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   OLG Köln, 09.06.2010 - I-17 W 86/10   

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https://dejure.org/2010,7347
OLG Köln, 09.06.2010 - I-17 W 86/10 (https://dejure.org/2010,7347)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.2010 - I-17 W 86/10 (https://dejure.org/2010,7347)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - I-17 W 86/10 (https://dejure.org/2010,7347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geschätsgebühr; Vergleich; Abgeltungsklausesl; Titulierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RVG § 15 a; VVRVG Nr. 2300
    Geschäftsgebühr; Vergleich; Abgeltungsklausel; Titulierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Prozessvergleichs mit allgemeiner Abgeltungsklausel hinsichtlich der als Nebenforderung geltend gemachten vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a; BGB § 779
    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Prozessvergleichs mit allgemeiner Abgeltungsklausel hinsichtlich der als Nebenforderung geltend gemachten vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    § 15a RVG und Vergleich: Keine Anrechnung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 49
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10
    Allein durch die in einem Prozessvergleich enthaltene allgemeine Abgeltungsklausel, wonach mit Zahlung des Vergleichsbetrages alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien ausgeglichen sind, wird die im zugrunde liegenden Rechtsstreit als Nebenforderung geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht im Sinne von § 15 a Abs. 2 RVG tituliert (Anschluss an OLG Karlsruhe AGS 2010, 209; OLG Naumburg AGS 2010, 211; OLG Stuttgart AGS 2010, 212; entgegen OLG Saarbrücken AGS 2010, 60).

    Daraus folgt nämlich lediglich, dass die Geschäftsgebühr durch den Vergleich mit erledigt worden ist und daher im Verhältnis der Prozessparteien nicht mehr geltend gemacht werden kann, nicht jedoch dass - bzw. in welchem Umfang - sie bei der Festlegung des Vergleichsbetrags berücksichtigt worden und in diesem - jedenfalls teilweise - enthalten ist (so auch OLG Stuttgart, AGS 2010, 212, 213; OLG Karlsruhe, AGS 2010, 209, 210; a.A. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, AGS 2010, 60 ff.).

  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 8 W 132/10

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10
    Allein durch die in einem Prozessvergleich enthaltene allgemeine Abgeltungsklausel, wonach mit Zahlung des Vergleichsbetrages alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien ausgeglichen sind, wird die im zugrunde liegenden Rechtsstreit als Nebenforderung geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht im Sinne von § 15 a Abs. 2 RVG tituliert (Anschluss an OLG Karlsruhe AGS 2010, 209; OLG Naumburg AGS 2010, 211; OLG Stuttgart AGS 2010, 212; entgegen OLG Saarbrücken AGS 2010, 60).

    Daraus folgt nämlich lediglich, dass die Geschäftsgebühr durch den Vergleich mit erledigt worden ist und daher im Verhältnis der Prozessparteien nicht mehr geltend gemacht werden kann, nicht jedoch dass - bzw. in welchem Umfang - sie bei der Festlegung des Vergleichsbetrags berücksichtigt worden und in diesem - jedenfalls teilweise - enthalten ist (so auch OLG Stuttgart, AGS 2010, 212, 213; OLG Karlsruhe, AGS 2010, 209, 210; a.A. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, AGS 2010, 60 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 04.01.2010 - 9 W 338/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbarkeit der neu geschaffenen Anrechnungsvorschrift

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10
    Allein durch die in einem Prozessvergleich enthaltene allgemeine Abgeltungsklausel, wonach mit Zahlung des Vergleichsbetrages alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien ausgeglichen sind, wird die im zugrunde liegenden Rechtsstreit als Nebenforderung geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht im Sinne von § 15 a Abs. 2 RVG tituliert (Anschluss an OLG Karlsruhe AGS 2010, 209; OLG Naumburg AGS 2010, 211; OLG Stuttgart AGS 2010, 212; entgegen OLG Saarbrücken AGS 2010, 60).

    Daraus folgt nämlich lediglich, dass die Geschäftsgebühr durch den Vergleich mit erledigt worden ist und daher im Verhältnis der Prozessparteien nicht mehr geltend gemacht werden kann, nicht jedoch dass - bzw. in welchem Umfang - sie bei der Festlegung des Vergleichsbetrags berücksichtigt worden und in diesem - jedenfalls teilweise - enthalten ist (so auch OLG Stuttgart, AGS 2010, 212, 213; OLG Karlsruhe, AGS 2010, 209, 210; a.A. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, AGS 2010, 60 ff.).

  • OLG Naumburg, 23.02.2010 - 2 W 13/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Reduzierung des Gesamtbetrages wegen Anrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10
    Allein durch die in einem Prozessvergleich enthaltene allgemeine Abgeltungsklausel, wonach mit Zahlung des Vergleichsbetrages alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien ausgeglichen sind, wird die im zugrunde liegenden Rechtsstreit als Nebenforderung geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht im Sinne von § 15 a Abs. 2 RVG tituliert (Anschluss an OLG Karlsruhe AGS 2010, 209; OLG Naumburg AGS 2010, 211; OLG Stuttgart AGS 2010, 212; entgegen OLG Saarbrücken AGS 2010, 60).

    Der Senat ist daher mit anderen Obergerichten der Auffassung, dass eine vergleichsweise Titulierung der Geschäftsgebühr im Regelfall nur angenommen werden kann, wenn der Vergleich eine ausdrückliche Regelung enthält, der sich entnehmen lässt, in welcher Höhe die Geschäftsgebühr im Vergleichswege tituliert worden ist bzw. in welcher Höhe diese als erfüllt anzusehen ist (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Sachsen-Anhalt, AGS 2010, 211, 212).

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10
    Der Senat hält insoweit an seiner bereits im Beschluss vom 14.09.2009 (17 W 195/09, abgedruckt in: AGS 2009, 512 sowie JurBüro 2009, 640) und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung fest, welche von verschiedenen Senaten des Bundesgerichtshofs geteilt wird (vgl. BGH, AGS 2010, 159; NJW 2010, 1375; MDR 2009, 1311).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10
    Der Senat hält insoweit an seiner bereits im Beschluss vom 14.09.2009 (17 W 195/09, abgedruckt in: AGS 2009, 512 sowie JurBüro 2009, 640) und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung fest, welche von verschiedenen Senaten des Bundesgerichtshofs geteilt wird (vgl. BGH, AGS 2010, 159; NJW 2010, 1375; MDR 2009, 1311).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 82/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10
    Der Senat hält insoweit an seiner bereits im Beschluss vom 14.09.2009 (17 W 195/09, abgedruckt in: AGS 2009, 512 sowie JurBüro 2009, 640) und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung fest, welche von verschiedenen Senaten des Bundesgerichtshofs geteilt wird (vgl. BGH, AGS 2010, 159; NJW 2010, 1375; MDR 2009, 1311).
  • OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10
    Der Senat hält insoweit an seiner bereits im Beschluss vom 14.09.2009 (17 W 195/09, abgedruckt in: AGS 2009, 512 sowie JurBüro 2009, 640) und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung fest, welche von verschiedenen Senaten des Bundesgerichtshofs geteilt wird (vgl. BGH, AGS 2010, 159; NJW 2010, 1375; MDR 2009, 1311).
  • OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13

    Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel - Kostenfestsetzung - Vorgerichtliche

    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2011 - 4 W 104/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der mit eingeklagten anwaltlichen

    Demgegenüber hat die überwiegende Rechtsprechung eine Anrechnung abgelehnt, wenn sich aus der Wortfassung des Vergleichs nicht eindeutig ergab, inwieweit mit der Vergleichssumme auch die vorgerichtlichen Kosten tituliert sein sollten (OLG Karlsruhe, AGS 2010, 209, OLG Naumburg, AGS 2010, 211; OLG Stuttgart, AGS 2010, 212; OLG Köln, JurBüro 2010, 526; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2010 - 14 W 220/10).
  • OLG Köln, 28.06.2010 - 17 W 134/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Wenngleich in nahezu sämtlichen Fällen eines Prozessvergleichs, der keine detaillierte Aufschlüsselung der Vergleichssumme enthält, auch die Nebenforderungen hierdurch mit erledigt werden (und daher im Verhältnis der Prozessparteien nicht mehr geltend gemacht werden können), gestattet dies allein noch nicht die Feststellung, dass diese Forderungen in ganz bestimmtem Umfang bei der Festlegung des Vergleichsbetrages berücksichtigt wurden und in diesem - zumindest teilweise - enthalten sind (vgl. OLG Stuttgart AGS 2010, 212; OLG Karlsruhe AGS 2010, 2009; Senat: Beschluss vom 09.06.2010 - 17 W 86/10 - ).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 10.01.2011 - 202 C 159/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr bei

    Dieser Meinung haben sich in jüngster Zeit auch einige OLG's angeschlossen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.07.2010, 8 W 317/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2010, 13 W 159/09 = AGS 2010, 209-211; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2010, 8 W 132/10; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2010, 2 W 13/10 = JurBüro 2010, 299-300; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2010, 17 W 86/10; OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, 2 W 266/10; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, 25 W 113/10).
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