Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.06.2007 - 19 C 06.3163   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26963
VGH Bayern, 26.06.2007 - 19 C 06.3163 (https://dejure.org/2007,26963)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 (https://dejure.org/2007,26963)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 19 C 06.3163 (https://dejure.org/2007,26963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,26963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 114
    AUsländerrecht: Ausweisung, Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt für ein PKH-Gesuch, Zwischenzeitlicher Beitritt Rumäniens zu EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 388/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2007 - 19 C 06.3163
    Dabei sind allerdings bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts eintretende Änderungen zu Gunsten des Kl. zu berücksichtigen (vgl. OVG Greifswald, B.v. 4.2.2005, NVwZ-RR 2006, 509 ).
  • VGH Bayern, 18.07.2006 - 24 C 06.1531
    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2007 - 19 C 06.3163
    Die für den maßgeblichen Zeitpunkt relevanten Überlegungen gelten, wie der 24. Senat in einem weiteren Beschluss (vom 18.7.2006 - Az. 24 C 06.1531) dargelegt hat, auch für das Beschwerdeverfahren.
  • VGH Bayern, 20.06.2005 - 24 C 05.878
    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2007 - 19 C 06.3163
    Nach der Rechtsprechung des 24. Senats ist auch für die Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren die Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, wie sie zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife bestand - hier also spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (B.v. 20.6.2005 - 24 C 05.878).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18

    Prozesskostenhilfeantrag; Entscheidungsreife; Rechtsschutzbegehren;

    Das hat zur Folge, dass ein späterer Kenntnisstand der Prüfung der Erfolgsaussichten nicht zu Grunde gelegt werden darf (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 19.01.2015 - 4 PA 10/15 -, vom 26.05.2014 - 4 PA 125/14 - und vom 27.04.2010 - 4 PA 117/10 -, juris Leitsatz und Rn. 3; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2009 - L 5 AS 338/09 B -, juris Leitsatz und Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 18).

    In diesem Falle ist es dem Rechtsschutzsuchenden vielmehr durchaus zuzumuten, einen neuen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2009 - L 5 AS 338/09 B -, juris Rn. 2), und bleibt es bei dem oben genannten Grundsatz, dass es hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags ankommt, der im Beschwerdeverfahren seine Rechtfertigung auch darin findet, dass das Beschwerdegericht lediglich die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zu überprüfen hat (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 18).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 8 Ta 186/07

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht und maßgeblicher

    Vielmehr ist - jedenfalls in Fallkonstellationen der vorliegenden Art - auch im Rahmen der Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren die Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, wie sie zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife bestand - hier also spätestens mit Ablauf der dem Kläger bis zum 15.06.2007 gesetzten Schriftsatzfrist (vgl. auch VGH München v. 26.06.2007 - 19 C 06.3163, m. w. N.).
  • LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Dies schließt sowohl aus, dass eine nach Instanzende beantragte Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligt wird als auch, dass erst nach Prozessende eine hinreichende Erfolgsausicht entstehen kann (vgl. LAG, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. August 2007, 8 Ta 186/07, Juris Rdnr. 3; Bayrischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 2007, 19 C 06.3163, Juris, Rdnr. 17 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2017 - L 1 KR 471/17

    Krankenversicherung

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, es sei in einem Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe stets auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.) oder spätestens auf den Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung abzustellen, so dass auch spätere Änderungen im Beschwerdeverfahren zugunsten des Antragstellers generell nicht berücksichtigt werden könnten (so BayVGH, Beschl. v. 06.06.2007- 24 C 07.1028 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 17 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.03.2012 - L 5 AS 531/11 B -, juris Rn. 19), folgt der Senat dem nicht, wenn, wie hier das Verfahren in der Hauptsache erstinstanzlich noch anhängig ist (für den Fall eines erstinstanzlich bereits erledigten Hauptsacheverfahrens zu Recht anders LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 50 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - L 15 U 528/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, in einem Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe sei stets auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.) oder spätestens auf den Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung abzustellen, so dass auch spätere Änderungen im Beschwerdeverfahren zugunsten des Antragstellers generell nicht berücksichtigt werden könnten (so BayVGH, Beschluss vom 06.06.2007- 24 C 07.1028 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 17 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2012 - L 5 AS 531/11 B -, juris Rn. 19), ist dem nicht zu folgen, wenn, wie vorliegend das Verfahren in der Hauptsache erstinstanzlich noch anhängig ist (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.09.2017 - L 1 KR 471/17 B -, juris Rn. 5 f.).
  • LSG Hessen, 30.08.2019 - L 4 SO 145/19

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Allerdings ist es aufgrund der Wertung des § 114 Zivilprozessordnung ausgeschlossen, dass nach Verfahrensende - also im Beschwerdeverfahren - noch hinreichende Erfolgsaussichten entstehen können (Hessisches LSG a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 19 C 06.3163 - juris Rn. 17 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - 3 Ta 7/10

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - offensichtliche Mutwilligkeit

    Dies schließt sowohl aus, dass eine nach Instanzende beantragte Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligt wird als auch, dass erst nach Prozessende durch neuen Tatsachenvortrag eine hinreichende Erfolgsaussicht herbeigeführt werden kann (vgl. BAG a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 03.08.2007 - 8 Ta 186/07 - Bayrischer VGH 26.06.2007 - 19 C 06.3163).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht