die Anfechtung bleibt nur dann erfolglos, wenn feststeht, dass der Beschluss auch ohne den formellen Mangel ebenso zu Stande gekommen wäre (OLG Köln NZM 2000, 1017 m.w.Rechtsprechungsnachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.07.2000 - 16 Wx 87/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9203
OLG Köln, 03.07.2000 - 16 Wx 87/00 (https://dejure.org/2000,9203)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2000 - 16 Wx 87/00 (https://dejure.org/2000,9203)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 16 Wx 87/00 (https://dejure.org/2000,9203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit eines Richters; Wohnungseigentümerversammlung ; Beschlüsse; Ablehnungsgesuch; Unvoreingenommenheit

  • Judicialis

    ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 44 Abs. 2
    Richterablehnung wegen Befangenheit - Entbehrlichkeit dienstlicher Äußerung

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag

    c) Da es somit an einer schlüssigen Begründung des Ablehnungsgesuches fehlt, brauchten dienstliche Äußerungen nicht eingeholt zu werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08, juris Rn. 33 und vom 3. Juli 2000 - 16 Wx 87/00, juris Rn. 5; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 2 Z BR 145/93, juris Rn. 10; MünchKomm-Stackmann, ZPO, 5. Aufl. § 44 Rn. 10; Vossler, in: BeckOK-ZPO, 26. Edition, § 44 Rn. 14, Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 44 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht