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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 33/93   

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https://dejure.org/1993,5062
OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1993,5062)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.1993 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1993,5062)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1993,5062)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 33/93
    a) Von einem Kaufvertrag ist immer dann auszugehen, wenn Gegenstand des Vertrages neben der Hardware eine Standardsoftware ist, auch wenn diese noch an die besonderen Bedürfnisse des Anwenders angepaßt werden muß (vgl. BGH NJW 1988, 406 ff.).

    Von einem Kaufvertrag ist immer dann auszugehen, wenn Gegenstand des Vertrages neben der Hardware eine Standardsoftware ist, auch wenn diese noch an die besonderen Bedürfnisse des Anwenders angepaßt werden muß (BGH NJW 1988, 406 ff.; OLG Karlsruhe, BB 1991, Beilage 23, 7 f.).

    Bei einem - wie hier - einheitlichen Kaufvertrag bezüglich Hard- und Software betrifft das Wandlungsrecht den gesamten Vertrag (BGH NJW 1988, 406, 409).

  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 83/83

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 33/93
    a) Wird eine EDV-Anlage von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156).

    Wird eine EDV-Anlage - wie hier - von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156).

  • OLG Köln, 26.10.1990 - 19 U 28/90

    Computer; Speicherkapazität; Fehler; Mängelrügepflicht; Meldung; Störfall;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 33/93
    a) Wird eine EDV-Anlage von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156).

    Wird eine EDV-Anlage - wie hier - von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156).

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91

    Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 33/93
    Wenn wie hier - eine Sachgesamtheit verkauft wird, beginnt die Rügefrist nach § 377 HGB erst mit Ablieferung des letzten Teils (BGH WM 1993, 111, 113; 1639, 1642).
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   OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93   

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https://dejure.org/1994,12575
OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1994,12575)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.12.1994 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1994,12575)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1994,12575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 135/87

    Inhaltskontrolle der Beteiligung an einer Publikums-KG; Recht zur Übernahme

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93
    Dies muß erst recht dann gelten, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Publikumsgesellschaft gegründet worden ist, deren Mitgliederzahl zunächst unbestimmt war und die aus Gesellschaftern besteht, die sich nur kapitalistisch an ihr beteiligen und mehr oder weniger zufällig zusammengeführt werden (vgl BGHZ 104, 50 (53)) - Bei einer solchen Gesellschaft muß für die einzelnen Mitglieder anhand des Vertrages klar erkennbar sein, welche Pflichten sie und die anderen Mitglieder übernommen haben, zumal die Anteile auch auf Dritte übertragen werden können.
  • BGH, 27.09.1982 - II ZR 241/81

    Verpflichtung eines Gesellschafters zum Verlustausgleich - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93
    Sollen die Gesellschafter, deren Beitrag ... vertragsgemäß darin besteht, daß sie Einlagen in vereinbarter Höhe einzahlen, entgegen der eindeutigen gesetzlichen zusätzlich zum Verlustausgleich verpflichtet seien, so muß dies in verständlicher und eindeutiger Weise aus dem Gesellschaftsvertrag hervorgehen (BGH NJW 1983, 164).
  • BGH, 13.03.1989 - II ZR 193/88

    Einlagepflicht - Entnahmerecht - BGB - Publikumsgesellschaft - Gesellschafter an

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93
    Der Gesellschaftsvertrag selbst mußte geändert bzw. ergänzt werden, damit die Zahlungspflichten, die hier gegenüber dem Beklagten geltend gemacht werden, für alle Gesellschafter in gleicher Weise verbindlich sind, vgl. BGH NJW-RR 1989, 993 (995).
  • OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06

    Zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses der eine Nachschussverpflichtung

    Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.12.1994, Aktenzeichen 17 U 33/93, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 15.01.1996, Aktenzeichen II ZR 22/95, durch welches eine Klage der GbR gegen den Kläger auf Leistung von Liquiditätszuschüssen abgewiesen worden sei.
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   OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 17 U 33/93   

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https://dejure.org/1993,18425
OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1993,18425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.1993 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1993,18425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 1993 - 17 U 33/93 (https://dejure.org/1993,18425)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 17 U 33/93
    Von einem Kaufvertrag ist immer dann auszugehen, wenn Gegenstand des Vertrages neben der Hardware eine Standardsoftware ist, auch wenn diese noch an die besonderen Bedürfnisse des Anwenders angepaßt werden muß (BGH NJW 1988, 406 ff.; OLG Karlsruhe, BB 1991, Beilage 23, 7 f.).

    Bei einem - wie hier - einheitlichen Kaufvertrag bezüglich Hard- und Software betrifft das Wandlungsrecht den gesamten Vertrag (BGH NJW 1988, 406, 409).

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91

    Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 17 U 33/93
    Wenn wie hier - eine Sachgesamtheit verkauft wird, beginnt die Rügefrist nach § 377 HGB erst mit Ablieferung des letzten Teils (BGH WM 1993, 111, 113; 1639, 1642).
  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 83/83

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 17 U 33/93
    Wird eine EDV-Anlage - wie hier - von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156 ).
  • OLG Köln, 26.10.1990 - 19 U 28/90

    Computer; Speicherkapazität; Fehler; Mängelrügepflicht; Meldung; Störfall;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 17 U 33/93
    Wird eine EDV-Anlage - wie hier - von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156 ).
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