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   OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11   

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https://dejure.org/2012,23677
OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11 (https://dejure.org/2012,23677)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2012 - 18 U 3956/11 (https://dejure.org/2012,23677)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2012 - 18 U 3956/11 (https://dejure.org/2012,23677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers einer Eigentumswohnung über das Verhältnis zu den Nachbarn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers einer Eigentumswohnung über das Verhältnis zu den Nachbarn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigentumswohnungskauf: Vorvertragliche Aufklärungspflicht über das Bestehen nachbarlicher Streitigkeiten?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
    Dies wäre dann der Fall, wenn das Erstgericht bei seiner Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hätte oder die Feststellungen fehler- oder lückenhaft wären (BGH NJW 2004, 1876; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 2, 3).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 4 U 84/01

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags: Verletzung der Verkäuferpflicht zur

    Auszug aus OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
    In den höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, die zu diesem Problemkreis ergangen sind, wurde eine solche Aufklärungspflicht ausnahmsweise dann angenommen, wenn die Eigentümergemeinschaft so zerstritten ist, dass keine Entscheidung im Rahmen der gemeinschaftlichen Verwaltung ohne gerichtliches Verfahren möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 97, 1079) sowie bei schikanösem Nachbarverhalten wie mehrjährigem absichtlichen Stören der Nachtruhe (BGH NJW 1991, 1673) oder darüber hinaus tätlichen Angriffen und Morddrohungen (OLG Frankfurt vom 20.10.2004 _ 4 U 84/01), wobei der Verkäufer davon wissen oder jedenfalls fahrlässig nicht wissen muss.
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Auszug aus OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
    In den höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, die zu diesem Problemkreis ergangen sind, wurde eine solche Aufklärungspflicht ausnahmsweise dann angenommen, wenn die Eigentümergemeinschaft so zerstritten ist, dass keine Entscheidung im Rahmen der gemeinschaftlichen Verwaltung ohne gerichtliches Verfahren möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 97, 1079) sowie bei schikanösem Nachbarverhalten wie mehrjährigem absichtlichen Stören der Nachtruhe (BGH NJW 1991, 1673) oder darüber hinaus tätlichen Angriffen und Morddrohungen (OLG Frankfurt vom 20.10.2004 _ 4 U 84/01), wobei der Verkäufer davon wissen oder jedenfalls fahrlässig nicht wissen muss.
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
    Dahingehende Fehler des Erstgerichts bei der Feststellung des Sachverhalts ergeben sich weder aus dem Vorbringen des Berufungsklägers noch aus der von Amts wegen vorzunehmenden Überprüfung durch den Senat (BGH NJW 2005, 983, 984).
  • LG München I, 12.07.2011 - 23 O 5974/10

    Eigentumswohnungskauf: Vorvertragliche Aufklärungspflicht über das Bestehen

    Auszug aus OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.07.2011, Az. 23 O 5974/10, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96

    Haftung des Verkäufers wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
    In den höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, die zu diesem Problemkreis ergangen sind, wurde eine solche Aufklärungspflicht ausnahmsweise dann angenommen, wenn die Eigentümergemeinschaft so zerstritten ist, dass keine Entscheidung im Rahmen der gemeinschaftlichen Verwaltung ohne gerichtliches Verfahren möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 97, 1079) sowie bei schikanösem Nachbarverhalten wie mehrjährigem absichtlichen Stören der Nachtruhe (BGH NJW 1991, 1673) oder darüber hinaus tätlichen Angriffen und Morddrohungen (OLG Frankfurt vom 20.10.2004 _ 4 U 84/01), wobei der Verkäufer davon wissen oder jedenfalls fahrlässig nicht wissen muss.
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20

    Haftung eines Nachbarn für "Stalking"

    Erforderlich für die Annahme einer (ungefragten) Aufklärungspflicht ist allerdings ein schikanöses nachbarliches Verhalten erheblichen Ausmaßes (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1991, V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, 1675; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.10.2004, 4 U 84/01; OLG München, Beschl. v. 26.3.2012, 18 U 3956/11; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.2.2021, 12 U 695/19).
  • OLG Koblenz, 08.02.2021 - 12 U 695/19

    Aufklärungspflicht eines Verkäufer eines Hauses über schikanöses Nachbarverhalten

    So muss der Verkäufer einer Eigentumswohnung den Käufer nicht über schwierige Nachbarn aufklären, die auf Lärm aus Nachbarwohnungen mit Geschrei, Klopfen oder Rufen der Polizei sowie auf spielende Kinder vor dem Haus mit Geschrei reagierten und die Tochter der Verkäufer als hässlich beschimpften (vgl. OLG München, Beschluss vom 26. März 2012, 18 U 3956/11, BeckRS 2021, 10901).
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