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   OLG Frankfurt, 24.02.2020 - 17 W 37/19   

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https://dejure.org/2020,4737
OLG Frankfurt, 24.02.2020 - 17 W 37/19 (https://dejure.org/2020,4737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2020 - 17 W 37/19 (https://dejure.org/2020,4737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 (https://dejure.org/2020,4737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 GKG
    Festsetzung des Streitwerts bei Hilfswiderklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann erhöht Hilfswiderklage den Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2020 - 17 W 37/19
    Für den Fall des unechten Hilfsantrags in Form der Hilfswiderklage kommt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (vgl. BGH, Urteil v. 13. Mai 1996 - II ZR 275/94 - juris, Rn. 22f., 28 mwN; allgemein zum Hilfsantrag auch BGH, Beschluss v. 8. April 2014 - XI ZR 335/12 -, juris), eine durch die Hilfswiderklage vermittelte Erhöhung des Gebührenstreitwerts gemäß § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 GKG nur dann in Betracht, wenn eine Entscheidung über diese ergeht oder die Hilfswiderklage gleichbedeutend Eingang in einen verfahrensbeendenden Vergleich der Parteien gefunden hat.
  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2020 - 17 W 37/19
    Der Kläger wollte mittels der negativen Feststellungsklage so gestellt werden, als hätte er das Geschäft nicht getätigt (vgl. BGH, Beschluss v. 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13, juris, Rn. 3).
  • OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19

    Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2020 - 17 W 37/19
    Diese Wertung entspricht der Regelung in den §§ 45 GKG, 32 Abs. 1 RVG und berücksichtigt ferner den Umstand der auflösend bedingten Rechtshängigkeit der Hilfswiderklage für den Fall der Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages und damit des Erfolgs der Klage (vgl. zutr. OLG Braunschweig, Beschluss v. 3. Dezember 2019 - 11 W 41/19 -, juris, Rn. 30 mwN auch zur a. A.).
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 335/12

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2020 - 17 W 37/19
    Für den Fall des unechten Hilfsantrags in Form der Hilfswiderklage kommt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (vgl. BGH, Urteil v. 13. Mai 1996 - II ZR 275/94 - juris, Rn. 22f., 28 mwN; allgemein zum Hilfsantrag auch BGH, Beschluss v. 8. April 2014 - XI ZR 335/12 -, juris), eine durch die Hilfswiderklage vermittelte Erhöhung des Gebührenstreitwerts gemäß § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 GKG nur dann in Betracht, wenn eine Entscheidung über diese ergeht oder die Hilfswiderklage gleichbedeutend Eingang in einen verfahrensbeendenden Vergleich der Parteien gefunden hat.
  • OLG Braunschweig, 07.01.2022 - 4 U 602/21

    Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Nicht nachvollziehbare

    Dagegen kann auch nicht eingewandt werden, dass sich die Parteien gegen eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages entschieden haben, es insoweit bei dem verbundenen Vertrag bleibt und deshalb keine Regelung über den Wertersatzanspruch der Beklagten getroffen worden ist, weil solche Ansprüche bei der Fortsetzung des Vertrages nicht in Rede stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 15, juris; offengelassen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 7, juris; offengelassen: OLG Bamberg, Beschluss vom 9. November 2021 - 8 W 55/21 -, Anlagenband Beklagte).

    Denn es kommt allein darauf an, ob die Parteien in ihrer materiellrechtlichen Einigung des Vergleichs zugleich Regelungen über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderungen getroffen haben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. März 2011 - 10 W 8/11 -, Rn. 6, juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 13, juris, für Hilfswiderklage).

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 16 W 43/21

    Hilfsaufrechnung; Hilfswiderklage; Wertaddition; wirtschaftliche Identität;

    Verbleibt es aufgrund des Vergleichs jedoch beim verbundenen Vertrag, ist zweifelhaft, ob darin eine verbindliche Regelung über hilfsweise geltend gemachte Gegenrechte gesehen werden kann, die nur dann relevant werden konnten, wenn es zu einer Rückabwicklung kommt (siehe auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19, juris, Rn. 15).
  • OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Fahrzeugs

    Eine durch die Hilfswiderklage vermittelte Erhöhung des Gebührenstreitwerts gemäß § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 GKG kommt mithin dann in Betracht, wenn eine Entscheidung über diese ergeht oder die Hilfswiderklage gleichbedeutend Eingang in einen verfahrensbeendenden Vergleich der Parteien gefunden hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 13, juris).

    Dagegen kann auch nicht eingewandt werden, dass sich die Parteien gegen eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages entschieden haben, es insoweit bei dem verbundenen Vertrag bleibt und deshalb keine Regelung über den Wertersatzanspruch der Beklagten getroffen worden ist, weil solche Ansprüche bei der Fortsetzung des Vertrages nicht in Rede stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 15, juris; offengelassen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 7, juris; offengelassen: OLG Bamberg, Beschluss vom 9. November 2021 - 8 W 55/21 -, Anlagenband Beklagte).

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 U 418/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung Festsetzung des Streitwertes

    Ob durch diese Regelung, bei der es beim verbundenen Vertrag verbleibt, die nur im Fall einer Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis überhaupt entstehenden und daher nur für diesen Fall hilfsweise geltend gemachten Hilfsbegehren allein durch die Regelung, sie seien durch den Zahlbetrag mitabgegolten, vergleichbar einer Entscheidung geregelt wurden (ablehnend bei einer vergleichbaren Fallkonstellation: OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2020 - 17 W 37/19, zitiert nach juris Rn. 15) oder ob es, wovon anscheinend die von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten zitierten Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 21.04.2021 - 3 U 149/20), Brandenburg (Beschluss vom 22.07.2021 - 4 W 25/21), Stuttgart (Beschluss vom 01.04.2020 - 6 U 316/18) und München (Beschluss vom 26.07.2021 - 19 W 1057/21) ausgehen, ausreicht, dass der Rechtsstreit insgesamt, d.h. einschließlich der Hilfsbegehren, eine vergleichsweise Erledigung findet, braucht nicht entschieden zu werden.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 17 W 25/19

    Gesamtstreitwert für negative Feststellungsklage bei Widerruf von verbundenem

    Dies gilt auch im Fall einer negativen Feststellungsklage (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19 - juris Rn. 13f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 11 W 41/19 - juris, Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 - juris Rn. 12; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 W 4/20 -, juris Rn. 3; aA OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 12 U 20/17 -, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2020 - 14 W 17/20 -, juris Rn. 15 ff).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2021 - 17 U 111/20

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts im Berufungsverfahren bei einer

    Darüber hinaus haben sie den Darlehensvertrag von Beginn an zinsfrei gestellt und den Gesamtbetrag des Kredits um einen bestimmten Betrag reduziert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 6 , juris).
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