Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Zivilprozessordnung

   Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c)   
   Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a)   
   Titel 9 - Beweis durch Urkunden (§§ 415 - 444)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ ZPO (https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ ZPO
__paste_bez__ __paste_norm__ Zivilprozessordnung (https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Zivilprozessordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 438
Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden

(1) Ob eine Urkunde, die als von einer ausländischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Auslandes errichtet sich darstellt, ohne näheren Nachweis als echt anzusehen sei, hat das Gericht nach den Umständen des Falles zu ermessen.

(2) Zum Beweis der Echtheit einer solchen Urkunde genügt die Legalisation durch einen Konsul oder Gesandten des Bundes.

§ 415Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen § 416Beweiskraft von Privaturkunden § 416aBeweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments § 417Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung § 418Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt § 419Beweiskraft mangelbehafteter Urkunden § 420Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt § 421Vorlegung durch den Gegner; Beweisantritt § 422Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht § 423Vorlegungspflicht des Gegners bei Bezugnahme § 424Antrag bei Vorlegung durch Gegner § 425Anordnung der Vorlegung durch Gegner § 426Vernehmung des Gegners über den Verbleib § 427Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner § 428Vorlegung durch Dritte; Beweisantritt § 429Vorlegungspflicht Dritter § 430Antrag bei Vorlegung durch Dritte § 431Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte § 432Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt § 433(weggefallen) § 434Vorlegung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter § 435Vorlegung öffentlicher Urkunden in Urschrift oder beglaubigter Abschrift § 436Verzicht nach Vorlegung § 437Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden § 438Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden § 439Erklärung über Echtheit von Privaturkunden § 440Beweis der Echtheit von Privaturkunden § 441Schriftvergleichung § 442Würdigung der Schriftvergleichung § 443Verwahrung verdächtiger Urkunden § 444Folgen der Beseitigung einer Urkunde
Neu Gesamtansicht

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 438 ZPO

325 Entscheidungen zu § 438 ZPO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 325 Entscheidungen

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht