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   VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07   

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VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07 (https://dejure.org/2009,19544)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2009 - 17 K 2497/07 (https://dejure.org/2009,19544)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 17 K 2497/07 (https://dejure.org/2009,19544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen; Ein von der Ausländerbehörde ohne weiteres selbst zu ersetzendes Unterlassen eines Ausländers als Behindern oder Verzögern i.S.d. § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 48 Abs. 3; AufenthG § 3 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4; AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2
    D (A), Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis, Verzögerung der Aufenthaltsbeendigung, Behinderung der Aufenthaltsbeendigung, Täuschung, Falschangaben, Untertauchen, Beurteilungszeitpunkt, Mitwirkungspflichten, Passpflicht, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07
    Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG gilt als Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (§ 104a Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 AufenthG; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 4.9.2007, 1 C 43.06, InfAuslR 2008, 71, 72), in welchem die zu einem Aufenthaltsrecht führenden humanitären Gründe normiert sind.
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07
    a) Die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, ist nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzen mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz, d.h. hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2004, BVerwGE 121, 86, 88; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008, 3 Bf 149/02).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - 17 A 2250/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Iran, Iraner,

    Auszug aus VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07
    An einer derartigen Selbstbegünstigung fehlt es aber, wenn das Verhalten des Ausländers sich nicht (mehr) auf die Dauer seiner Duldung auswirkt, also wenn sein Verbleib im Bundesgebiet auf anderen Gründen als seinem eigenen Verhalten beruht (vgl. zur Kausalität: OVG Münster, Beschl. v. 12.2.2008, 18 B 230/08, InfAuslR 2008, 211, 212; Urt. v. 18.6.2008, 17 A 2250/07, AuAS 2008, 208, 211).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    Auszug aus VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07
    An einer derartigen Selbstbegünstigung fehlt es aber, wenn das Verhalten des Ausländers sich nicht (mehr) auf die Dauer seiner Duldung auswirkt, also wenn sein Verbleib im Bundesgebiet auf anderen Gründen als seinem eigenen Verhalten beruht (vgl. zur Kausalität: OVG Münster, Beschl. v. 12.2.2008, 18 B 230/08, InfAuslR 2008, 211, 212; Urt. v. 18.6.2008, 17 A 2250/07, AuAS 2008, 208, 211).
  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 149/02

    Bei volljährigen ledigen Kindern eines geduldeten Ausländers sind vorsätzliche

    Auszug aus VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07
    a) Die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, ist nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzen mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz, d.h. hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2004, BVerwGE 121, 86, 88; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008, 3 Bf 149/02).
  • VG Hamburg, 14.02.2008 - 10 K 2790/07

    Aufenthaltserlaubnis; Annahme eines Aussetzungsgrundes bei mangelnder

    Auszug aus VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07
    Dem Ziel des Gesetzes, die Problematik der langjährig geduldeten Ausländer umfassend zu lösen, und dem öffentlichen Interesse, die Sozialkassen durch die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme zu entlasten (vgl. BT-Drs. 16/5065, S. 202 f.), entspricht deshalb eine enge Auslegung des Ausschlussgrunds nach § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 30.1.2008, 8 K 3678/07; Urt. v. 14.2.2008, 10 K 2790/07; offen: OVG Hamburg, Beschl. v. 2.4.2008, 3 So 182/07).
  • VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07

    Auslegung eines Ausschlussgrundes bei einer Aufenthaltserlaubnis nach der

    Auszug aus VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07
    Erforderlich ist ein gezieltes und nachhaltiges Unterlaufen der Aufenthaltsbeendigung, das nachweislich erfolgt sein muss; bloße Zweifel genügen nicht (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 21.5.2008, 8 K 1025/07, NVwZ-RR 2008, 829, 831).
  • VG Hamburg, 30.01.2008 - 8 K 3678/07

    Vorsätzliches Täuschen, Hinauszögern oder Behindern i.S.v. § 104a Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07
    Dem Ziel des Gesetzes, die Problematik der langjährig geduldeten Ausländer umfassend zu lösen, und dem öffentlichen Interesse, die Sozialkassen durch die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme zu entlasten (vgl. BT-Drs. 16/5065, S. 202 f.), entspricht deshalb eine enge Auslegung des Ausschlussgrunds nach § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 30.1.2008, 8 K 3678/07; Urt. v. 14.2.2008, 10 K 2790/07; offen: OVG Hamburg, Beschl. v. 2.4.2008, 3 So 182/07).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 18 A 3049/08

    Ausschluss des Anspruchs auf eine Probeaufenthaltserlaubnis bei unzureichender

    So VG Hamburg, Urteil vom 24.2.2009 - 17 K 2497/07 -, Asylmagazin 2009, 34. .

    Wenn ferner behauptet wird, es sei Wille des Gesetzgebers gewesen, an das großzügige Verständnis der Bleiberechtsregelung anzuknüpfen und die Problematik der langjährig geduldeten Ausländer umfassend zu lösen, so VG Hamburg, Urteil vom 24.2.2009 - 17 K 2497/07 -, a .a. O.; Breitkreutz/Franßen-de la Cerda/ Hübner, ZAR 2007, 381 (388 f.), mag sich spekulieren lassen, dass dies jedenfalls für Teile der gesetzgebenden Organe zutrifft; es geht so aus den Gesetzesmaterialen aber nicht hervor.

    Auch die Annahme, die Gruppe der geduldeten Ausländer müsse schon deshalb zu einem erheblichen Teil aus Personen bestehen, die ihre Ausreisehindernisse im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG zu vertreten haben, weil sie anderenfalls bereits nach jener Vorschrift eine Aufenthaltserlaubnis hätten erhalten müssen, vgl. VG Hamburg, Urteil vom 24.2.2009, 17 K 2497/07 -, a. a. O., ist allenfalls eingeschränkt tragfähig.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 7 A 11134/09

    Zur Frage des vorsätzlichen Hinauszögerns oder Behinderns behördlicher Maßnahmen

    § 104a Abs. 1 AufenthG 2004 will nicht die Problematik der langjährig geduldeten Ausländer umfassend lösen (so aber VG Hamburg, Urteil vom 24.02.2009 - 17 K 2497/07 - ), sondern nur diejenigen begünstigen, die faktisch und wirtschaftlich im Bundesgebiet integriert sind und sich rechtstreu verhalten haben.

    44 § 104a Abs. 1 AufenthG will freilich nicht "die Problematik der langjährig geduldeten Ausländer umfassen d lösen" (so aber VG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - 17 K 2497/07 - Asylmagazin 5/2009 S. 34), sondern nur "diejenigen begünstigen, die faktisch und wirtschaftlich im Bundesgebiet integriert sind und sich rechtstreu verhalte n haben" (so BT-Drucks. 16/5065 S. 201 f., Hervorhebungen jeweils durch den Senat); weitere Einschränkungen selbst nur dieser Zielrichtung der gesetzlichen Altfallregelung finden sich im Versagungsgrund des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG sowie im Ausreiseerfordernis des § 104b AufenthG (vgl. den Beschluss des Senats vom 19. Juni 2009 - 7 B 10469/09.OVG - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher

    Soweit das Verwaltungsgericht Hamburg (Urteile vom 30.01.2008 - 8 K 3678/07 - und vom 24.02.2009 - 17 K 2497/07 - beide zit. n. juris) und - im vorliegenden Verfahren - auch das Verwaltungsgericht Gießen die Auffassung vertreten, die mit § 104a in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Regelung ziele ausweislich der Hinweise des Bundesministeriums des Innern zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (Stand der Hinweise: 18.12.2007) auf einen großzügigen Anwendungsbereich und damit auf ein enges Verständnis der in der Norm enthaltenen Ausschlussgründe, vermag der Senat auch dieser Argumentation nicht zu folgen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10469/09

    Ausschluss einer Aufenthaltserlaubnis auch bei fehlender Kausalität der Täuschung

    Entgegen der auch vom Verwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 24. Februar 2009 - 17 K 2497/07 - Asylmagazin 5/2009 S. 34) vertretenen Auffassung der Antragsteller gebieten Gegenteiliges auch nicht etwa Sinn und Zweck von § 104a AufenthG.
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