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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18   

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https://dejure.org/2018,23993
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18 (https://dejure.org/2018,23993)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.08.2018 - 17 B 1029/18 (https://dejure.org/2018,23993)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 (https://dejure.org/2018,23993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fragen und Antworten zum Fall Sami A.

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückholverpflichtung für Sami A.

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stadt Bochum muss Sami A. zurückholen

  • archive.fo (Pressebericht, 15.08.2018)

    Bochum muss Sami A. zurückholen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sami A. - Rückholverpflichtung bestätigt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Sami A.: Oberverwaltungsgericht NRW weist Beschwerde der Stadt Bochum gegen Zwangsgeldandrohung zurück

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beschwerde im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. eingegangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3264
  • NVwZ 2018, 1493
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 7a L 1200/18

    Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18
    Die diesbezügliche Feststellung des Bundesamts, die auch die Antragsgegnerin bindet, gilt vorerst fort, da ihr Widerruf durch Bescheid des Bundesamts vom 20. Juni 2018 nicht vollziehbar ist, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die aufschiebende Wirkung der hiergegen gerichteten Klage durch Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - wiederhergestellt hat.

    Sie hätte nach Bekanntgabe des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - an die Beteiligten jenes Verfahrens nicht fortgesetzt werden dürfen, da ihr weiterer Vollzug dem durch diesen Beschluss neuerlich in Kraft gesetzten Abschiebungsverbot zuwiderlief.

    (3) Der Vortrag der Beschwerde, die Antragsgegnerin habe im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - keine Möglichkeit mehr gehabt, einen Abbruch des weiteren Vollzugs der Abschiebung zu veranlassen, ist inhaltlich substanzlos und rechtlich unerheblich.

    Zu der nunmehr rückabzuwickelnden Abschiebung des Antragstellers wäre es gar nicht erst gekommen, wenn in dem asylrechtlichen Eilrechtsschutzverfahren 7a L 1200/18.A der wiederholt und nachdrücklich geäußerten Bitte des Verwaltungsgerichts um Mitteilung des vorgesehenen Abschiebungstermins entsprochen worden wäre.

  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18

    Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18
    (2) Entgegen der Beschwerde berechtigte der die Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung vom 25. Juni 2018 betreffende Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Juli 2018 - 8 L 1240/18 - die Antragsgegnerin nicht zu der Annahme, eine Abschiebung des Antragstellers nach Tunesien sei unabhängig vom Ausgang des asylrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zulässig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 17 E 729/18

    Stadt Bochum muss Zwangsgeld im Fall Sami A. nicht zahlen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18
    Dem Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 14. August 2018 in dem Vollstreckungsbeschwerdeverfahren gleichen Rubrums 17 E 729/18 ist zu entnehmen, dass eine Betretenserlaubnis für den Antragsteller in Vorbereitung ist und "innerhalb von wenigen Stunden" ausgestellt werden kann.
  • VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18

    Abschiebungsverbot für Sami A. bleibt wirksam - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18
    Einen durch das Bundesamt gestellten Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Abänderung dieses Beschlusses wegen veränderter Umstände hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A - abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - 18 B 1157/16

    Beschwerdefähigkeit und Existenz des Beschlusses mit der telefonischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18
    Eine Abschiebung auf dem Luftweg ist grundsätzlich erst dann vollzogen, wenn der Ausländer die Transitzone des Zielflughafens verlassen hat und sich wieder im Hoheitsgebiet des Abschiebungszielstaats befindet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 18 B 1157/16 -, juris, Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2004 - 17 B 2251/04

    Metin Kaplan: Beschwerde gegen Versagung von Abschiebungsschutz als unzulässig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18
    Ob in einer solchen Konstellation das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn feststeht, dass eine Rückgängigmachung der Vollziehungshandlung nicht möglich ist, vgl. den von der Beschwerde zitierten Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2004 - 17 B 2251/04 -, juris, Rn. 6, der allerdings die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses an der Aussetzung einer bereits vollzogenen Abschiebungsandrohung betraf, kann dahinstehen, da - wie noch darzulegen ist - gegenwärtig nicht von einer definitiven Unmöglichkeit der Rückholung des Antragstellers auszugehen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

    Von der Beendigung einer Luftabschiebung kann vor der Landung des Flugzeugs am Zielflughafen nicht ausgegangen werden (OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2018 - 17 B 1029/18 -, juris Rn. 17).

    Ob für eine erneute Einreise der Antragstellerin eventuell ein Visum erforderlich ist, führt für sich allein nicht zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. zum Ganzen bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.06.2018 - 11 S 867/18 -, juris Rn. 2; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2018 - 17 B 1029/18 -, juris Rn. 35).

    Im Übrigen sieht § 11 Abs. 8 Satz 1 AufenthG vor, dass dem Ausländer vor Ablauf einer etwaigen Sperrwirkung nach § 11 Abs. 1 AufenthG eine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 Satz 1 AufenthG erteilt werden kann (vgl. zu diesem Aspekt OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2018 - 17 B 1029/18 -, juris Rn. 34).

  • VG Gelsenkirchen, 24.07.2018 - 8 L 1359/18

    Zwangsgeld wegen unterbliebener Rückholung des abgeschobenen Tunesiers angedroht

    Gemessen an diesen Maßstäben hält die Kammer im vorliegenden Einzelfall, der sich nicht nur durch eine besondere Dringlichkeit und ein besonders hohes Interesse des Antragstellers an einer schnellen Rückführung wegen der Gefährdung gewichtiger individueller Rechtsgüter, sondern auch - nicht zuletzt angesichts fehlender ernsthafter Bemühungen um eine Rückholung des Antragstellers - durch eine hartnäckige Verweigerung der Antragsgegnerin gegenüber einer zeitnahen Durchsetzung der ihr auferlegten Verpflichtung auszeichnet, die Androhung eines Zwangsgeldes mit dem gesetzlichen Höchstmaß von 10.000,- Euro für angemessen und zugleich geboten, um die Antragsgegnerin nunmehr - trotz des laufenden Beschwerdeverfahrens 17 B 1029/18 gegen den zugrunde liegenden Beschluss - zu einer unverzüglichen Erfüllung anzuhalten, zu der sie schon seit 10 Tagen verpflichtet ist.

    Für den Fall einer zwischenzeitlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschwerdeverfahren 17 B 1029/18 oder anderer tatsächlicher Entwicklungen besteht im Übrigen selbstredend jederzeit die - bisher ebenfalls ungenutzte - Gelegenheit zu einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung (vgl. § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO).

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18

    Fall Sami A.: Kein Abschiebungsverbot nach Tunesien

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt C. hat das OVG NRW mit Beschluss vom 15. August 2018 (Az. 17 B 1029/18) zurückgewiesen.

    Der Kläger verfügt über einen herausgehobenen Status, nicht zuletzt wegen seiner Bekanntheit, im Hinblick auf die politische Brisanz wegen der Umstände seiner rechtswidrigen Abschiebung nach Tunesien am 13. Juli 2018 und der Verpflichtung zur Rückholung, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -, juris, Rn. 12, sowie wegen des damit verbundenen medialen Interesses.

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18

    Fall Sami A.: Rückholverpflichtung der Stadt Bochum aufgehoben

    vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 - vorausgehend Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -.

    Insofern handelt es sich trotz der vorab stattgefundenen Täuschung des Gerichts, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -, amtl.

    Vor diesem Hintergrund hat der Antragsgegner entgegen der Ausführungen seiner Verfahrensbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 16. Dezember 2018, dortige Seite 8 Mitte, auch keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Rückholbeschlusses der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - (nachfolgend Beschluss des OVG NRW vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -) infolge der mit Schriftsatz vom 16. August 2018 im Verfahren - 8 L 1458/18 - abgegebenen Zusicherung der Antragstellerin.

  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Vielmehr ist die Abschiebung auf dem Luftweg grundsätzlich erst dann vollzogen, wenn der Ausländer die Transitzone des Zielflughafens verlassen hat und sich wieder im Hoheitsgebiet des Abschiebungszielstaats befindet (OVG NRW, Beschl. v. 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18

    Fall Sami A.: Androhung weiterer Zwangsmittel gegen die Stadt Bochum und

    Die Kammer schließt sich zunächst insoweit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschlüssen vom 15. August 2018 (17 B 1029/18) und vom 28. August 2018 (17 E 729/18) an und macht sich diese im hier entscheidungserheblichen Zeitpunkt ausdrücklich zu Eigen.

    Zwar ist auch vor dem Hintergrund der ergänzenden Ausführungen der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers bislang nicht ersichtlich, dass eine Rückholung des Antragstellers in die Bundesrepublik Deutschland als Folge der rechtswidrig erfolgten Abschiebung des Antragstellers am 13. Juli 2018 (vergleiche Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -) derzeit tatsächlich und/oder rechtlich nicht mehr möglich wäre, zumal die Verfahrensbevollmächtigte zu 1. des Antragstellers noch im Verfahren 17 B 1029/18 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (vergleiche dortigen Beschluss vom 15. August 2018) vorgetragen hat, sie habe persönlich mit dem tunesischen Ermittlungsrichter Mohammed Melki gesprochen, der ihr versichert habe, dass er keine Ausreisesperre gegen den Antragsteller verhängt habe (so auch OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2018 - 17 E 729/18 -, Seite 3 f. des amtlichen Abdrucks).

    Denn die Verfahrensbevollmächtigte zu 1. des Antragstellers hat - wie bereits oben ausgeführt - noch im Verfahren 17 B 1029/18 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen vorgetragen, sie habe persönlich mit dem tunesischen Ermittlungsrichter N1.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19

    Sami A. - Beschwerde gegen Aufhebung der Rückholverpflichtung zurückgewiesen

    Die Beschwerde meint, deutsche Behörden hätten den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - sowie den diesen bestätigenden Beschluss des Senats vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 - absichtlich nicht befolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 17 E 729/18

    Stadt Bochum muss Zwangsgeld im Fall Sami A. nicht zahlen

    Die Prozessbevollmächtigte zu 1. des Vollstreckungsgläubigers hat noch im Verfahren 17 B 1029/18 vorgetragen, sie habe persönlich mit dem tunesischen Ermittlungsrichter N. N1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 - 17 B 1094/18

    Sami A.: Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt Bochum gegen

    Die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Juli 2018, wonach die Stadt Sami A. unverzüglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückholen muss, ist weiter anhängig (17 B 1029/18).
  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18

    Fall Sami A.: Keine Abschiebungsverbote mehr nach Vorlage einer Verbalnote der

    Der Antragsteller verfügt über einen herausgehobenen Status, nicht zuletzt wegen seiner Bekanntheit, im Hinblick auf die politische Brisanz wegen der Umstände seiner rechtswidrigen Abschiebung nach Tunesien am 13. Juli 2018 und der Verpflichtung zur Rückholung, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -, juris, Rn. 12, sowie wegen des damit verbundenen medialen Interesses.
  • VG München, 08.08.2019 - M 18 E 19.32238

    Anspruch auf Rückführung eines Asylbewerbers von Griechenland nach Deutschland

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 8 K 3521/18

    Befristung der Wirkungen einer Abschiebung, Befristung der Wirkungen einer

  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2018 - 8 M 80/18

    Fall Sami A.: Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum festgesetzt und weiteres

  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2018 - 8 L 1412/18

    Fall Sami A.: Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum festgesetzt und weiteres

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2023 - 18 B 177/23

    Folgenbeseitigungsanspruch eines Ausländers im Anschluss an eine rechtswidrige

  • VG Karlsruhe, 11.05.2020 - 4 K 8091/19

    Eilrechtsschutz auf Rückholung eines Ausländers aus Serbien; Rechtswidrigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

  • VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 A 612/18
  • VG Düsseldorf, 02.02.2023 - 27 L 2817/22

    Keine Rückholung eines rechtswidrig abgeschobenen Kongolesen

  • VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162

    Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte

  • VG Aachen, 27.10.2022 - 4 L 557/22

    Vorwegnahme der Hauptsache; Folgenbeseitigungsanspruch; Mitwirkungspflicht;

  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 10 C 23.523

    Bemessung des Streitwertes für den Fall der Abschiebung

  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 2709/19

    Abschiebung, Urteil vom 12.07.2021 - Abschiebung; rechtswidrige Abschiebung;

  • VG München, 22.05.2023 - M 10 K 18.51022

    Dublin-Verfahren (Italien)

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