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   LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08   

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LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08 (https://dejure.org/2008,13267)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.10.2008 - 18 O 80/08 (https://dejure.org/2008,13267)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 18 O 80/08 (https://dejure.org/2008,13267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Telefonkarten, ergänzende Vertragsauslegung, Umtausch, Verjährung, Verzicht, widersprüchliches Verhalten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 315 Abs. 1 BGB, § 242 BGB
    Telefonkarten, ergänzende Vertragsauslegung, Umtausch, Verjährung, Verzicht, widersprüchliches Verhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Umtausch abgelaufener, nicht laufzeitbefristeter Telefonkarten auf Grund ergänzender Vertragsauslegung; Anwendung der regelmäßigen Verjährungsfrist auf den Umtauschanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Gesperrte Telefonkarten ohne Gültigkeitsvermerk müssen ausgetauscht werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Austauschpflicht für gesperrte Telefonkarten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Austauschpflicht für gesperrte Telefonkarten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 142 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06

    Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08
    Sie, die Beklagte, habe auch nicht in einem früheren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln (3 U 113/06; Anlage B 10) darauf verwiesen, dass Telefonkarten der ersten Generation unbefristet umgetauscht würden.
  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08
    Ein Berechtigter handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er durch seine Erklärung oder durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Sach- bzw. Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der andere Teil verlassen durfte und auch verlassen hat, und sich der Berechtigte jetzt mit seinen früheren Erklärungen bzw. seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzt (BGH NJW 1960, 1522; BGH NJW 1985, 2589, 2590, BGH NJW 2006, 54, 56).
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08
    Es ist davon auszugehen, dass sich die Parteien der vor Oktober 1998 abgeschlossenen Telefonkartenverträge dahingehend geeinigt hätten, dass die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerin entsprechend § 315 Abs. 1 BGB berechtigt sein sollte, die Gültigkeitsdauer der Telefonkarten nachträglich entsprechend der Billigkeit anzupassen, und im Gegenzug den Kunden ein Recht zum Umtausch der gesperrten Telefonkarten gegen aktuelle Telefonkarten mit gleichem Guthabenwert einzuräumen (BGH, Urteil v. 24.01.2008, Az. III ZR 79/07).
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 7/84

    Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08
    Ein Berechtigter handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er durch seine Erklärung oder durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Sach- bzw. Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der andere Teil verlassen durfte und auch verlassen hat, und sich der Berechtigte jetzt mit seinen früheren Erklärungen bzw. seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzt (BGH NJW 1960, 1522; BGH NJW 1985, 2589, 2590, BGH NJW 2006, 54, 56).
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08
    Ein Berechtigter handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er durch seine Erklärung oder durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Sach- bzw. Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der andere Teil verlassen durfte und auch verlassen hat, und sich der Berechtigte jetzt mit seinen früheren Erklärungen bzw. seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzt (BGH NJW 1960, 1522; BGH NJW 1985, 2589, 2590, BGH NJW 2006, 54, 56).
  • OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99

    Klauselverbot für gültigkeitsbeschränkende Hinweise auf Telefonkarten bei

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08
    Bei einer Telefonkarte handelt es sich um ein kleines Inhaberpapier i.S.v. § 807 BGB (OLG Köln ZIP 2000, 1836; Palandt-Sprau, BGB, 67. Auflage, § 807 Rn. 3).
  • BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 121/88

    Verbot von Darlehensgeschäften im Reisegewerbe bei Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08
    Eine analoge Anwendung von Ausnahmevorschriften ist jedoch grundsätzlich unzulässig (BGH NJW 1989, 460, 461).
  • OLG Köln, 03.06.2009 - 11 U 213/08

    Rechtsfolgen nachträglicher Sperrung von Telefonkarten

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 30.10.2008 (18 O 80/08) abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 17.633,43 EUR nebst gezogener Nutzungen hieraus in Höhe von 5 % p.a. seit dem 01.01.1999 Zug um Zug gegen Herausgabe der unter der Bezugsnummer 1937603 bei ihr zum Austausch eingereichten und an die Klägerin wieder zurückgesandten 3.668 Telefonkarten mit DM-Guthaben zu zahlen.
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