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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 17 B 863/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 17 B 863/04 (https://dejure.org/2004,17724)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.04.2004 - 17 B 863/04 (https://dejure.org/2004,17724)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. April 2004 - 17 B 863/04 (https://dejure.org/2004,17724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 12 L 966/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 17 B 863/04
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 17 B 863/04
    Falls der Antragsteller den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, 849, meinen sollte, verkennt er, dass der dortige Antragsteller sich auf eine ihm in der Türkei angeblich drohende politische Verfolgung berufen hat, sodass im Falle der Beendigung seines Aufenthalts eine in zeitlicher Hinsicht möglicherweise nicht absehbare Dauer der Trennung von seinen Familienangehörigen in Rede gestanden hätte.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 17 B 863/04
    Gleiches gilt bezüglich Art. 8 EMRK, der das Recht der Vertragsstaaten, die Beachtung der Einreisevorschriften zu fordern, unberührt lässt, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 20.97 -, InfAuslR 1998, 276.
  • BVerwG, 18.12.1995 - 1 B 152.95

    Vereinbarkeit der Verweisung eines Ausländers auf die Einholung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 17 B 863/04
    Die Verweisung eines Ausländers auf die Einholung des für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Visums ist - selbst im Falle eines Nachzugsanspruchs - grundsätzlich mit Art. 6 GG vereinbar, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 B 152/95 -, InfAuslR 1996, 137.
  • OVG Sachsen, 16.10.2008 - 3 A 94/08

    Aufenthaltserlaubnis; abgelehnter Asylbewerber; Einreise mit dem erforderlichen

    Auch eine Unterbrechung für den Zeitraum der vom Kläger im Falle der Abschiebung befürchteten Heranziehung zur Ableistung des ihm als türkischem Staatsbürger nach dem Recht seines Heimatlandes obliegenden Wehrdienstes von inzwischen nur noch 15 Monaten ist angesichts der Möglichkeit von Besuchs-, Brief- und sonstigen Kommunikationskontakten zumutbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.5.2006 - 11 S 40/05 - und OVG NW, Beschl. v. 27.4.2004 - 17 B 863/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • VG Potsdam, 01.04.2011 - 8 L 809/09

    Abschiebung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis,

    Vielmehr hat es der Ausländer grundsätzlich hinzunehmen, zur Einholung eines erforderlichen Visums in das Ausland ausreisen zu müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 26. April 2004 - 17 B 863/04 -, zit. nach juris).

    Zum einen lässt sich dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes vom 26. Februar 2009 entnehmen, dass der türkische Wehrdienst 15 Monate dauert, sich mithin in dem zeitlichen Rahmen hält, in dem die Ableistung des Wehrdienstes als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht regelmäßig eine vorübergehende Trennung von der Familie nach sich zieht (OVG Münster, Beschluss vom 26. April 2004, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 3 B 427/09

    Duldung; assoziationsrechtliches Diskriminierungsverbot; unmittelbares

    Die vorübergehende Unterbrechung der Lebensgemeinschaft wäre angesichts der Möglichkeit von Besuchs-, Brief- und sonstigen Kommunikationskontakten auch dann zumutbar, wenn der Antragsteller in der Türkei noch seinen fünfzehnmonatigen Wehrdienst ableisten müsste (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.5.2006 - 11 S 40/05 - und OVG NW, Beschl. v. 27.4.2004 - 17 B 863/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
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