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   LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08   

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https://dejure.org/2008,15838
LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08 (https://dejure.org/2008,15838)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.2008 - 18 Ta 6/08 (https://dejure.org/2008,15838)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 18 Ta 6/08 (https://dejure.org/2008,15838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschwerde gegen Rubrumsberichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 319 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) als Grundlage eines Anspruchs des Klägers auf Berichtigung des Beklagtenrubrums und Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die entsprechende Berichtigung

  • Judicialis

    ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 319 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Beschwerde gegen Rubrumsberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08
    Insofern handelt es sich um eine in Beschlussform gehaltene prozessleitende Verfügung, die jederzeit abgeändert werden kann und keine materielle Rechtskraft entfaltet (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02; LAG Hessen vom 11.02.2004 - 16 Ta 15/04; BGH NJW 1962, 1441 f; Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 264 RN 64).

    Sie sind der materiellen Rechtskraft fähig und binden auch das Berufungs- bzw. Revisionsgericht (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02; BGH vom 12.01.1984 - III ZR 95/82).

  • LAG Hessen, 11.02.2004 - 16 Ta 15/04

    Rubrumsberichtigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08
    Insofern handelt es sich um eine in Beschlussform gehaltene prozessleitende Verfügung, die jederzeit abgeändert werden kann und keine materielle Rechtskraft entfaltet (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02; LAG Hessen vom 11.02.2004 - 16 Ta 15/04; BGH NJW 1962, 1441 f; Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 264 RN 64).

    Sie passt für die Berichtigung eines Rubrums nach Erlass des Urteils, nicht jedoch für die in keiner Weise bindende Berichtigung eines Rubrums vor Erlass des Urteils (ebenso LAG Hessen vom 11.02.2004 - 16 Ta 15/04).

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08
    Sie sind der materiellen Rechtskraft fähig und binden auch das Berufungs- bzw. Revisionsgericht (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02; BGH vom 12.01.1984 - III ZR 95/82).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08
    Eine analoge Anwendung einer Norm kommt regelmäßig in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG vom 11.07.2000 - 1 ABR 39/99).
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08
    Insofern handelt es sich um eine in Beschlussform gehaltene prozessleitende Verfügung, die jederzeit abgeändert werden kann und keine materielle Rechtskraft entfaltet (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02; LAG Hessen vom 11.02.2004 - 16 Ta 15/04; BGH NJW 1962, 1441 f; Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 264 RN 64).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2011 - 3 Ta 239/11

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rubrumsänderung vor Urteilserlass -

    Im Hinblick darauf, dass ein solcher Beschluss nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist und keine rechtlichen Bindungswirkungen entfalten kann, kommt auch eine analoge Anwendung des § 319 Abs. 3 ZPO nicht in Betracht ( LAG Baden-Württemberg 17. Juni 2008 - 18 Ta 6/08 - Rn. 8 ff., [juris]; Hessisches LAG 11. Februar 2004 - 16 Ta 15/04 - Rn. 7 ff., LAGE ZPO 2002 § 319 Nr. 1 ).

    Allein der Umstand, dass sich die Beschwerdeführerin gegen die Berichtigung gewehrt hat, bedeutet nicht etwa, dass ein Gesuch ihrerseits zurückgewiesen worden ist ( vgl. Hessisches LAG 11. Februar 2004 - 16 Ta 15/04 - Rn. 5, LAGE ZPO 2002 § 319 Nr. 1; LAG Baden-Württemberg 17. Juni 2008 - 18 TA 6/08 - Rn. 7, [juris] ) .

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2016 - 9 W 25/16

    Unzulässige Beschwerde gegen "Berichtigung" des Rubrums in einem

    Der Beschluss des Landgerichts vom 25.01.2016 stellt - zur Information der Beteiligten - lediglich die unverbindliche Äußerung einer Rechtsauffassung dar, die man als "prozessleitende Verfügung" (vgl. beispielsweise LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2008 - 18 Ta 6/08 -, RdNr. 9, zitiert nach juris) bezeichnen kann.
  • OVG Sachsen, 16.09.2009 - 1 E 68/09

    Rubrumberichtigung; Beschwerde

    Nach dieser handelt es sich bei der Rubrumsberichtigung um eine mit der Beschwerde grundsätzlich nicht anfechtbare Entscheidung (vgl. LAG BW, Beschl. v. 17.6.2008 - 18 Ta 6/08 - HessLAG, Beschl. v. 11.2.2004 - 16 Ta 15/04 -, beide zitiert nach juris).
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