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   OLG München, 12.10.2009 - 17 U 3159/09   

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https://dejure.org/2009,20045
OLG München, 12.10.2009 - 17 U 3159/09 (https://dejure.org/2009,20045)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2009 - 17 U 3159/09 (https://dejure.org/2009,20045)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 17 U 3159/09 (https://dejure.org/2009,20045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kraftfahrzeughalterhaftung: Beschädigung eines auf öffentlichem Grund abgestellten Fahrzeuges durch ein in einer privaten Tiefgarage explodierendes Kraftfahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrzeug fliegt in die Luft - und nun?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO §
    Haftung des Halters eines in einer privaten Tiefgarage bei einem erfolglosen Startversuch explodierten Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1183
  • NZV 2010, 619
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus OLG München, 12.10.2009 - 17 U 3159/09
    13 Die Worte "bei dem Betrieb" sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 115, 84) weit zu fassen.
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Auszug aus OLG München, 12.10.2009 - 17 U 3159/09
    Allerdings erfordert "Betrieb" nicht den Einsatz eines Kraftfahrzeugs auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (BGHZ 79, 26).
  • OLG Nürnberg, 03.07.1997 - 8 U 390/97

    Begriff des "Betriebs eines Fahrzeugs i.S. von § 7 Abs. 1 StVG - Explosion durch

    Auszug aus OLG München, 12.10.2009 - 17 U 3159/09
    Aus der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 03.07.1997 (MDR 1998, 594) ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten keineswegs, dass eine Haftung bei denjenigen Gefahren, die von einem in einer privaten Garage abgestellten Fahrzeug ausgehen, ausdrücklich von der Betriebsgefahr ausgeschlossen sein soll.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 U 105/09

    Garagenbrand durch geparktes Fahrzeug

    Schließlich erfordert der Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG nicht seinen Einsatz auf öffentlicher Verkehrsfläche (BGHZ 5, 318; VersR 1960, 635; VersR 1981, 252; NZV 1995, 19; OLG Saarbrücken SP 2000, 373; OLG München DAR 2010, 93; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 3 Rn 54).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10

    Merkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG ist bei

    Schließlich erfordert der Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG nicht seinen Einsatz auf öffentlicher Verkehrsfläche (Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 5, 318; BGH VersR 1960, 635; BGH VersR 1981, 252; BGH NZV 1995, 19; OLG Saarbrücken SP 2000, 373; OLG München DAR 2010, 93; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 3, Rdnr. 54).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10

    Pflichten des Anlageberaters im Rahmen des Erwerbs von Anteilen an einem

    Soweit der Beklagte sich darauf beruft, der Kläger habe den Inhalt des Prospekts grob fahrlässig nicht zur Kenntnis genommen, hat dieser Einwand schon deshalb keinen Erfolg, weil sich eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers nicht schon allein daraus ergibt, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen oder auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, vgl. BGH, Urt. v. 8.7.2010 - III ZR 249/09 -, NJW 2010, 3292 ff., sowie Urt. v. 22.7.2010 - III ZR 203/09 -, NJW-RR 2010, 1183 ff.
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