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   OLG Köln, 25.01.2006 - 16 Wx 5/06   

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https://dejure.org/2006,5549
OLG Köln, 25.01.2006 - 16 Wx 5/06 (https://dejure.org/2006,5549)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2006 - 16 Wx 5/06 (https://dejure.org/2006,5549)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 16 Wx 5/06 (https://dejure.org/2006,5549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung der Betreuung eines Volljährigen; Ausschluss einer freien Willensbildung wegen psychischer Erkrankung; Ambivalente Entscheidungsfähigkeit als Ausdruck einer unfreien Willensbildung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung des Fehlens eines freien Willens bei Bestellung eines Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896
    Betreuerbestellung gegen den Widerstand des Betreuten nur aufgrund sachverständiger Äußerung zur freien Willensbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 117
  • FamRZ 2006, 889 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 25.07.2005 - 4 T 250/04

    Aufrechterhaltung der Betreuung entgegen den erklärten Willen des Betroffenen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 16 Wx 5/06
    Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25.07.2005 - 4 T 250/04 - aufgehoben.
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine Betreuung sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (OLG Hamm FamRZ 2009, 1436 Rn. 9; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117 Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Es hätte - gegebenenfalls durch eine ergänzende Befragung des Sachverständigen - weiterer Aufklärung zu der Frage bedurft, ob die Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen und seine damit verbundene Entscheidung, Angelegenheiten betreffend die Wohnsituation und die Gesundheitssorge unerledigt zu lassen, auf einer freien Willensbestimmung beruht (§ 26 FamFG; vgl. auch OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • OLG Hamm, 05.08.2008 - 15 Wx 181/08

    Anordnung der Betreuung wegen Ausschluss der freien Willensbestimmung

    Die Kammer hat die Voraussetzungen der Fähigkeit zur freien Willensbildung zwar in Anlehnung an den Beschluss des OLG Köln vom 25.01.2006 (FGPrax 2006, 117f) zutreffend umschrieben.
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Auch ist die Betroffene nicht in der Lage, sich in der Frage der Erforderlichkeit einer Betreuung einen freien Willen zu bilden (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Ist der Betroffene in diesem Sinne einsichtsfähig, so ist seine ablehnende Haltung zu akzeptieren, soweit er in der Lage ist, eine dieser Einsicht entsprechende Entscheidung zu treffen und hiernach zu handeln (vgl. Bt-Drucks. 15/2494, S. 28; OLG Köln FGPrax 2006, 117; BayObLG BtPrax 2004, 68).
  • LG Paderborn, 20.03.2014 - 5 T 83/14

    Einrichtung einer Betreuung in den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und Post bei

    Es ist davon auszugehen, dass die Betroffene nicht fähig ist, die Bedeutung der Betreuung zu erfassen und die für und wider eine Betreuerbestellung sprechenden Gesichtspunkte im Grundsatz zu erkennen und gegeneinander abzuwägen (zu diesem Erfordernis OLG Köln in FGPrax 2006, 117).
  • LG Darmstadt, 02.03.2020 - 5 T 697/19

    Zur Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • AG Obernburg, 24.02.2009 - XVII 269/08

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen der Betreuerbestellung mit Übertragung des

    In Anlehnung an den Begriff der Geschäftsfähigkeit setzt die freie Willensbestimmung Einsichtsfähigkeit und die Fähigkeit, nach einer bestehenden Einsicht zu handeln, voraus (OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • LG Darmstadt, 15.02.2021 - 5 T 734/20
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