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   OLG Dresden, 25.10.2010 - 17 W 1053/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23139
OLG Dresden, 25.10.2010 - 17 W 1053/10 (https://dejure.org/2010,23139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.10.2010 - 17 W 1053/10 (https://dejure.org/2010,23139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 17 W 1053/10 (https://dejure.org/2010,23139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Echtheit des Beglaubigungsvermerks eines als Notar tätig gewordenen Rechtsanwalts aus dem Kanton St. Gallen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29 Abs. 1 S. 1; ZPO § 438
    Anforderungen an den Nachweis der Echtheit des Beglaubigungsvermerks eines als Notar tätig gewordenen Rechtsanwalts aus dem Kanton St. Gallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.11.1992 - 2Z BR 100/92

    Erforderlichkeit einer Apostille bei Unterschriftsbeglaubigung durch einen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2010 - 17 W 1053/10
    Im Grundbuchverkehr muss dies freilich mit Rücksicht auf dessen Besonderheiten auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (vgl. BayObLG MittBayNot 1989, 273 und DNotZ 1993, 397; Roth IPRax 1994, 86).
  • OLG Stuttgart, 18.04.2013 - 2 U 156/12

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Amtsprüfung hinsichtlich der Existenz einer

    Nach diesen Umständen und mit dieser Verlautbarung ist die Echtheit der Urkunde nachgewiesen gemäß Art. 5 Abs. 2 des Übereinkommens (vgl. auch OLG Dresden NJOZ 2011, 1839 [II. 2.]; vgl. auch Geimer in Zöller a.a.O. § 438, 1).
  • OLG Dresden, 09.11.2011 - 17 W 1055/11

    Anforderungen an einen Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber dem Grundbuchamt

    Grundbuchrechtlich bedarf die Genehmigung allerdings als sonstige zu der Eintragung erforderliche Erklärung gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 GBO eines Nachweises durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde (Senat, Beschluss vom 25.10.2010 - 17 W 1053/10 Tz. 4, juris).
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