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   OLG Frankfurt, 26.03.1973 - 18 U 139/72   

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https://dejure.org/1973,2688
OLG Frankfurt, 26.03.1973 - 18 U 139/72 (https://dejure.org/1973,2688)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.1973 - 18 U 139/72 (https://dejure.org/1973,2688)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 1973 - 18 U 139/72 (https://dejure.org/1973,2688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufgaben einer Kfz-Werkstatt; Wartungsauftrag während Winterzeit; Wassergekühltes Kfz; Überprüfung des Kühlwasser; Frostschutzgehalt; Frostschutzmittel; Haftung für Frostschäden; Mitwirkendes Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 633, 635

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 392
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15

    Werkvertrag: Nebenvertragliche Pflichten bei Annahme eines Kfz-Werkstattauftrags

    Im Rahmen eines Auftrags zur umfassenden Inspektion mag eine Werkstatt mit Blick darauf, dass die Arbeiten zu einem nach den Vertragsumständen zweckentsprechenden, funktionstauglichen Werk führen müssen, verpflichtet sein, alles - freilich nach Absprache mit dem Kunden und gegen entsprechende gesonderte Vergütung - zu tun, um einen Pkw für die nächste Zeit gebrauchsfähig und fahrbereit zu machen (vgl. OLG Frankfurt, DAR 1973, 295 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.1999 - 22 U 161/98, bei Juris Rn. 5).
  • AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines

    Zwar war ausweislich der Rechnung der Beklagten vom 25.04.2005 - Anlage 4 (Blatt 10 der Akte) - die Beklagte von der Klägerin zu einer umfassenden Jahres-Inspektion beauftragt worden und war die Beklagte somit verpflichtet, das Fahrzeug der Klägerin so herzustellen, dass es nicht mit Fehlern behaftet war, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, so dass die Beklagte alles tun musste, um den PKW der Klägerin für die nächste Zeit gebrauchsfähig und fahrbereit zu machen ( OLG Frankfurt/Main, DAR 1973, Seiten 295 ff., Nr.: 136 = VersR 1974, Seite 392 ).

    Zu diesem Zweck hatte die Beklagte z.B. den Reifendruck, den Säurestand der Batterie sowie die Bremsflüssigkeit und das Kühlwasser zu überprüfen und falls nötig, auch auf die vorgeschriebenen Werte einzustellen ( OLG Frankfurt/Main, DAR 1973, Seiten 295 ff., Nr.: 136 = VersR 1974, Seite 392 ).

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